Eine Mär hält sich unter Autofahrern beharrlich, befeuert vom einen oder anderen Versicherungsvertreter, der gerne noch eine überflüssige Police verkauft: Wer sichergehen will, dass nach einem Unfall seine Mitreisenden nicht leer ausgehen (zum Beispiel die Jungs vom Fußballverein, die zum nächsten Jugendspiel chauffiert werden), muss eine Insassenunfallversicherung abschließen. Immer noch greift diese Verkaufsmasche offenbar.
Für 50-120 EUR im Jahr ist man je nach Versicherung dabei. Dabei könnte man sich dieses Geld schlicht sparen oder es in sinnvollen Versicherungsschutz stecken.
Insassen-Unfallversicherung bereits durch andere Versicherungen abgedeckt
Früher bestand eine gewisse Lücke im Versicherungsschutz, wenn es keinen Unfallschuldigen gab. Das war zum Beispiel nach einem Reifenplatzer der Fall; im Versicherungsdeutsch ist dies ein unabwendbares Ereignis. Wer als Beifahrer in einem solchen Auto zu Schaden kam, konnte keine Ansprüche gegen die Autohaftpflicht geltend machen. Exakt dieses Szenario wurde beim Verkauf der Policen gerne bemüht, obwohl es nur in einem Bruchteil aller Unfälle keinen Schuldigen gibt.
Inzwischen aber sind durch das Straßenverkehrsgesetz Pkw-Insassen bei Schäden auch dann abgesichert, wenn nach einem Unfall kein Schuldiger festgestellt werden kann. Die Autohaftpflicht muss jetzt auch ohne Schuld des Fahrers zahlen. Damit wurde die Insassenunfallversicherung überflüssig.
Ausnahme bei selbst verursachtem Unfall
Eine einzige Ausnahme gilt allerdings noch immer: Der Fahrer kann bei selbst verursachten Unfällen keine Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung richten. Eine Haftungslücke kann zudem entstehen, wenn ein Radfahrer oder Fußgänger einen Unfall verschuldet und nicht über eine Private Haftpflichtversicherung verfügt. Dann müssen die Geschädigten in der Tat befürchten, dass der Unfallverursacher für den von ihnen angerichteten Schaden nicht voll geradestehen kann. Sinnvoll ist deshalb eine allgemeine Unfallversicherung.