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Unterschiedliche Anhänger-Führerscheine
Früher war alles besser

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Wer Auto fahren möchte, braucht einen Führerschein. Zum Gespannfahren auch, aber welchen? Das herauszufinden ist unnötig kompliziert, findet Annette Napp.

Anhänger-Führerscheine, Annette Napp
Foto: Beate Jeske

Früher war alles besser – heißt es oft. In puncto Führerscheinklassen war es zumindest einfacher. Wer den Lappen noch zu Klasse-3-Zeiten gemacht hat, darf – ohne groß rechnen zu müssen – die unterschiedlichsten Anhänger ziehen, ob kleine Baumarkt-Trailer, Pferdeanhänger oder große Wohnwagen. Er muss lediglich beachten, wie viel Kilogramm sein Zugwagen ziehen darf. Seit der Umstellung auf die Pkw-Klasse B ist das nicht mehr so einfach. Nun ist das jeweils eingetragene zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger entscheidend, das zusammen 3,5 Tonnen nicht überschreiten darf. Obwohl sich das nach viel anhört, kann diese Grenze bereits mit einem kleinen Anhänger rasch erreicht sein. Wer also seinen Führerschein nach 1999 gemacht hat und regelmäßig ein schwereres Gespann fahren möchte, muss eine zusätzliche Prüfung für die Klasse BE ablegen. Diese gilt für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen. In Hinblick auf die veränderte Fahrphysik oder sicheres Beladen eines Anhängers ist eine solche Ausbildung durchaus sinnvoll.

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Zusatzführerschein B96 soll den Einstieg in das Gespannfahren erleichtern

Seit Anfang 2013 ist das System jedoch komplizierter geworden, obwohl es eigentlich vereinfacht werden sollte. Um den Einstieg in das Gespannfahren zu erleichtern, gibt es seitdem den Zusatzführerschein B96. Statt eine komplette Gespannfahrer-Ausbildung samt Prüfung für eine eigene Führerscheinklasse zu absolvieren, genügt für den B96 eine siebenstündige Fahrerschulung. Die Zusatzklausel erhöht das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns auf 4,25 Tonnen. Interessant ist diese neue Regelung besonders für Camper, denn sie deckt einen Großteil der üblichen Wohnwagengespanne ab. Das scheinbar Schöne daran: Der B96 ist nicht nur in erheblich kürzerer Zeit, sondern auch für deutlich weniger Geld zu haben. So kostet er je nach Fahrschule nur rund 300 Euro.

An den Ausbildungsinhalten gegenüber dem BE-Führerschein ändert sich jedoch vergleichsweise wenig. Da liegt die Versuchung nahe, sich mit der günstigen Variante zu begnügen. Dann aber besteht die Gefahr, irgendwann einmal mit fehlender Fahrerlaubnis unterwegs zu sein. Denn nun muss vor jeder Fahrt genau berechnet werden, ob man die Pkw-Anhänger-Kombination mit dem B96-Schein überhaupt fahren darf. Es kann durchaus passieren, dass derselbe Anhänger mit dem einen Zugwagen gerade noch unter die Kategorie B96 fällt, mit einem anderen aber die Klasse BE nötig ist – und zwar ausgerechnet dann, wenn der Zugwagen neben einer eigentlich vorteilhaften höheren Anhängelast auch ein höheres Gesamtgewicht besitzt.

Das zeigt, dass die Einteilung der Führerscheinklassen völlig realitätsfern ist, wenn sie nur die zulässigen Gesamtmassen von Zugwagen und Anhänger berücksichtigt. In der Praxis ist die Anhängelast des Zugfahrzeugs wesentlich wichtiger. Doch nach der derzeitigen Regelung ist es gut möglich, dass ein B96-Inhaber beim Autokauf auf ein solides Zugfahrzeug mit üppiger Anhängelast verzichtet, damit er sein Gespann nicht ohne gültige Fahrerlaubnis bewegt. Viel sinnvoller wäre es, lediglich zwischen Gespann- und Solofahrten zu unterscheiden. Denn das Fahren mit einem Hänger egal welcher Größe ist für Anfänger alles andere als ein Kinderspiel. Eine entsprechende Qualifikation hilft in jedem Fall, Stress und vor allem Unfälle zu vermeiden.

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Erscheinungsdatum 26.05.2021

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