Vor allem Urlauber können schnell in kostspielige Fallen tappen, wenn sie sich zu sicher wähnen. Ein Vergleich der zehn wichtigsten Regeln zwischen Italien und Deutschland.
1. Tempolimits und Fahranfänger-Regelung
Auf Italiens Autobahnen gilt grundsätzlich Tempo 130. Unter bestimmten Bedingungen – etwa bei gut ausgebauten, dreispurigen Abschnitten – können auch 150 km/h erlaubt sein, sofern die Beschilderung dies vorgibt. Bei Regen oder Schnee wird das Tempolimit jedoch automatisch reduziert: auf 110 km/h auf der Autobahn und 90 km/h auf Schnellstraßen. Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als drei Jahre besitzen, müssen sich unabhängig davon generell an ein Limit von 100 km/h auf der Autobahn und 90 km/h auf Landstraßen halten.
In Deutschland gibt es kein generelles Tempolimit auf Autobahnen, sondern eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Bei schlechten Wetterverhältnissen muss die Geschwindigkeit angepasst werden, doch gesetzlich reduzierte Maximalwerte wie in Italien gibt es nicht. Auch für Fahranfänger gelten keine gesonderten Tempolimits.
2. Bußgelder und Durchsetzung
Italien hat seine Bußgelder zuletzt deutlich erhöht. Bereits bei Überschreitungen unter zehn Kilometern pro Stunde drohen mehr als 90 Euro. Wer mit 40 km/h zu viel unterwegs ist, zahlt schnell über 500 Euro, bei besonders groben Verstößen sogar mehrere tausend Euro. Das Bußgeld kann vor Ort verlangt werden – insbesondere bei Ausländern ist es üblich, dass direkt kassiert oder eine Sicherheitsleistung verlangt wird. Erfolgt keine Zahlung, kann das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden.
In Deutschland liegt das Bußgeld für eine ähnliche Übertretung oft deutlich niedriger. Eine Überschreitung von 20 km/h außerorts kostet beispielsweise 70 Euro. Bezahlt wird üblicherweise nachträglich per Bescheid. Ein vor Ort erhobenes Zwangspfand oder die Stilllegung eines Fahrzeugs sind in Deutschland ungewöhnlich.
3. Handy am Steuer
Die Handyregelung ist in Italien besonders streng: Bereits beim ersten Verstoß drohen mindestens 250 Euro Buße sowie Punkte. Bei Wiederholung können bis zu 1.400 Euro und ein Fahrverbot folgen. Es reicht aus, das Gerät in der Hand zu halten – auch wenn man nicht aktiv telefoniert.
In Deutschland kostet ein solcher Verstoß in der Regel 100 Euro und zieht einen Punkt in Flensburg nach sich. Erst bei Gefahr oder einem Unfall wird ein Fahrverbot verhängt.
4. Polizeikontrollen und Vollstreckung
Die italienische Polizei kontrolliert regelmäßig und konsequent. Gerade an Wochenenden, rund um Feiertage oder auf Ferienstrecken sind Alkoholtests und Geschwindigkeitsmessungen an der Tagesordnung. Die Beamten können ausländischen Fahrern das Auto entziehen, wenn kein Bußgeld gezahlt wird oder ein schwerer Verstoß vorliegt. In Extremfällen droht sogar die Beschlagnahmung.
In Deutschland sind Kontrollen punktueller. Wird man gestoppt, folgt in der Regel eine Anzeige oder Verwarnung. Das Bußgeld wird schriftlich erhoben. Beschlagnahmungen oder Fahrverbote direkt an Ort und Stelle sind sehr selten.
5. Alkoholgrenze und Sanktionen
In beiden Ländern liegt die Promillegrenze bei 0,5. Italien unterscheidet allerdings stärker nach Fahrertyp: Für Berufskraftfahrer und Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot. Schon ab 0,8 Promille drohen Freiheitsstrafen. Wer mit mehr als 1,5 Promille erwischt wird, riskiert nicht nur ein langes Fahrverbot, sondern auch die Einziehung des Fahrzeugs.
In Deutschland beginnt die strafrechtlich relevante Grenze bei 1,1 Promille. Bei 0,5 bis 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit – solange keine Gefahr entsteht. Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren müssen jedoch ebenfalls 0,0 Promille einhalten.
6. Winterausrüstung
Italien kennt keine einheitliche Winterreifenpflicht, sondern regionale Vorschriften. In vielen Nordregionen wie Südtirol gilt zwischen 15. November und 15. April eine Pflicht zur Winterausrüstung. Entweder müssen Winterreifen aufgezogen oder Schneeketten mitgeführt werden. Diese Regelung gilt teilweise unabhängig vom Wetter.
In Deutschland ist die Winterreifenpflicht situationsbedingt: Bei Schnee, Eis oder Matsch sind entsprechende Reifen vorgeschrieben, ein fixer Zeitraum existiert nicht.
7. Vorfahrtsregeln und Kreisverkehr
In Italien gilt im Grundsatz "Rechts vor Links". Das gelbe Vorfahrtstraßenschild aus Deutschland existiert nicht. Auf Bergstraßen hat der bergauf fahrende Verkehr Vorrang. Im Kreisverkehr hat in der Regel der Verkehr im Kreisel Vorfahrt, doch es gibt Ausnahmen ohne Beschilderung, wo Rechts vor Links gilt. Blinken beim Verlassen ist Pflicht.
In Deutschland sind die Vorfahrtsregeln klarer ausgeschildert. Das gelbe Vorfahrtsschild zeigt an, dass man bevorrechtigt ist. Im Kreisverkehr wird nur beim Verlassen geblinkt, nicht beim Einfahren.
8. Sicherheitsausstattung
In Italien muss eine Warnweste mitgeführt und bei Pannen getragen werden. Ein Verbandskasten ist nicht vorgeschrieben, aber empfohlen. Wer am Auto überstehende Ladung (etwa Fahrradträger) transportiert, muss dies mit einer speziellen rot-weißen Warntafel kennzeichnen.
In Deutschland sind Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten Pflicht. Die Kennzeichnung überstehender Ladung erfolgt mit rotem Tuch oder roter Leuchte.
9. Punktsystem und Fahrverbote
Italien arbeitet mit einem Startguthaben: 20 Punkte werden dem Führerscheininhaber gutgeschrieben. Verstöße ziehen Punktabzug nach sich. Bei null Punkten wird der Führerschein entzogen. Ausländische Fahrer erhalten ein virtuelles Konto – wer dort 20 Punkte erreicht, verliert die Fahrberechtigung in Italien.
Deutschland dagegen vergibt Punkte aufsteigend. Bei acht Punkten in Flensburg ist der Führerschein weg. Der Punktestand kann durch freiwillige Seminare reduziert werden.
10. Doppeltes Halten an der Ampel
Italien: An vielen italienischen Stadtampeln befindet sich die Lichtsignalanlage ein Stück vor dem eigentlichen Fußgängerüberweg. Wer bei Rot an der Haltelinie stoppt, darf nicht unmittelbar weiterrollen, um sich "vorzuziehen" oder die Ampel besser sehen zu können. Dieses zweite kurze Vorrücken – das sogenannte doppelte Halten – gilt als Ordnungswidrigkeit, weil es den Querungsbereich für Fußgänger blockieren kann. Die Polizei ahndet das Manöver mit Geldbußen von rund 40 bis 150 Euro, bei Behinderung oder Gefahr deutlich höher.
Deutschland: Die Ampeln stehen nahezu immer hinter dem Fußgängerüberweg. Ein zweites Anhalten ist daher unnötig und rechtlich nicht vorgesehen. Wer bei Rot über die Haltelinie rollt, begeht bereits einen Rotlichtverstoß. Das "doppelte Halten" in italienischem Sinne spielt daher im deutschen Verkehrsalltag kaum eine Rolle.