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Sonderkündigungsrecht bei der Versicherung
Jetzt noch bei der Kfz-Versicherung sparen

Wer den Stichtag am 30. November verpasst hat, kann versuchen, das Sonderkündigungsrecht geltend zu machen. Hier lesen Sie, in welchem Fall Sie vorzeitig aus dem Kfz-Versicherungsvertrag aussteigen können.

In bestimmten Fällen greift das Sonderkündigungsrecht.

Viele Autofahrer sind mit Ihrer Kfz-Versicherung unzufrieden und möchten den Anbieter wechseln. Problem: Man hat die Kündigungsfrist am 30. November verpasst. In der Regel verlängert sich die Police dann um ein weiteres Jahr. Allerdings gibt es die Möglichkeit, mithilfe des Sonderkündigungsrechts vorzeitig aus dem Vertrag auszutreten.

Wann ist die außerordentliche Kündigung zulässig?

Laut ADAC haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Ihr Anbieter den Versicherungsbetrag erhöht hat, aber keine Rückstufung im Schadenfall vorhanden ist. Das Ausmaß der Erhöhung der Beiträge ist dabei nicht von Belangen. Sobald die Prämienerhöhung kommuniziert wurde, was einen Monat vor Inkrafttreten der Fall sein muss, haben Sie einen Monat lang Zeit, die Kündigung einzureichen.

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Weiterhin können Sie von Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sich die Regionalklasse oder die Typklasse des Fahrzeuges verschlechtert. Soll heißen: Sie besitzen ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter Ihr Fahrzeug in eine für Sie ungünstigere und somit teurere Klasse einstuft.

Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel

Ebenfalls vom bestehenden Vertrag zurücktreten können Sie im Falle eines Fahrzeugwechsels. Dabei ist es egal, ob Sie einen Gebrauchtwagen oder einen Neuwagen erworben haben.

Um das Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen, ist in jedem Fall eine schriftliche Kündigung notwendig. Sicherheitshalber sollten Sie in dem Schreiben dann explizit auf Ihr außerordentliches Kündigungsrecht hinweisen.

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Erscheinungsdatum 26.09.2024

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