Infolge von Verkehrsdelikten und vor allem nach Unfällen kann es zu einem teuren Nachspiel vor Gericht kommen. Nicht selten geht es dabei um Streitwerte von 20.000 Euro, was unterm Strich Kosten von 5.000 Euro verursachen kann.
Verkehrsrechtschutz gibt es im Paket
Rechtschutzversicherte tragen dieses Risiko nicht. Ein Rechtstreit geht auch dann nicht ins Geld, wenn der Betroffene am Ende nicht Recht bekommen sollte. Die Versicherung übernimmt in der Regel alle anfallenden Ausgaben wie Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Sie zahlt auch unter Umständen erforderliche Sachverständigen-Gutachten, etwa um die Beweislage im Zwist um Geschwindigkeitsmessungen zu verbessern.
Finanzielle Hilfe gibt es zudem, wenn um Schmerzensgeld gestritten wird oder bei juristischen Auseinandersetzungen mit Werkstätten, Autohandel oder Leasingfirmen. Auch für die Verteidigung in Strafverfahren gibt es Rechtschutz - dieser wird allerdings in jenen Fällen verwehrt, in denen die Straftat vorsätzlich begangen wurde. Lässt sich der Versicherte anwaltlich vertreten, weil er absichtlich über eine rote Ampel gefahren ist, greift der Rechtschutz dennoch: Ampeldelikte sind keine Straftaten, sondern Ordnungswidrigkeiten. Verkehrsrechtschutz gibt es im Paket mit anderen Sparten wie etwa Miet- und Arbeitsrechtschutz oder einzeln.
Die Rechtschutzversicherung kann den Versicherten kündigen
Beim reinen Verkehrsrechtschutz kann zwischen drei Varianten gewählt werden. Sie unterscheiden sich vor allem dadurch, wer und was von der Police abgedeckt ist und natürlich auch über den Preis. Wer mit spitzem Stift kalkuliert, der fährt mit einer Selbstbeteiligung am besten. Die anwaltliche Beratung etwa wegen einer Bußgeldsache nach einem Geschwindigkeitsdelikt geht dann zwar auf eigene Rechnung, doch bei kleinerem Ärger ist es ohnehin sinnvoll, die Sache ohne die Versicherung abzuwickeln. Wer nach deren Ansicht zu viele Schäden meldet, riskiert den Rausschmiss und tut sich möglicherweise auch schwer, einen neuen Versicherer zu finden. Manche Gesellschaften verzichten auf die Selbstbeteiligung, wenn sich das Problem nach der ersten Beratung erledigt hat.
Die Leistungen der Rechtschutzversicherungen variieren stark
Andere bieten Schadenfreiheitsrabatt: Sie senken den Selbstbehalt oder verzichten darauf. Das Rundumsorglos-Paket für die Familie ist ab knapp 61 Euro pro Jahr zu haben. Der Einstiegspreis für Verkehrsrechtsschutz für ein Fahrzeug liegt bei 39 Euro, und Fahrerrechtsschutz kostet ab 29 Euro (Hier geht es zum Betriebskostenrechner). Doch der Preis für die Police ist eine Sache, die damit verknüpften Bedingungen eine andere. So versichern manche Anbieter die Fahrt ins Ausland nur, wenn es sich um eine Urlaubsreise handelt. Andere wiederum sind großzügiger und schließen auch dienstliche Auslandsreisen mit ein. Vor der Wahl des Rechtschutz-Anbieters ist wichtig: Wer einen Wagen gekauft oder geleast hat und nun Ärger wegen Mängeln oder Fallstricken in den Klauseln befürchtet, hat bei vielen Versicherungen nur dann sofortigen Schutz, wenn es sich um einen Neuwagen handelt.
Versicherungen bieten oftmals auch telefonische Beratung an
Andere Gesellschaften grätschen dagegen auch beim Gebrauchtwagenkauf ohne Wartezeit ein. Sofern das Auto vor Abschluss der Police gekauft wurde, drücken sich manche Gesellschaften um die Kostenübernahme. Und zwar in jenen Fällen, in denen erst später Schwachstellen am Fahrzeug zutage treten und ein Streit mit dem Autohaus auszufechten ist. Als Argument dient, der Mangel habe bereits beim Kauf bestanden. Für andere Gesellschaften ist nicht der Zeitpunkt von Kauf oder Leasing ausschlaggebend, sondern wann das Problem auftritt. Bei fast allen Versicherungen können Kunden mittlerweile telefonisch Rat einholen.
Den Gang zum Anwalt kann dies meist nicht ersetzen, weil die Probleme häufig zu vielschichtig sind, um am Telefon abgehandelt zu werden. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, einen Anwalt seines Vertrauens und der eigenen Wahl zu beauftragen.
Verkehrsrechtschutz für die Familie
Rechtschutz genießt der Versicherungsnehmer mit Partner und Kindern, egal wie sie im Straßenverkehr unterwegs sind - ob als Fußgänger, im Mietwagen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Familienauto ist auch versichert. Kommt es zum Unfall, wenn etwa ein Nachbar mitfährt, hat dieser ebenfalls Rechtschutz. Die Versicherung springt zudem ein, wenn es wegen des Wagens Streit mit dem Finanzamt gibt.
Verkehrsrechtschutz für ein Fahrzeug
Wer mit dem versicherten Wagen fährt, ist geschützt. Dieses Modell ist optimal für Singles und wenn sich viele Personen ein Auto teilen. Der Versicherungsnehmer muss nicht zwangsläufig Halter oder Eigentümer des Wagens sein. Er ist aber zusätzlich noch versichert, wenn er etwa als Fußgänger, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Mietwagen oder als Mitfahrer unterwegs ist.
Fahrerrechtschutz für fremde Fahrzeuge
Wer Single ist und häufig fremde Fahrzeuge steuert, ist mit einer Fahrerrechtschutzversicherung am besten bedient. Unabhängig davon, wann und wie sich der Versicherungsnehmer im Verkehr bewegt, genießt er Rechtschutz. Als Fahrer eines gemieteten oder geliehenen Fahrzeugs, als Fußgänger, Radfahrer, in öffentlichen Verkehrsmitteln und als Mitfahrer in anderen Autos. Wer selbst einen Wagen besitzt, der kommt mit einer Fahrzeugversicherung günstiger zum Rechtschutz.