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Verkehrsüberwachung aus der Luft
Spanien setzt Drohnen ein, Deutschland testet noch

Spanien setzt seit dem 1. August 2019 Drohnen ein, um Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu dokumentieren und Sünder zu belangen. Die Verkehrsüberwachung aus der Luft wird bereits europaweit getestet – auch in Deutschland.

Drohne DGT
Foto: DGT

Die spanische Generaldirektion für Verkehr verfügt derzeit über drei zertifizierte Drohnen zur Verkehrsüberwachung und -kontrolle. Seit dem 1. August erstellen sie Bildmaterial von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung – wie beispielsweise die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt. Anhand der Aufnahmen bringt die Guardia Civil Tráfico den Verstoß dann zur Anzeige, ohne das die Kontrolle überhaupt bemerkt wurde. Schon bald sollen 20 weitere Drohnen für die Anfertigung von gerichtsverwertbaren Aufnahmen zertifiziert und einsatzbereit sein.

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Europaweite Drohnenprojekte

Neben Spanien experimentieren auch weitere europäische Länder mit der Verkehrsüberwachung durch Drohnen.In Frankreich und Deutschland werden sie bereits auf den Einsatz vorbereitet. So sorgte Ende Mai 2019 ein Video des Bayerischen Rundfunks (BR) für Aufsehen, in dem bei einer Verkehrskontrolle am Jochpass eine Videodrohne verwendet wurde. Sie sollte vor allem Überholmanöver in uneinsichtigen Kurven dokumentieren. Im Beitrag des BR zeigte sich ein Beamter jedoch skeptisch gegenüber der Technik, die noch nicht so gut funktioniert, „dass man Verstöße gerichtsverwertbar ahnden kann.“

7/2019, Drohne
Pixabay
Drohnen werden aktuell auch in Deutschland für den Polizeieinsatz getestet.

Wie das Bayerische Innenministerium bestätigte, handelt es sich beim derzeitigen Drohneneinsatz nur um einen „aktuell noch nicht abgeschlossenen Pilotversuch“, bei dem konkrete Einsatzmöglichkeiten der kleinen Flugobjekte geprüft werden. Künftige Einsatzgebiete seien noch nicht belastbar zu prognostizieren. Fakt ist aber, dass fünf Standorte der bayerischen Polizei über Drohnen verfügen und diese in verschiedenen Einsätzen testen.

Drohnenüberwachung laut BfDI auch in Deutschland denkbar

Bis Drohnen den Verkehr in Deutschland überwachen, wird es auch aus einem weiteren Grund noch etwas dauern. Das Thema Datenschutz spielt nämlich eine gewichtige Rolle. In Bayern wurde für die Umsetzung des Pilotprojekts daher auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz integriert, um derzeit geltende Richtlinien einzuhalten.

Die rechtfertigen eine vollautomatisierte Überwachung des Verkehrs aus der Luft noch nicht. Luca Winkler vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erklärt: „Für eine automatisierte Verkehrsüberwachung per Drohne müsste zunächst eine gesetzlich Grundlage geschaffen werden, die es den Behörden erlaubt, die notwendigen Daten für ein Bußgeldverfahren zu erheben.“ Maßgeblich für diese Grundlage wären die Datenschutzvorschriften des BDSG, mit denen die JI-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt wird. Ein Gesetztgebungsverfahren würde schätzungsweise etwa ein Jahr lang dauern. Generell bedeutet dies aber, dass die Drohnenüberwachung nach spanischem Vorbild „auch in Deutschland möglich werden könnte“, so der BfDI.

UB Polizeikontrolle
Colourbox/Heiko Kueverling
In Deutschland überwacht die Polizei den Verkehr noch nicht per Drohne.

Klar ist auch, dass deutsche Autofahrer nicht gegen die Kontrollen aus der Luft in Spanien vorgehen können. Wer von den Beamten dort bei der Verkehrskontrolle ein Luftbild von sich beim Telefonieren am Steuer präsentiert bekommt, muss die Strafe wohl oder übel akzeptieren.

Fazit

Bis wir auch in Deutschland aus der Luft überwacht werden wird es noch dauern. Das Beispiel Spanien zeigt aber, dass wir uns wohl an den Gedanken gewöhnen müssen, im Straßenverkehr permanent beobachtet zu werden. Das wird Einige sicher dazu bewegen, sich strenger an die Verkehrsregeln zu halten. Der entsprechende Gesetzentwurf wird bei den deutschen Datenschützern aber wohl auf massiven Widerstand treffen.

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