Es ist nicht nur so, dass es außerhalb von Deutschland kaum Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, auch die Strafen für ein Überschreiten der Tempolimits sind im Ausland teilweise drastisch. Gerade in der Urlaubszeit sollten Sie sich vor Ihrer Reise informieren, in welchen Ländern Sie besser den Tempomaten anschmeißen und besonders vorsichtig agieren – sonst ist im schlimmsten Fall sogar das Auto weg. Wir liefern Ihnen einen Überblick über das Reglement im europäischen Ausland und den beliebtesten Reisezielen.
Italien
Funfact: In Italien sind die Bußgelder angehoben worden, weil die Post inflationsbedingt höhere Kosten für die Zustellung von Strafzetteln hat. Weniger lustig: Fahren unter Alkoholeinfluss. Wer "La dolce Vita" mit ordentlich Lambrusco genießt und hinterher mit 1,5 Promille und mehr am Steuer erwischt wird, zahlt bis zu 6.000 Euro und wandert unter Umständen sogar hinter Gitter. Selbst ab 0,5 Promille wird es mit bis zu 545 Euro direkt empfindlich teuer. Der gleiche Mindestsatz gilt für ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h. In drastischen Fällen wird das Auto konfisziert und zwangsversteigert. Bei sich kooperativ zeigt und sein Bußgeld innerhalb von fünf Tagen bezahlt (ab Zustellung des Bescheides oder Ahndung vor Ort), erhält einen 30 Prozent Nachlass auf die Mindestbuße. Gebühren von mindestens 70 Euro sind auch in Deutschland vollstreckbar (gilt für jedes EU-Land), etwaige Fahrverbote gelten dagegen nur in Italien.
Verstoß | Bußgeld / Strafe |
20 km/h zu schnell | ab 175 Euro |
Mehr als 50 km/h zu schnell | ab 545 Euro plus Fahrverbot |
Rotlicht missachtet | ab 170 Euro |
Handy am Steuer | ab 165 Euro plus Fahrverbot (mindestens 15 Tage) |
Kein Sicherheitsgurt | ab 85 Euro |
Falschparken | ab 45 Euro |
Mittelstreifen überfahren | 6 - 24 Monate Fahrverbot plus Fahrzeugentzug für drei Monate |
Fahren ohne Fahrerlaubnis | 2.257 Euro (Haftstrafe von bis zu einem Jahr, wer innerhalb von zwei Jahren mehrmals erwischt wird) |
Alkohol am Steuer | ab 545 Euro plus Fahrverbot nach Ermessen |
Fahren mit 1,5 Promille und mehr | 6.000 Euro plus Fahrverbot und Haftstrafe nach Ermessen |
Promillegrenze | 0,5 |
Frankreich
Im Nachbarland Frankreich werden Tempo-Verstöße von mehr als 50 km/h härter geahndet. Mit 1.500 Euro werden die Sünder zur Kasse gebeten. Dafür fallen die Strafen für leichte Alkoholdelikte moderater aus. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 – ein Verstoß schlägt mit mindestens 135 Euro zu Buche. Überschreiten Sie jedoch die Grenze von 0,8 Promille wird es ungemütlich. Hier drohen 4.500 Euro Bußgeld und bis zu zwei Jahre Haft. Vergleichsweise günstig kommen Falschparker davon. Hier beträgt die Strafe lediglich 15 Euro. Wer dagegen auf den Sicherheitsgurt verzichtet, bezahlt wiederum 135 Euro. Der gleiche Betrag wird bei einem Rotlichtverstoß und bei einer Tempolimit-Überschreitung von bis zu 20 km/h fällig. Rabatte räumen die Franzosen für zügiges Bezahlen der Strafe ein. Wie hoch der Nachlass ausfällt, ist individuell und hängt vom Vergehen ab.
Verstoß | Bußgeld / Strafe |
20 km/h zu schnell | ab 135 Euro |
Mehr als 50 km/h zu schnell | ab 1.500 Euro plus Fahrverbot von bis zu 3 Jahren |
Wiederholt mehr als 50 km/h zu schnell | ab 3.750 Euro plus Fahrverbot von bis zu 3 Jahren und Beschlagnahmung des Autos |
Rotlicht missachtet | ab 135 Euro |
Handy am Steuer | ab 135 Euro |
Kein Sicherheitsgurt | ab 135 Euro |
Falschparken | ab 15 Euro |
Blitzermelder mitführen | bis zu 1.500 Euro |
Fahren ohne Fahrerlaubnis | bis zu 4.500 Euro |
Alkohol am Steuer | ab 135 Euro |
Fahren mit 0,8 Promille und mehr | 4.500 Euro plus 2 Jahre Haftstrafe |
Fahren unter Drogeneinfluss | 4.500 Euro plus 2 Jahre Haftstrafe |
Fahren mit mehr als 0,8 Promille und Drogeneinfluss | 9.000 Euro plus 3 Jahre Haftstrafe |
Promillegrenze | 0,5 |
Österreich
Österreich zählt zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. Dass für das Befahren der dortigen Autobahnen eine Vignette nötig ist, wissen die meisten Touristen längst. Wer ohne erwischt wird, zahlt eine sogenannte Ersatzmaut von 120 Euro. Blöd für die Urlaubskasse, aber verschmerzbar. Das gilt nicht für die Strafen, die bei einer Tempoüberschreitung von 50 km/h und mehr außerorts, sowie 40 km/h und mehr innerorts anfallen. Das kostet Sie bis zu 5.000 Euro und zieht ein zweiwöchiges Fahrverbot nach sich. Genauso teuer wird es, wenn Sie bei winterlicher Witterung ohne Winterreifen einen Unfall verursachen. Auch bei einer Alkoholfahrt verstehen die Nachbarn keinen Spaß. Wer einen Wert von 0,8 Promille übersteigt, kann mit bis zu 3.700 Euro belangt werden und darf in Österreich einen Monat lang nicht mehr ans Steuer.
Verstoß | Bußgeld / Strafe |
20 km/h zu schnell | ab 30 Euro |
Mehr als 50 km/h zu schnell | bis zu 5.000 Euro plus 2 Wochen Fahrverbot |
Rotlicht missachtet | ab 70 Euro |
Handy am Steuer | ab 100 Euro |
Kein Sicherheitsgurt | ab 50 Euro |
Falschparken | ab 20 Euro |
Verstoß gegen Winterreifenpflicht | ab 35 Euro (bei Unfall bis zu 5.000 Euro) |
Fahren ohne Fahrerlaubnis | ab 700 Euro |
Alkohol am Steuer | ab 300 Euro |
Fahren mit 0,8 bis 1,19 Promille | 800 bis 3.700 Euro plus 1 Monat Fahrverbot |
Fahren mit 1,2 bis 1,59 Promille | 1.200 bis 4.400 Euro plus 4 Monate Fahrverbot |
Fahren mit 1,6 Promille und mehr | 1.600 bis 5.900 Euro plus 6 Monate Fahrverbot |
Fahren unter Drogeneinfluss | 800 bis 3.700 Euro plus 1 Monat Fahrverbot |
Promillegrenze | 0,5 |
Promillegrenze für Fahranfänger, Bus- und Berufskraftfahrer | 0,1 |
Schweiz
Sollten Sie in der Schweiz als Radfahrer unterwegs sein, behalten Sie die Hände am Lenker. Wer das nicht tut, zahlt 20 Franken. Über dieses Vergehen können Sie eventuell noch schmunzeln, doch dass die Eidgenossen bei überhöhter Geschwindigkeit reichlich hartleibig werden, ist gemeinhin bekannt. Bereits ab 15 km/h über dem Limit drohen neben einer Geldstrafe eine Anzeige, ein Fahrverbot und ein Entzug der Fahrerlaubnis. Ab 25 km/h zu viel geht die Sache vor Gericht. Erfüllen Sie den Tatbestand der Raserei (80 km/h zu viel auf der Autobahn, 40 km/h zu viel innerorts, 60 km/h zu viel außerorts), drohen bis zu vier Jahre Haft und etliche Tausend Euro Strafe. Ähnlich rigoros werden Fahrten unter Alkoholeinfluss geahndet. Mit 0,8 Promille und mehr könnten Sie für bis zu drei Jahre hinter Gitter gehen. Eine Vollstreckung von Bußgeldern außerhalb der Landesgrenzen, egal in welcher Höhe, ist indes nicht möglich, da die Schweiz nicht zur EU gehört.
Verstoß | Bußgeld / Strafe |
20 km/h zu schnell | ab 180 Euro |
Mehr als 50 km/h zu schnell | Strafverfahren mit Urteil nach freiem Ermessen, Bußgeld und Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren |
Rotlicht missachtet | ab 250 Euro |
Handy am Steuer | ab 100 Euro |
Kein Sicherheitsgurt | ab 60 Euro |
Falschparken | ab 40 Euro |
Keine Vignette | 175 Euro plus Nachkauf einer Vignette |
Fahren ohne Fahrerlaubnis | bis zu 360 Tagessätze zu maximal 3.123 Euro plus bis zu 3 Jahre Haftstrafe |
Fahren ohne (Tagfahr-)Licht | 41, 65 Euro |
Alkohol am Steuer | ab 600 Euro |
Fahren mit 0,5 bis 0,79 Promille | bis zu 832 Euro |
Fahren mit 0,8 Promille und mehr | Bußgeld je nach Vermögensverhältnissen plus bis zu 3 Jahre Haftstrafe |
Fahren unter Drogeneinfluss | Geldbuße nach Ermessen, sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis für 3 Monate, Haftstrafe nach Ermessen |
Promillegrenze | 0,5 |
Spanien
Im sonnigen Spanien werden Verkehrssünder kräftig zur Kasse gebeten. Wer am Steuer telefoniert, eine rote Ampel überfährt oder keinen Gurt anlegt, zahlt 200 Euro. Ein Betrag, der im Härtefall sogar von Falschparkern verlangt wird. Anders als in anderen EU-Ländern werden massive Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 50 km/h nicht mit vierstelligen Beträgen, sondern "nur" mit 600 Euro geahndet, ein dreimonatiges Fahrverbot gibt es trotzdem obendrauf. Wer ohne gültigen Führerschein unterwegs ist, kann mit einer Haftstrafe von bis zu 12 Monaten bedacht werden. Wer mehr als 1,2 Promille intus hat und dennoch fährt, kommt bis zu sechs Monate in Haft oder leistet ersatzweise bis zu 90 Tage gemeinnützige Arbeit. Die Fahrerlaubnis kann bis zu vier Jahre lang entzogen werden.
Verstoß | Bußgeld / Strafe |
20 km/h zu schnell | ab 100 Euro |
Mehr als 50 km/h zu schnell | ab 600 Euro plus 3 Monate Fahrverbot |
Rotlicht missachtet | ab 200 Euro |
Handy am Steuer | ab 200 Euro |
Kein Sicherheitsgurt | ab 200 Euro |
Falschparken | bis 200 Euro |
Fahren ohne Fahrerlaubnis | 500 Euro plus bis zu 1 Jahr Haftstrafe |
Alkohol am Steuer | ab 500 Euro |
Fahren mit bis zu 1,19 Promille | bis zu 1.000 Euro |
Fahren mit 1,2 Promille und mehr | 3 - 6 Monate Haftstrafe oder 30 - 90 Tage gemeinnützige Arbeit plus Fahrverbot von bis zu 4 Jahren |
Fahren unter Drogeneinfluss | Geldbuße von bis zu 360 Tagessätzen, Haftstrafe von 3 - 6 Monaten, Führerscheinentzug von 1 - 4 Jahren plus Verfahren wegen Drogenbesitz |
Promillegrenze | 0,5 |
Niederlande
Finger weg vom Smartphone während der Fahrt – das gilt besonders in den Niederlanden. Mit einer Geldbuße von 380 Euro fällt die Strafe saftig aus. Noch heftiger werden Sie belangt, sollten Sie ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs sein. Das Strafmaß dafür umfasst eine Geldbuße von 8.200 Euro, bis zu drei Monate im Gefängnis und eine Verlängerung des Fahrerlaubnisentzugs um bis zu fünf Jahre. Insgesamt liegen die Höhen der Geldstrafen deutlich über dem, was wir aus Deutschland kennen. Schon Falschparken wird mit mindestens 110 Euro geahndet. Massive Geschwindigkeitsüberschreitungen von 50 km/h und mehr sind eine Straftat und ziehen ein Gerichtsverfahren nach sich. Hier legt ein Richter eine einkommensabhängige Geldbuße fest und verhängt zudem nach Ermessen Freiheitsstrafen und Fahrverbote. Übrigens: Die liberale Drogen-Politik der Niederländer gilt nicht für den Straßenverkehr. Fahren unter Drogeneinfluss kostet mindestens 850 Euro und den Führerschein sind Sie ein halbes Jahr los.
Verstoß | Bußgeld / Strafe |
20 km/h zu schnell | ab 195 Euro |
Mehr als 50 km/h zu schnell | mindestens 660 Euro, üblicherweise einkommensabhängige Geldbuße, Haftstrafe und Führerscheinentzug nach Ermessen des Richters |
Rotlicht missachtet | ab 280 Euro |
Handy am Steuer | ab 380 Euro |
Kein Sicherheitsgurt | ab 160 Euro |
Falschparken | ab 110 Euro |
Fahren ohne Fahrerlaubnis | 8.200 Euro, plus bis zu 3 Monate Haftstrafe plus Führerscheinentzug von bis zu 5 Jahren |
Alkohol am Steuer | ab 300 Euro |
Fahren mit 0,81 bis 1,00 Promille | 425 Euro |
Fahren mit 1,1 Promille und mehr | 650 Euro und bis zu 3 Monate Fahrverbot |
Fahren mit 1,3 Promille und mehr | Geld- und Freiheitsstrafe nach Ermessen des Richters |
Fahren unter Drogeneinfluss | ab 850 Euro plus 6 Monate Führerscheinentzug |
Promillegrenze | 0,5 |
In unserer Fotoshow oben im Artikel können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, welche Auto-Marken besonders häufig in der Verkehrssünder-Kartei auftauchen. Sollten Sie sich dort wiederfinden, fahren Sie besser extra vorsichtig.
Fazit
Der generelle Rat ist klar: halten Sie sich an geltende Tempolimits und lassen Sie auf jeden Fall als Fahrer die Finger von Alkohol und Drogen. Doch wir wissen alle: Übertretungen sind schnell passiert. Die rote Ampel überfahren, das Halten im Parkverbot, kurz mal aufs Handy geschaut. Im europäischen Ausland kann das empfindliche Strafen nach sich ziehen. Sagen Sie also nicht, wir hätten Sie nicht gewarnt.