Verkehrsregeln Spanien vs Deutschland: 11 Dinge, die anders laufen

Verkehrsregeln Spanien vs. Deutschland
11 Unterschiede, die Sie kennen sollten

Veröffentlicht am 13.05.2025

Ob Promillegrenze, Ampelregelung oder Ausstattungspflicht: Der folgende Überblick zeigt, was spanische und deutsche Autofahrer unterscheidet – und worauf man im Urlaub oder bei Fahrten mit dem Mietwagen achten sollte.

Unterschiede zwischen spanischen und deutschen Verkehrsregeln

1. Tempolimits

Spanien: Auf spanischen Autobahnen gilt eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h. Auf Landstraßen sind in der Regel 90 km/h erlaubt. Handelt es sich um besonders breite Landstraßen mit mehr als 1,5 Metern Seitenstreifen, kann das Limit auf 100 km/h erhöht sein. Innerhalb geschlossener Ortschaften wurden 2021 neue, strengere Regeln eingeführt: Auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen pro Richtung gilt grundsätzlich Tempo 30, in sehr engen Gassen ohne Markierung Tempo 20. Lediglich auf mehrspurigen Straßen innerorts bleibt es bei 50 km/h.

Deutschland: Auf deutschen Autobahnen existiert kein generelles Tempolimit – stattdessen wird eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Auf Landstraßen gilt einheitlich Tempo 100. Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt das Limit 50 km/h, unabhängig von Fahrstreifenanzahl oder Straßentyp.

2. Alkohol am Steuer

Spanien: Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰ für erfahrene Fahrer und bei 0,3 ‰ für Fahranfänger mit weniger als zwei Jahren Fahrerfahrung. Für Fahrer unter 18 Jahren (z. B. Mopedfahrer) gilt die Null-Promille-Grenze. Ab einem Blutalkoholwert von 1,2 ‰ droht eine Strafanzeige mit möglichem Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafe.

Deutschland: Die Promillegrenze liegt für reguläre Autofahrer bei 0,5 ‰. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie Fahrer unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 ‰). Ab 0,5 ‰ drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbot. Ab 1,1 ‰ gilt Fahren unter Alkohol als Straftat.

3. Bußgelder

Spanien: Verkehrsverstöße werden in drei Kategorien unterteilt: leicht, schwer (ab 200 €) und sehr schwer (ab 500 €). Die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt wird dabei je nach Situation unterschiedlich eingeordnet: In der Regel kostet ein Verstoß 200 € Bußgeld und 6 Punkte. In besonders gefährdenden Situationen – etwa bei hoher Geschwindigkeit oder wenn dadurch ein Unfall verursacht wird – kann das Bußgeld auf bis zu 600 € steigen. Wer innerhalb von 20 Tagen bezahlt, erhält 50 % Rabatt. Ausländische Fahrer müssen vor Ort zahlen oder eine Kaution hinterlegen, sonst kann das Fahrzeug stillgelegt werden.

Deutschland: Verkehrsverstöße werden mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten sanktioniert. Ein Rabatt bei schneller Zahlung existiert nicht. Die Höhe der Bußgelder ist oft moderater als in Spanien (z. B. 70 € bei 20 km/h Überschreitung außerorts). Ausländische Fahrer erhalten in der Regel einen Bußgeldbescheid per Post.

4. Handyverbot am Steuer

Spanien: Seit 2022 ist die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt strenger geregelt. Auch bei kurzfristigem Halten – etwa an der Ampel – darf das Gerät nicht in die Hand genommen werden. Es drohen 200 € Bußgeld und ein Abzug von 6 Punkten. Auch die Nutzung mit Kopfhörern ist untersagt. Freisprechanlagen sind erlaubt.

Deutschland: Auch in Deutschland ist die Nutzung elektronischer Geräte untersagt, sobald der Motor läuft – selbst im Stand, etwa an der Ampel oder im Stau. Ein Verstoß kostet mindestens 100 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt die Strafe auf bis zu 200 €. Freisprecheinrichtungen sind erlaubt.

5. Sicherheitsausstattung

Spanien: In Spanien ist das Mitführen bestimmter Sicherheitsausstattung Pflicht und wird bei Kontrollen streng überprüft. Neben einem Warndreieck und einer Warnweste – die beim Verlassen des Fahrzeugs auf offener Straße getragen werden muss – wird dringend empfohlen, ein zweites Warndreieck mitzuführen, insbesondere bei Fahrten auf Schnellstraßen. Ab dem Jahr 2026 ist zusätzlich ein elektronisches Notfallblinklicht (V16-Leuchte) vorgeschrieben. Diese soll im Falle einer Panne oder eines Unfalls auf dem Fahrzeugdach platziert werden und per GPS den Standort übermitteln. Brillenträger müssen eine Ersatzbrille im Fahrzeug mitführen, was bei Mietwagen oft nicht berücksichtigt wird. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern geahndet werden.

Deutschland: Auch in Deutschland sind eine Warnweste, ein Warndreieck und ein Verbandskasten gesetzlich vorgeschrieben. Die Warnweste muss griffbereit im Fahrzeug aufbewahrt werden – idealerweise in Türfächern oder im Handschuhfach. Eine Ersatzbrille ist für Brillenträger nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Wer ohne vollständige Ausstattung unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Die Regeln gelten auch für ausländische Fahrzeuge.

6. Vorfahrtsregeln

Spanien: Vorfahrt wird in der Regel durch Stoppschilder oder "Vorfahrt gewähren"-Schilder geregelt. Ein dauerhaftes Vorfahrtstraßenschild wie in Deutschland existiert nicht. Fehlen Schilder, gilt "Rechts vor Links".

Deutschland: Das Vorfahrtstraßenschild (gelbe Raute) kennzeichnet eine Hauptstraße mit durchgehender Vorfahrt. Ansonsten gilt an gleichrangigen Kreuzungen "Rechts vor Links". Ampeln oder Schilder haben Vorrang.

7. Kreisverkehr

Spanien: In mehrspurigen Kreisverkehren gelten klare Regeln zur Spurwahl: Wer die erste Ausfahrt nehmen möchte, bleibt außen; innere Spuren sind für spätere Ausfahrten vorgesehen. Blinken ist Pflicht beim Verlassen.

Deutschland: Die Regelung ist weniger streng: Fahrer dürfen grundsätzlich jede Spur nutzen, das Blinken beim Einfahren ist untersagt, beim Verlassen jedoch Pflicht. Die Vorfahrt der Fahrzeuge im Kreis ist in der Regel durch ein Schild geregelt.

8. Ampelregelungen

Spanien: Blinkende gelbe Pfeile an Ampeln erlauben vorsichtiges Abbiegen bei Rot. Zudem stehen viele Ampeln vor dem Fußgängerüberweg, sodass Autofahrer bei Rotlicht zunächst vor der Ampel halten müssen – und dann ein zweites Mal, um Fußgänger passieren zu lassen. Diese besondere Anordnung kann zu sogenanntem "doppeltem Halten" führen, was insbesondere für deutsche Autofahrer ungewohnt ist.

Deutschland: Der grüne Pfeil erlaubt bei Rot das Rechtsabbiegen nach vorherigem Halt. Blinkpfeile wie in Spanien existieren nicht. Ampeln stehen hierzulande meist direkt hinter dem Zebrastreifen.

9. Polizeikontrollen

Spanien: Verkehrskontrollen sind in Spanien häufiger Bestandteil des Straßenalltags, insbesondere an Wochenenden, vor Feiertagen oder in Küsten- und Grenzregionen. Die Polizei kann bei einem Verstoß ein Bußgeld direkt vor Ort verhängen und kassieren. Dabei wird häufig eine sofortige Zahlung oder eine Sicherheitsleistung gefordert – besonders bei ausländischen Fahrern. Wer sich weigert zu zahlen, riskiert, dass das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt oder beschlagnahmt wird. Die Beamten sind dazu berechtigt, eine Fahruntüchtigkeit (z. B. wegen Alkohol) unmittelbar zu ahnden und das Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen.

Deutschland: In Deutschland erfolgen Verkehrskontrollen meist stichprobenartig oder an besonderen Kontrollpunkten, wie etwa bei Alkoholtests nach Fußballspielen oder Festivals. Die Polizei dokumentiert Verstöße in der Regel und verschickt einen Bußgeldbescheid nachträglich per Post. Ausländische Fahrer erhalten diesen ebenfalls per Post – innerhalb der EU wird das Verfahren über grenzüberschreitende Abkommen abgewickelt. Vor-Ort-Zahlungen sind in Deutschland unüblich. Eine Fahrzeugstilllegung ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen, etwa bei gravierenden Mängeln oder fehlender Versicherung.

10. Winterreifenpflicht

Spanien: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Bei Schnee oder Eis können durch Verkehrsschilder lokale Vorschriften gelten, insbesondere in Gebirgsregionen. Ab 2026 wird für spanische Fahrzeuge ein elektronisches Notfallblinklicht (V16) Pflicht.

Deutschland: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind M+S- oder Winterreifen mit Schneeflockensymbol vorgeschrieben. Es gibt keine feste Saisonpflicht, sondern eine situative Pflicht. Verstöße werden mit 60 € und 1 Punkt geahndet.

11. Punktesystem

Spanien: Fahrer beginnen mit 12 Punkten (Fahranfänger: 8 Punkte). Bei regelmäßiger, unfallfreier Fahrweise kann das Konto auf bis zu 15 Punkte steigen. Verstöße führen zum Punktabzug. Ist das Punktekonto aufgebraucht, erfolgt der Führerscheinentzug. Punkte können durch Nachschulungen oder verkehrsgerechtes Verhalten zurückgewonnen werden.

Deutschland: Punkte werden für Verkehrsverstöße angesammelt. Ab 8 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Erste Maßnahmen greifen ab 4 Punkten. Ein gezielter Abbau ist nur durch freiwillige Schulungen möglich (max. 1 Punkt).