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Umweltbonus - Tesla scheitert vor Gericht
Model S war zu Recht nicht förderfähig

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Tesla ist vor Gericht mit einer Klage gegen die Aberkennung des Umweltbonus für das Topmodellder Marke, Model S, gescheitert. Doch inzwischen fließt das Geld vom Staat wieder.

Tesla Model S Facelift 2021
Foto: Tesla

Die für das Subventionsrecht zuständige 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat in der mündlichen Verhandlung vom 28. April 2021 drei Klagen, die sich gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richteten, abgewiesen.

Im ersten Verfahren hatte Tesla direkt geklagt, außerdem zogen zwei Tesla-Kunden ebenfalls gegen das BAFA vor Gericht. Inhalt der Streitigkeiten: Der Umweltbonus für das Tesla Model S und dessen Aberkennung im Jahr 2017. 4.000 Euro betrug der Umweltbonus zum damaligen Zeitpunkt für Elektroautos bis zu einem Netto-Listenpreis von 60.000 Euro, davon übernahm der deutsche Steuerzahler über den staatlichen Anteil des Subventionsprogramms 2.000 Euro pro Fahrzeug.

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Das Model S flog 2017 aus der Liste

Das BAFA hatte das Tesla Model S zunächst auf die Liste der förderfähigen Fahrzeuge aufgenommen, nachdem der Hersteller eigens für das deutsche Bonusprogramm eine Model S Basisversion mit einem stark reduzierten Einstandspreis in die Preisliste aufgenommen hatte. Hierfür wurden unter anderem das Navigationssystem, der Totwinkelwarner und die Rückfahrkamera gestrichen. Diese Ausstattungsfeatures waren fortan als "Komfort-Paket" ein Aufpreis-Extra. Ebenso galten die weiteren Varianten bis hin zum Top-Modell P100D für zuletzt 145.420 Euro Kaufpreis als förderfähig, weil Tesla die Varianten als Ausstattungsoptionen des Basismodells deklarierte.

Im Herbst 2017 zweifelte das BAFA die Verfügbarkeit dieser Basismodelle und ihrer Bestellbarkeit an, woraufhin die Förderfähigkeit entzogen wurde. Im März 2018 wurde das Model S dann aufgrund eines neu deklarierten Basismodells wieder in die Liste der förderfähigen Fahrzeuge aufgenommen.

Konkret ging es in den beiden Klagen also um Kunden, die vor dem Zeitraum vom 30.11.2017 bis zum 05.03.2018 ein Model S für die Förderprämie gemeldet hatten und vom BAFA zur Rückzahlung der staatlichen Prämie aufgefordert wurden. Tesla hatte daraufhin nach eigenen Angaben den rund 1.000 betroffenen Kunden in Deutschland den staatlichen Anteil der Prämie (2.000 Euro) erstattet und forderte diese rund zwei Millionen Euro nun vor Gericht zurück.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage des Autoherstellers abgewiesen. Nach einer umfangreich durchgeführten Beweisaufnahme durch Vernehmung mehrerer Zeugen hat das Gericht festgestellt, dass das Basismodell für unter 60.000 Euro zum damaligen Zeitpunkt auf dem deutschen Markt nicht bestell- und auch nicht lieferbar gewesen sei. Das Basismodell sei jeweils nur mit einem sogenannten Komfortpaket, das den Kaufpreis noch einmal um 10.000 EUR erhöht habe, in den Verkauf gelangt. Entsprechend gehen erstinstanzlich sowohl Tesla als auch die beiden klagenden Kunden leer aus.

Unabhängig vom Gerichtsverfahren hatte Tesla seinerzeit mit einem neuen Basismodell reagiert, das aktuell beim BAFA zu einem Nettolistenpreis von 59.999,99 Euro, also exakt einen Cent unterhalb der bis Februar 2020 geltenden Fördergrenze, angemeldet ist. Seit Beginn des Umweltbonus-Programmes erhielten insgesamt 2.423 Model S-Käufer in Deutschland (Stand 1.4.21) den Umweltbonus, der sich für Fahrzeuge in dieser Preisklasse inzwischen auf 7.925 Euro (brutto) beläuft.

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Fazit

Die zwei Millionen Euro, um die Tesla vor Gericht stritt, sind angesichts der Geschäftszahlen des E-Auto-Herstellers wohl eher die vielzitierten "Peanuts". Das Gerichtsverfahren wirft aber gleichzeitig ein Licht auf die (nicht nur von Tesla) geübte Praxis, mit "schöngerechneten" Basismodellen unterhalb der Umweltbonus-Fördergrenze zu bleiben, wovon auch die Kunden sehr teurer Modellvarianten in Form staatlicher Subventionen profitieren. Dass dies der Hintergedanke des 2016 aufgelegten Förderprogramms war, darf bezweifelt werden.

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