Kfz-Versicherung - Welche Rechtschutzversicherung bracuhe ich?

Ratgeber
Welche Rechtschutzversicherung für wen?

Zuletzt aktualisiert am 16.05.2010
Rechtsschutzversicherung
Foto: Yurilux, iStockphoto

Infolge von Verkehrsdelikten und vor allem nach Unfäl­len kann es zu einem teuren Nachspiel vor Gericht kom­men. Nicht selten geht es da­bei um Streitwerte von 20.000 Euro, was unterm Strich Kosten von 5.000 Euro verursa­chen kann.

Verkehrsrechtschutz gibt es im Paket

Rechtschutzversi­cherte tragen dieses Risiko nicht. Ein Rechtstreit geht auch dann nicht ins Geld, wenn der Betroffene am Ende nicht Recht bekommen sollte. Die Versicherung übernimmt in der Regel alle anfallenden Ausgaben wie Anwaltsge­bühren und Gerichtskosten. Sie zahlt auch unter Umstän­den erforderliche Sachverstän­digen-Gutachten, etwa um die Beweislage im Zwist um Geschwindigkeitsmessungen zu verbessern.

Finanzielle Hilfe gibt es zudem, wenn um Schmerzensgeld ge­stritten wird oder bei juristischen Auseinandersetzungen mit Werkstätten, Autohandel oder Leasingfirmen. Auch für die Verteidigung in Strafver­fahren gibt es Rechtschutz - dieser wird allerdings in je­nen Fällen verwehrt, in denen die Straftat vorsätzlich be­gangen wurde. Lässt sich der Versicherte anwaltlich vertre­ten, weil er absichtlich über eine rote Ampel gefahren ist, greift der Rechtschutz den­noch: Ampeldelikte sind keine Straftaten, sondern Ordnungs­widrigkeiten. Verkehrsrechtschutz gibt es im Paket mit anderen Sparten wie etwa Miet- und Arbeits­rechtschutz oder einzeln.

Die Rechtschutzversicherung kann den Versicherten kündigen

Beim reinen Verkehrsrecht­schutz kann zwischen drei Va­rianten gewählt werden. Sie unterscheiden sich vor allem dadurch, wer und was von der Police abgedeckt ist und natür­lich auch über den Preis. Wer mit spitzem Stift kalkuliert, der fährt mit einer Selbstbeteili­gung am besten. Die anwalt­liche Beratung etwa wegen ei­ner Bußgeldsache nach einem Geschwindigkeitsdelikt geht dann zwar auf eigene Rech­nung, doch bei kleinerem Är­ger ist es ohnehin sinnvoll, die Sache ohne die Versicherung abzuwickeln. Wer nach deren Ansicht zu viele Schäden mel­det, riskiert den Rausschmiss und tut sich möglicherweise auch schwer, einen neuen Ver­sicherer zu finden. Manche Ge­sellschaften verzichten auf die Selbstbeteiligung, wenn sich das Problem nach der ersten Beratung erledigt hat.

Die Leistungen der Rechtschutzversicherungen variieren stark

Andere bieten Schadenfreiheitsrabatt: Sie senken den Selbstbehalt oder verzichten darauf. Das Rundumsorglos-Paket für die Familie ist ab knapp 61 Euro pro Jahr zu haben. Der Einstiegspreis für Verkehrs­rechtsschutz für ein Fahrzeug liegt bei 39 Euro, und Fahrer­rechtsschutz kostet ab 29 Eu­ro (Hier geht es zum Betriebskostenrechner). Doch der Preis für die Po­lice ist eine Sache, die damit verknüpften Bedingungen eine andere. So versichern manche Anbieter die Fahrt ins Ausland nur, wenn es sich um eine Urlaubsreise handelt. Andere wiederum sind großzügiger und schließen auch dienstliche Auslandsreisen mit ein. Vor der Wahl des Recht­schutz-Anbieters ist wichtig: Wer einen Wagen gekauft oder geleast hat und nun Ärger we­gen Mängeln oder Fallstricken in den Klauseln befürchtet, hat bei vielen Versicherungen nur dann sofortigen Schutz, wenn es sich um einen Neuwagen handelt.

Versicherungen bieten oftmals auch telefonische Beratung an

Andere Gesellschaften grätschen dagegen auch beim Gebrauchtwagenkauf ohne Wartezeit ein. Sofern das Auto vor Abschluss der Police ge­kauft wurde, drücken sich man­che Gesellschaften um die Kos­tenübernahme. Und zwar in jenen Fällen, in denen erst spä­ter Schwachstellen am Fahr­zeug zutage treten und ein Streit mit dem Autohaus auszu­fechten ist. Als Argument dient, der Mangel habe bereits beim Kauf bestanden. Für andere Ge­sellschaften ist nicht der Zeit­punkt von Kauf oder Leasing ausschlaggebend, sondern wann das Problem auftritt. Bei fast allen Versicherungen können Kunden mittlerweile telefonisch Rat einholen.

Den Gang zum Anwalt kann dies meist nicht ersetzen, weil die Probleme häufig zu vielschichtig sind, um am Telefon abge­handelt zu werden. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, einen Anwalt seines Vertrauens und der eigenen Wahl zu beauftragen.

Verkehrsrechtschutz für die Familie

Rechtschutz genießt der Versicherungsnehmer mit Partner und Kin­dern, egal wie sie im Straßenverkehr unterwegs sind - ob als Fußgän­ger, im Mietwagen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Familien­auto ist auch versichert. Kommt es zum Unfall, wenn etwa ein Nachbar mitfährt, hat dieser ebenfalls Rechtschutz. Die Versicherung springt zudem ein, wenn es wegen des Wagens Streit mit dem Finanzamt gibt.

Verkehrsrechtschutz für ein Fahrzeug

Wer mit dem versicherten Wagen fährt, ist geschützt. Dieses Modell ist optimal für Singles und wenn sich viele Personen ein Auto teilen. Der Versicherungsnehmer muss nicht zwangsläufig Halter oder Eigentümer des Wagens sein. Er ist aber zusätzlich noch versichert, wenn er etwa als Fußgänger, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Mietwagen oder als Mitfahrer unterwegs ist.

Fahrerrechtschutz für fremde Fahrzeuge

Wer Single ist und häufig fremde Fahrzeuge steuert, ist mit einer Fahrerrechtschutzversicherung am besten bedient. Unabhängig davon, wann und wie sich der Versicherungsnehmer im Verkehr bewegt, ge­nießt er Rechtschutz. Als Fahrer eines gemieteten oder geliehenen Fahrzeugs, als Fußgänger, Radfahrer, in öffentlichen Verkehrsmitteln und als Mitfahrer in anderen Autos. Wer selbst einen Wagen besitzt, der kommt mit einer Fahrzeugversicherung günstiger zum Rechtschutz.