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Verkehrsgerichtstag Goslar 2020
Was tun gegen Aggressivität im Straßenverkehr?

Der Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigte sich in diesem Jahr vor allem mit der Frage, ob es im Straßenverkehr wirklich immer aggressiver zugeht und was sich gegen diesen Trend tun lässt. Aber auch über Elektro-Scooter wurde diskutiert. Hier die Empfehlungen der Experten.

Von Mittwoch bis Freitag (29. bis 31. Januar 2020) trafen sich in Goslar wieder rund 1.800 Verkehrsexperten, Wissenschaftler und Juristen zum Verkehrsgerichtstag. Im Zentrum der 58. Auflage stand das Thema „Aggressivität im Straßenverkehr“. In weiteren Arbeitskreisen ging es aber auch um die Praxistauglichkeit des aktuellen Bußgeldverfahrens, um Elektro-Kleinstfahrzeuge und darum, Fahranfängern schneller bessere Fähigkeiten beizubringen. Hier die Empfehlungen, die die Experten zum Abschluss des Verkehrsgerichtstags abgegeben haben.

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Arbeitskreis III: Aggressivität im Straßenverkehr

Bereits in der schulischen Verkehrserziehung sollte dieser Punkt thematisiert werden. Darüber hinaus empfehlen die Experten geeignete Präventivprogramme für auffällige Verkehrsteilnehmer sowie die Einführung eines eigenen, punktbewehrten Bußgeldtatbestandes für „aggressives Posen“ im Straßenverkehr. Auch der Tatbestand des „Alleinrasers“ sollte genauer definiert werden. Zudem soll es Behörden erleichtert werden Personen mit hohem Aggressionspotenzial zur MPU schicken zu können.

Arbeitskreis IV: Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens

Der Arbeitskreis empfiehlt mit überwältigender Mehrheit, die Anforderungen an das standardisierte Messverfahren sowie das umfassende Einsichtsrecht in alle Daten und Messunterlagen zu kodifizieren. Die obligatorische Beteiligung der Staatsanwaltschaft im Zwischenverfahren soll abgeschafft werden. Zudem sollten Schwerpunktgerichte eingerichtet werden. Auch sollten Bußgeldverfahren gegen Auflagen eingestellt werden können. Nach erfolgreicher Absolvierung einer verkehrstherapeutischen Nachschulung soll von einem Fahrverbot ganz oder teilweise abgesehen werden können. Zur Vermeidung von Fehlurteilen soll die Rechtsbeschwerde wegen übersehener Verfahrenshindernisse generell zu gelassen werden.

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Hersteller / Patrick Lang
Wie können Bußgeldverfahren beschleunigt werden? Unter anderem darum geht es beim Verkehrsgerichtstag in Goslar 2020.

Arbeitskreis V: Elektro-Kleinstfahrzeuge

Die Arbeitsgruppe Elektro-Kleinstfahrzeuge hält die derzeitige Abstellpraxis der Scooter für nicht akzeptabel. Sie fordern eine bundesweit einheitliche verbindliche Vorgabe für Abstellplätze. Außerdem sollen Radwege ausgebaut werden, die sich die E-Roller-Fahrer mit den Radfahrern teilen. Außerdem sollten die Regeln für die Nutzung von E-Scootern durch die Verleiher stärker bekannt gemacht werden. Insbesondere die geltende Promillegrenze von 0,5. Die Experten sprechen sich außerdem gegen eine Legalisierung weiterer Elektro-Kleinstfahrzeuge aus, insbesondere solcher ohne Lenkstange. Auch sollen die Verleiher die Nutzerdaten erfassen, um Verkehrsverstöße besser verfolgen zu können. Auch Blinker sollen Pflicht werden. Der Arbeitskreis setzt sich zudem mehrheitlich für die Einführung einer Prüfbescheinigung zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeuges als Kraftfahrzeug ein.

Arbeitskreis VI: Fahranfänger – neue Wege zur Fahrkompetenz

Befürwortet wird von den Experten ein Optionsmodell für Fahranfänger, das eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf drei Jahre vorsieht, kombiniert mit der Möglichkeit durch freiwillige Schulungsmaßnahmen und/oder begleitets Fahren diese wieder auf zwei Jahre zu verkürzen. Zudem soll das begleitete Fahren auch für Volljährige geöffnet werden. Trotz der hohen Durchfallquote sehen die Experten allerdings keine Veranlassung die qualitativen Anforderungen an die Fahrerlaubnisprüfung abzusenken.

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