Recht
Fristlose Kündigung nach Gewaltandrohung?

Wird dem Chef eine Androhung von Gewalt an einem Kollegen gemeldet, so kann dieser nicht ohne Weiteres eine fristlose Kündigung aussprechen. Dies urteilte das LAG Hamm.

Fristlose Kündigung nach Gewaltandrohung?
Foto: Fleck

Die Firma, in der die beiden Streithähne angestellt waren, hatte alle Fahrer angewiesen, das Rolltor der Ladezone nach 22 Uhr immer abzuschließen. Daran hatte sich der Betroffene nicht gehalten. Das war einer Sicherheitsfachkraft aufgefallen, die ihn vor Ort ermahnte und darauf hinwies, dass sie beim nächsten Mal sein Fehlverhalten melden würde. Daraufhin war der Klw-Fahrer aggressiv geworden, hatte seinen Kollegen oben am T-Shirt gepackt und den Hals leicht zugedreht. Er ließ aber los, als der Kollege ihn dazu aufforderte. Als der Vorfall eine Woche später herauskam, kündigte der Betrieb dem Fahrer fristlos. Gegen die Kündigung wehrte er sich. Das Arbeitsgericht hatte mit Urteil vom 04.03.2015 dem Widerspruch des Kraftfahrers stattgegeben und damit begründet, der Arbeitgeber habe die ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrates nicht hinreichend begründet. Dies, obwohl er schon mehrmals wegen aggressiven Verhaltens und Unpünktlichkeit abgemahnt worden war.

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