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Kfz-Versicherung richtig wechseln
Kündigen, ohne Versicherungsschutz zu riskieren

Noch bis zum 30.11. können die meisten Fahrzeugbesitzer ohne Angabe von Gründen ihren Kfz-Versicherungsvertrag kündigen und sich eine neue Kfz-Versicherung suchen. Nicht selten sparen Autofahrer dabei mehrere 100 Euro. Allerdings sollte man dazu einiges beachten. Wir haben die wichtigsten Tipps für Sie.

Anbieterwechsel, Kalender
Foto: Ecopix

Erst Versicherungstarife vergleichen

Wer unüberlegt kündigt, steht im schlimmsten Fall am Ende ohne Versicherer da. Vor dem Wechsel muss der Vertrag mit der neuen Gesellschaft sicher sein. Setzen Sie dem alten Unternehmen auf jeden Fall eine Frist für die Kündigungsbestätigung.

Auf die Kündigungsfristen achten

Autofahrer können ihre Kfz-Police noch bis zum 30. November ohne Angabe von Gründen kündigen, denn bei den meisten endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Die Kündigung der Police ist mit einer Frist von einem Monat möglich. Ausnahme: Verträge, bei denen die Hauptfälligkeit nicht am 1. Januar ist, können nur entsprechend dem Ablaufdatum gekündigt werden. Beispiel: Endet der Vertrag am 1. Mai, so muss bis zum 31. März die Kündigung erfolgt sein.

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Nicht immer lohnt ein Kfz-Versicherungswechsel

Je besser man eingestuft ist, desto geringer fällt das Einsparpotenzial aus. Für wenige Euro mehr in der Tasche sollte man sich den Wechsel überlegen. Wer schon jahrelang bei einer Assekuranz ist, wenig oder keine Unfälle hatte, kann im Streitfall auf Kulanz hoffen. Ob die neue Gesellschaft so freundlich ist, bleibt abzuwarten. Weiterer Tipp: Legen Sie Ihrer Kfz-Versicherung ein günstiges Angebot der Konkurrenz vor – häufig zeigt sie sich dann flexibel.

Nur schriftlich die Kfz-Versicherung kündigen

Wer nicht gerade über ein Online-Portal seine neue Kfz-Versicherung gewählt hat und zugleich dessen 1-Klick-Kündigungsservice nutzt, der sollte oder muss selbst zum Brief greifen. Dabei ist zu beachten: Nur per Einschreiben mit Rückantwort sollte die Kfz-Police gekündigt werden. Geben Sie in der Kündigung die Versicherungsnummer und das Autokennzeichen an. Auch kann die Vertragskündigung per Fax erfolgen. Dann kann sogar noch direkt am Stichtag gekündigt werden.

Sonderkündigungsrechte beachten

Wenn Ihre Versicherung nach einem Unfall den Schaden reguliert hat oder die Beiträge erhöht, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Auch hier gilt eine Frist von vier Wochen. Sollte das Fahrzeug gewechselt werden, erlischt die Kfz-Versicherung automatisch mit der Abmeldung des Autos.

Keine falschen Angaben beim Wechsel machen

Beim Abschluss einer Kfz-Police gibt es die weichen Tarifmerkmale, die sich positiv auf den Versicherungsbeitrag auswirken. Dazu gehört etwa der Garagenrabatt. Ein Strafgeld wartet allerdings auf jene, die für diese speziellen Nachlässe bewusst falsche Angaben machen. Viele Firmen verlangen nämlich eine Vertragsstrafe, die leicht einen Jahresbeitrag ausmachen kann.

Schadenfreiheitsrabatt bleibt erhalten

Zwar ändert sich beim Wechsel zu einer anderen Assekuranz nichts in der Anrechnung der schadenfreien Jahre, allerdings kann sich die Einteilung des Beitragssatzes ändern. Selbst das sagt noch nicht viel über die Kosten aus – entscheidend ist die Höhe der Grundprämie des Versicherungsvertrags, und hier gehen die Unternehmen am Markt sehr unterschiedlich vor. Somit können Fahrzeugbesitzer bei 40 Prozent im Vergleich zur Einstufung mit 35 Prozent durchaus weniger zahlen.

Hochstufungen gibt es auch nach dem Wechsel

Wer nach einem selbst verursachten Unfall die Kfz-Versicherung wechselt, weil er dadurch einer Rückstufung entgehen will, ist auf dem Holzweg. Die Versicherungen tauschen sich bei einem Wechsel untereinander aus. Somit muss der Autofahrer auch beim neuen Unternehmen mit einer schlechteren Einstufung rechnen.

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