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Förderung für Ladestationen erst wieder 2024
300 Mio. Euro nach einem Tag vergeben

Der staatliche Fördertopf für private Ladestationen ist nach einem Tag ausgeschöpft. Erst 2024 gibt es eine weitere Runde. Hier die Details.

Verkehrsminister Volker Wissing FDP Wallbox Förderung 2023
Foto: FDP / BMW / Patrick Lang

Am Dienstag (26.9.2023) startete die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Förderprogramm für private Ladestationen mit Solarstrom. Der Geldtopf von 300 Millionen Euro, den das Bundesverkehrsministerium zur Verfügung stellte, ist nach nur einem Tag leer. Insgesamt 33.000 Anträge wurden bewilligt – trotz technischer Verzögerungen, wie die Förderbank mitteilte. Bei der Antragstellung galt das "Windhund-Prinzip"; wer also zuerst beantragte, erhielt auch zuerst die Förderung.

Unsere Highlights

Erst 2024 legt die KfW erneut eine Förderung mit 200 Millionen Euro auf. Auch hier ist mit hohem Andrang zu rechnen. Was Sie wissen müssen, erklären wir hier.

Neue Auflagen

Schon 2021 war es vergleichsweise kompliziert, an die maximal 900 Euro Förderung zu kommen. Etliche Dokumente wollten ausgefüllt und fristgerecht eingereicht werden. Die Installation einer passenden Wallbox (nicht jedes Modell wurde als "förderfähig" klassifiziert) musste ein Elektriker vornehmen und der hauseigene Stromtarif musste auf Ökostrom umgestellt werden. Für all das sah das Reglement ab Antragstellung einen Zeitrahmen von zwölf Monaten vor.

Für die neuerlichen Fördermaßnahmen soll es weitere Auflagen geben. So kommen nur jene in den Zuschuss-Genuss, die tatsächlich ein Elektroauto besitzen. Das Programm richtet sich zudem speziell auf die Förderung der Eigenstromversorgung beim Laden in privaten Wohngebäuden durch die kombinierte Förderung von Ladestation, Photovoltaikanlage und Speicher.

EEG Solar Photovoltaik
IBC Solar AG

Gefördert wird ab Herbst 2023 der Einbau, Anschluss und die Installation einer Gesamtanlage aus Wallbox, Photovoltaik und Solarstromspeicher.

Wer bekommt das Geld?

Privatpersonen können sich bis zu 10.200 Euro vom Staat sichern. Allerdings gelten dafür enge Grenzen. So müssen Wallbox (min. 11 kW Leistung), Photovoltaikanlage (min. 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung) und Solarstromspeicher (min. 5 kWh Kapazität) fabrikneu und zusammen angeschafft werden. Keine der Komponenten darf zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bestellt sein. Sie müssen als Antragsteller zudem Eigentümer des selbstgenutzten Wohngebäudes sein, an dem die Anlage installiert wird und ein Elektroauto muss auf Sie oder auf eine im Haushalt lebende Person zugelassen sein. Hybridfahrzeuge gelten nicht.

Für die einzelnen Komponenten ergeben sich folgende Subventionssummen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, maximal 3.000 Euro

Unter folgenden Bedingungen gibt es KEINE Förderung:

  • Neubauten vor Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
  • Maßnahmen am Zweitwohnsitz
  • Eigentumswohnungen
  • Unternehmen
  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
  • eine Kombination mit anderen Krediten oder Fördermitteln ist nicht möglich
  • die Gesamtsumme des Vorhabens darf die Fördersumme nicht unterschreiten

Zur Einstimmung finden Sie in unserer Fotoshow oben im Artikel die Ergebnisse des ADAC Wallbox Test 2023.

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Fazit

Das Bundesverkehrsministerium will den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter vorantreiben. Neben diversen Fördermaßnahmen für Unternehmen werden auch private E-Auto-Nutzer wieder bedacht werden. Dieses Mal für den Bau eines Ladepunktes in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage und einem Speicher. 500 Millionen Euro stehen insgesamt zur Verfügung, doch die erste Tranche von 300 Millionen Euro war 2023 nach nur einem Tag vergriffen. 2024 gibt es eine weitere Runde mit 200 Millionen Euro.

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Erscheinungsdatum 26.09.2024

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