Der Chef der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA hatte Ende Juli 2025 verkündet, dass eine "Gefährdungsfeststellung" aus dem Jahr 2009 gekippt werden soll. In dieser waren sogenannte "Treibhausgase", darunter Kohlendioxid (CO₂) als gesundheitsgefährdend eingestuft worden. Auf Basis dieses "Endangerment Finding" wurden in den USA zahlreiche Umweltschutz-Gesetze beschlossen, darunter auch Vorschriften zum CO₂-Ausstoß von Kraftfahrzeugen: Diese Corporate Average Fuel Economy (CAFE)-Standards verlangen von Automobilherstellern, dass ihre Fahrzeugflotten bestimmte Durchschnittswerte beim Kraftstoffverbrauch erreichen. Die Vorgaben sollten regelmäßig verschärft werden. Der durchschnittliche CO₂-Ausstoß sollte bis 2032 auf etwa 82 Gramm pro Meile sinken. Das entspricht einem Wert von 51 g/km und einem Benzinverbrauch von 2,2 Liter auf 100 Kilometer.
Gibt es ein "Verbrenner-Verbot"?
Diese strengen Vorgaben wären mit reinen Verbrennungsmotoren nicht zu erfüllen, was einem Verbot von Neufahrzeugen mit Benzin- oder Dieselantrieb gleichgekommen wäre. Wie sieht es dagegen in der EU aus und ist die Bezeichnung "Verbrenner-Verbot" überhaupt zutreffend? Die Antwort ist ein klares "Jein". Ab 2035 dürfen in der EU keine neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit CO₂-Emissionen mehr zugelassen werden. Das betrifft klassische Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor, auch sogenannte Mild- und Vollhybride. Ziel ist, dass alle ab diesem Zeitpunkt neu zugelassenen Fahrzeuge im Betrieb emissionsfrei sind.
Das bedeutet also, dass Neufahrzeuge ab diesem Zeitpunkt CO₂-frei fahren müssen, entsprechend ein Verbot jeder Art von neuen Autos mit Verbrennungsmotoren. Genau genommen ist das aber ein "Emissionsverbot für Neufahrzeuge". Denn alle Autos, die bis zum Stichtag bereits eine Straßenzulassung haben, dürfen weiter betrieben werden. Ein generelles "Verbrenner-Verbot" wird es also nicht geben. Ob mit E-Fuels betriebene Verbrennungsmotoren CO₂-frei fahren, ist wahlweise strittig oder Definitionssache. Denn E-Fuels verbrennen zwar unter anderem zu CO₂, allerdings handelt es sich dabei idealerweise um Kohlendioxid, das vorher der Atmosphäre entzogen wurde. So gesehen wäre die Verbrennung von E-Fuels bilanziell CO₂-frei. Sollten nach 2035 auch die Neuzulassung von Verbrennern, die mit E-Fuels fahren, nicht mehr erlaubt sein, wäre es gerechtfertigt, von einem "Verbrenner-Neuzulassungsverbot" zu sprechen – angesichts der unwahrscheinlichen Verfügbarkeit von E-Fuels in zehn Jahren ein realistisches Szenario.
Grenzwerte und Strafzahlungen
Auf dem Weg zum Aus für Abgas-Autos hat die EU einige schmerzhafte Meilensteine aufgebaut, die CO₂-Grenzwerte. Für Pkw gilt seit Januar 2025 ein Emissionsziel von 93,6 Gramm CO₂ pro Kilometer, bis 2030 soll dieser Wert auf 43 g/km gesenkt werden. Das entspricht einem Benzinverbrauch von 1,85 Liter/100 km. Das ist mit heutigen reinen Verbrennungsmotoren praktisch nicht erreichbar und setzt zumindest einen erklecklichen Anteil von Elektrofahrzeugen oder Plug-in-Hybriden mit überwiegendem E-Betrieb an der Neuwagenflotte voraus.
Die auf Basis dieser Grenzwerte vor 2030 beschlossenen Strafzahlungen hätten die Hersteller dazu gezwungen, den E-Auto-Anteil der Gesamtflotte schnell zu erhöhen. Diese Strafzahlungen sind zumindest für das Jahr 2025 vom Tisch, nachdem im Mai das EU-Parlament beschlossen hat, dass Hersteller die CO₂-Emissionen ihrer Neuwagenflotten für die Modelljahre 2025, 2026 und 2027 künftig als Durchschnitt über diesen Zeitraum betrachten dürfen. Überschreitungen in einem Jahr können also durch geringere Emissionen in einem der anderen Jahre ausgeglichen werden.