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Versicherungswechsel
Rabattschlachten waren gestern

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Die Zeit der Rabattschlacht unter den Kfz-Versicherungen ist vorbei. Die Beiträge ziehen deutlich an. Tipps zum Wechsel finden Sie hier.

Anbieterwechsel, Kalender
Foto: Ecopix

Nichts ist so beständig wie der Wandel, heißt es. Für die Versicherungen galt diese Weisheit bisher nicht. Pünktlich zum Herbst starteten sie jedes Jahr eine Rabattschlacht, um neue Kunden an Land zu ziehen. Doch damit dürfte in diesem Jahr nicht zu rechnen sein. Im Gegenteil: Laut dem Vergleichsportal Transparo kommt es zu einem Preisanstieg von rund sieben Prozent.

Wer dem entgehen will, sollte einen Preisvergleich durchführen. Trotz steigender Prämien rechnet er sich noch immer. Selbst unter den günstigen Versicherungen kann die Differenz bis zu 40 Prozent betragen, wie unser letzter Tarifvergleich ergab. Allerdings sollten Autofahrer nicht zum erstbesten Angebot greifen. Viele Policen sind nur deshalb so günstig, weil ihnen wichtige Leistungen fehlen. Gute Verträge erkennt man daran, dass sie viele Tarifmerkmale enthalten. Das muss nicht teuer sein, oftmals liegt der Aufschlag unter zehn Prozent.

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Kündigung muss bis zum 30. November erfolgen

Wer seine Kfz-Versicherung kündigen will, sollte sich beeilen. Denn bei den meisten Autofahrern endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Eine Kündigung der Kfz-Police ist nur mit einer Frist von einem Monat möglich. Sie muss somit bis zum 30. November erfolgen. Außerdem sollte man die Police nur schriftlich kündigen – nicht per Fax oder E-Mail, sondern per Einschreiben mit Rückschein. Ganz wichtig: Wer unüberlegt kündigt, steht im schlimmsten Fall am Ende ohne Versicherungspartner da. Vor dem Wechsel muss der Vertrag mit der neuen Gesellschaft sicher sein. Setzen Sie dem alten Unternehmen zudem eine Frist für die Kündigungsbestätigung.

Zwar ändert sich beim Wechsel nichts in der Anrechnung der schadenfreien Jahre, allerdings kann sich die Einteilung des Beitragssatzes ändern. Viele Versicherer führen derzeit eine neue Staffelung in der Schadenfreiheitsklasse (SF) ein, die auf den ersten Blick günstiger erscheint. Doch der Schein kann trügen – entscheidend ist die Höhe der Grundprämie, die sehr unterschiedlich ausfällt. So kann es vorkommen, dass ein Autofahrer mit SF-Klasse 15 bei einer Assekuranz mit alter Staffelung (45 Prozent Beitrag) weniger zahlt als bei einer mit neuer Einstufung (35 Prozent). Und noch etwas: Wer nach einem verschuldeten Unfall wechselt, weil er dadurch einer Rückstufung entgehen will, ist auf dem Holzweg. Die Firmen tauschen sich aus, das neue Unternehmen stuft ebenfalls zurück.

Für Frauen wird's teurer

Beim Abschluss einer Kfz-Police gibt es die so genannten weichen Tarifmerkmale, die sich positiv auf den Versicherungsbeitrag auswirken. Dazu gehört zum Beispiel der Garagenrabatt. Ein Strafgeld wartet allerdings auf jene, die für diese speziellen Nachlässe bewusst falsche Angaben machen. Viele Assekuranzen verlangen eine Vertragsstrafe, die einen Jahresbeitrag ausmachen kann.

Auch Frauen sollten vor dem Wechsel genau hinschauen, denn Ende des Jahres greifen aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes die so genannten Unisex-Tarife. Die Richter verbieten fortan bei der Preisgestaltung die geschlechterspezifische Bevorzugung beziehungsweise Benachteiligung. Kurzum: Für Autofahrerinnen werden Neuverträge in der Kfz-Versicherung vermutlich deutlich teurer.

Wichtige Versicherungs-Leistungen

Schutzbrief: Er umfasst die Pannenhilfe. Die Versicherung koordiniert die Hilfe und trägt die Kosten für die Bergung, das Abschleppen sowie für Übernachtungen. Voraussetzung ist häufig, dass die Panne oder der Unfall sich mindestens 50 Kilometer von der Wohnung entfernt ereignet haben muss.

Mallorca-Police: Sie gleicht bei Mietwagen im Ausland geringere Haftpflicht-Deckungen aus. Ratsam ist auch der Auslandsschutz, der bei unverschuldeten Crashs mit dem eigenen Auto mögliche Lücken im ausländischen System schließt. Man wird so gestellt, als sei der ausländische Unfallverursacher bei uns versichert.

Rabattschutz: Kunden mit dieser kostenpflichtigen Zusatzoption werden bei einem oder mehreren Schäden nicht zurückgestuft. Sollte der Kunde jedoch den Versicherer wechseln, teilt der alte Versicherer dem neuen die niedrigere und damit schlechtere Schadenfreiheitsklasse mit.

Rabattretter (meist bei SF-Klasse 25): Nach einem Unfall erfolgt zwar eine Rückstufung in der SF-Klasse (meist auf SF 22), jedoch bleibt der Beitragssatz gleich und damit auch die Höhe der Prämie. Der Rabattretter kostet in älteren Tarifen keinen Aufschlag, in neueren Policen ist er nicht immer fester Bestandteil.

Grobe Fahrlässigkeit: Nach einem Unfall kann es passieren, dass die Gesellschaft zum Beispiel einen CD-Wechsel als grob fahrlässig ansieht und die Schadenregulierung verweigert. Davor schützt eine entsprechende Klausel, die in den Vertrag gehört, aber von einigen Versicherern noch immer nicht angeboten wird.

Neuwertentschädigung: Wer in den ersten Monaten ab Neuzulassung durch Totalschaden oder Diebstahl das Auto verliert, bekommt den vollen Kaufpreis ersetzt. Üblich ist nur der Wiederbeschaffungswert. In guten Verträgen beträgt der Schutz mindestens zwölf Monate.

Unfall mit Tieren/Marderbiss: Nicht nur Unfälle mit Haarwild sollten gedeckt sein, sondern auch die mit allen anderen Wirbeltieren. Beim Marderbiss sollte auch der Folgeschaden versichert sein, nicht nur das angeknabberte Bauteil

Die aktuelle Ausgabe
Auto Straßenverkehr 13 / 2021

Erscheinungsdatum 26.05.2021

76 Seiten