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VW-Diesel EA189
Gerichtsurteil: VW-Software-Updates illegal

Das Schleswiger Verwaltungsgericht hat die millionenfach aufgespielten Software-Updates von Volkswagen für rechtswidrig erklärt. Damit geht der Dieselskandal in eine neue Runde.

VW Diesel-Update, Abgastest, Reportage
Foto: Stephan Lindloff

Der Abgasskandal jährt sich in diesem Jahr zum achten Mal. Doch abgeschlossen ist das Thema noch längst nicht. Mit einer Entscheidung des Schleswiger Verwaltungsgerichts könnte die Aufarbeitung der Diesel-Gate-Affäre nun von vorn beginnen. Im Mittelpunkt des jetzigen Verfahrens steht eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA hatte 2016 eine Update-Software genehmigt, die anschließend in VW-Autohäusern auf mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge mit der TDI-Motorenbaureihe 189 (siehe Foto) aufgespielt wurde.

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Diese Software erkennt nicht mehr, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet – beinhaltet offiziell also keine Abschalteinrichtung mehr. Allerdings kann die Elektronik die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Außentemperatur regulieren. Unterhalb von 15 Grad Celsius wird beispielsweise die Abgasrückführung heruntergefahren. Dieses Thermofenster begründet Volkswagen mit Motorschutzmaßnahmen. Die Richter in Flensburg widersprachen jetzt und definierten diese Technik als Abschalteinrichtung.

118 weitere Klagen der DUH

Damit schloss sich das Gericht einem Urteil auf europäischer Ebene an. Der Europäische Gerichtshof hatte im November 2022 entschieden, dass Abschalteinrichtungen wie Thermofenster nur bei schweren Gefahren für den Motor zulässig seien. Zudem räumte der EuGH Umweltverbänden wie der Deutschen Umwelthilfe mehr Rechte beim Anfechten von Typgenehmigungen ein. Schon jetzt hat die DUH 118 weitere Klagen auch gegen andere Autobauer wie Audi, BMW, Mercedes oder Porsche laufen.

Rechtskräftig ist das jetzige Urteil allerdings noch nicht. Das Gericht ließ eine Revision zu. Nach jetzigem Stand müsste das Kraftfahrt-Bundesamt, das dem Bundesverkehrsministerium unterstellt ist, gegen VW tätig werden und die Entfernung der Abschalteinrichtungen verlangen. Millionen VW-Fahrer von Modellen mit Euro-5-Dieseln sehen sich indes vor einem Déjà-vu. Denn erneut drohen ein Werkstattbesuch oder Stilllegungen, Fahrverbote und Wertverlust. Ob der VW-Abgasskandal erneut komplett aufgerollt wird, dürfte aber auf höheren gerichtlichen Instanzen entschieden werden.

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Fazit

Ein Urteil des Schleswiger Verwaltungsgerichts erklärt die einst vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigte Update-Software rund um die TDI-Motorenbaureihe EA189 von VW für unzulässig. Damit könnte der Dieselskandal neu aufgerollt werden. Mit einer Anfechtung des Urteils seitens KBA und VW ist allerdings zu rechnen.

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