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Wohl keine Zwangshaft
Söder muss nicht ins Gefängnis - wahrscheinlich

Weil er für München keine Diesel-Fahrverbote verhängen wollte, hatte die DUH Zwangshaft für Bayerns Ministerpräsidenten gefordert. Dazu kommt es wohl nicht: Laut eines juristischen Gutachtens fehlt dafür die rechtliche Grundlage.

Markus Söder
Foto: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Markus Söder kann vorerst aufatmen: Dem bayerischen Ministerpräsidenten bleibt wohl eine Zwangshaft erspart. Diese hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) beantragt, nachdem der CSU-Politiker für München keine Diesel-Fahrverbote verhängte. Der VGH bat daraufhin den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Rat, der daraufhin einen Gutachter mit einer juristischen Einschätzung beauftragte.

Für Zwangshaft fehlt die gesetzliche Grundlage

Der Hintergrund: Bereits 2012 fällte das Verwaltungsgericht München ein rechtsgültiges Urteil, das die bayerische Landesregierung zu Diesel-Fahrverboten für die Landeshauptstadt verpflichtete. Nur damit ließe sich der Luftreinhalteplan für den Freistaat erfüllen. Doch die Regierung weigerte sich, dieses Urteil umzusetzen und zahlte auch immer wieder Zwangsgelder. Letztlich beantragte die DUH die Zwangshaft für Markus Söder und andere Landespolitiker und der VGH Bayern wandte sich an den EuGH.

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EuGH-Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe kam zu dem Ergebnis, dass in Deutschland für eine Zwangshaft die gesetzliche Grundlage fehle. Zwar seien nach EU-Recht alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung der entsprechenden Richtlinie zu garantieren. Zudem könne die Weigerung der bayerischen Landesregierung gravierende Folgen für die Gesundheit und das Leben der Menschen haben. Trotzdem widerspräche eine Zwangshaft der Grundrechtecharta der Europäischen Union, die auch das Recht auf Freiheit garantiert.

Ein Gutachten, noch kein Urteil

Komplett sicher können sich Söder und Co. allerdings noch nicht sein, denn das Gutachten ist noch kein Urteil. Dieses dürfte in einigen Wochen bekanntgegeben werden. Meist folgen die obersten EU-Richter zwar den zuständigen Generalanwälten, aber nicht in jedem Fall. Zuletzt hatte ein Gutachter die deutsche Pkw-Maut für konform mit dem EU-Recht erklärt, bevor der EuGH das Konzept von Söders CSU-Parteifreunden Alexander Dobrindt und Andreas Scheuer abschmetterte.

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