Verkaufsverbot für Kult-Offroader Suzuki Jimny: Suzuki unterbindet Parallelimporte

Verkaufsverbot für Kult-Offroader Suzuki Jimny
Suzuki unterbindet Parallelimporte

ArtikeldatumVeröffentlicht am 12.08.2025
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Im offiziellen Angebot von Suzuki in Deutschland befindet sich der kultige Jimny längst nicht mehr. Zuletzt gab es ihn ohnehin nur noch als zweisitzige Nutzfahrzeug-Variante. Dennoch findet der Allrad-Zwerg viele Fans, die Gebrauchtwagen-Preise liegen auf einem bemerkenswert hohen Niveau. Wenig überraschend also, dass einzelne Händler, ganz gleich ob Marken-gebunden oder -ungebunden, den Jimny auf eigene Faust importiert haben und hierzulande zum Verkauf anbieten.

Denn Suzuki baut den Jimny weiterhin, bietet ihn unter anderem auf dem japanischen Heimatmarkt als Drei- und als Fünftürer an. Die Nachfrage ist dort derart hoch, dass die Lieferzeit bis zu dreieinhalb Jahre beträgt.

Fehlende Sicherheitsausstattung

Speziell die lange Variante fand nun häufiger ihren Weg aus indischer Produktion zu deutschen Händlern, angetrieben vom bekannten 1,6-Liter-Saugbenziner in Kombination mit einem Wandler-Automatikgetriebe – zu recht stolzen Preisen: bei über 42.000 Euro geht’s los, nicht wenige Verkäufer bleiben mit ihren Angeboten nur knapp südlich der 50.000-Euro-Marke.

Nun schiebt Suzuki dem Verkauf einen Riegel vor. In einem offiziellen Statement heißt es: "Suzuki Deutschland kann bestätigen, dass der Verkauf des Suzuki Jimny, nachdem er in Europa ausgesetzt wurde (inkl. des zu keiner Zeit für den europäischen Markt zugelassenen fünftürigen Jimny), unzulässig ist. Die entsprechenden Modelle erfüllen weder die aktuelle Abgasnorm Euro 7 noch die GSR-Vorschriften, die seitens der Europäischen Union gelten. Darüber hinaus tragen die CO2-Werte des Jimny nicht zu einem positiven Effekt bei. Nichtsdestotrotz wurde der Jimny zuletzt vermehrt unrechtmäßig in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt und hier vertrieben. Da es sich in diesem Fall um Markenrechtsverletzungen handelt, ist Suzuki Deutschland (in Vertretung der Suzuki Motor Corporation) in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich gegen solche Parallelimporte vorgegangen und wird dies auch künftig entschieden tun."

Mit GSR-Vorschriften sind die General Safety Regulations gemeint, die alle seit Juli 2022 gebauten Fahrzeuge betrifft. Sie müssen unter anderem spezielle Fußgängerschutz-Einrichtungen, einen Notbremsassistenten und eine Tempowarnung bieten. Immerhin: Suzuki Deutschland deutet zumindest verklausuliert an, dass man es bedauert, den Jimny nicht mehr anbieten zu können. So heißt es: "Der Suzuki Jimny hat sich über Jahrzehnte zu einer absoluten Markenikone entwickelt. Wir können verstehen, dass ein derart einzigartiges Fahrzeug nach dem Aussetzen auf dem europäischen Markt weiter Begehrlichkeiten weckt."

Doch was passiert nun mit den bereits in Deutschland befindlichen Fahrzeugen? Ein betroffener Händler wollte sich dazu nicht äußern.