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Darum darf Tesla „Autopilot“ nicht mehr verwenden
Model S rammt Streifenwagen in Krankenwagen

In Arizona ist ein Tesla unter Autopilot-Einsatz in einen stehenden Streifenwagen geknallt, der dadurch wiederum einen Krankenwagen rammte.

Tesla Autopilot-Unfall in Arizona
Foto: Arizona Department of Public Safety

Ein deutsches Gericht hat im Juli 2020 Tesla die Verwendung des Begriffs "Autopilot" für sein Bündel an Assistenzpaketen verboten. Jetzt unterstreicht ein weiterer Autopilot-Unfall, warum: Während Tesla-Chef Elon Musk seit Jahren so tut, als stehe die Technik zum vollautonomen Fahren ganz kurz vor dem Durchbruch, erkennt genau diese Technik teilweise nicht einmal einfache Hindernisse, wie beispielsweise stehende Autos. Bei solchen Unfällen kamen bereits mehrere Menschen ums Leben – dieses Mal gab es einen Verletzten.

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Autopilot laut Fahrer aktiviert

Der Tesla Model S verursachte den Unfall auf der Interstate 10 in der Nähe der südöstlich von Tucson gelegenen Stadt Benson. Das Elektroauto knallte von hinten in ein stehendes Polizeifahrzeug und schob sich dabei unter das Heck des SUV. Der Aufprall war so stark, dass das Polizeiauto wiederum wuchtig in den seitlichen Heckbereich eines Krankenwagens rammte und ihn beschädigte. Zum Glück befand sich der State Trooper währenddessen nicht in seinem Dienstwagen und auch die Insassen des Krankenwagens blieben unverletzt. Der 23-jährige Tesla-Fahrer aus dem kalifornischen Irvine verletzte sich bei dem Unfall schwer, aber nicht lebensbedrohlich – nach seinen Angaben war der sogenannte Autopilot eingeschaltet. Die Polizei untersucht noch, ob der Fahrer unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stand (DUI – driving under the influence).

Tesla Autopilot-Unfall in Arizona
Arizona Department of Public Safety
Dieses Bild veröffentlichte das Arizona Department of Public Safety auf Twitter: Der Tesla Model S hat das Polizeifahrzeug in den Krankenwagen gerammt.

Deutsches Urteil auch in den USA bekannt

Das deutsche Urteil zum Verbot der Bezeichnung "Autopilot" für Teslas Fahrassistenz-Paket gilt auch in den USA als richtungsweisend. So hoffen einige Medienvertreter, dass der neuerliche Unfall in Kombination mit dem Urteil dazu führt, dass die Tesla-Verantwortlichen bei schweren Autopilot-Unfällen endlich aufhören mögen, ihre Köpfe in den Sand zu stecken. In der Tat wirkt Tesla bei diesem Thema wie gelähmt und scheint an dieser Stelle unfähig, das Silicon-Valley-Motto Move Fast and Break Things (sinngemäß: Handele schnell und breche mit Gewohnheiten) umzusetzen.

Deutsches Gericht verbietet Tesla irreführende Bezeichnung Autopilot

Tesla-Chef Elon Musk verkauft seine Marke als führend bei der Erforschung und Umsetzung von autonomem Fahren. Allerdings mehren sich die Zweifel – schließlich versagte das bei Tesla "Autopilot" genannte System zum teilautonomen Fahren bereits mehrfach fatal, die Folge waren tödliche Verkehrsunfälle. Der Autopilot steht schon länger in der Kritik, da seine Bezeichnung den Eindruck erwecken könnte, ein damit ausgerüsteter Tesla sei zu vollautonomem Fahren fähig. Da die Tesla-Verantwortlichen trotz der Unfälle mit Toten und Verletzten nicht daran denken, die Bezeichnungen für ihre Assistenzsysteme realistischer zu gestalten, gehen schon seit 2019 US-Verbraucherschutzverbände dagegen vor.

Tesla selbst betont immer, dass die Fahrer in der Betriebsanleitung darauf hingewiesen werden, permanent die Kontrolle über das Fahrzeug zu behalten. Das reicht der auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierten 33. Zivilkammer des Landgerichts München I nicht. Sie hat mit einem Urteil vom 14.07.2020 einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. vollumfänglich stattgegeben. Die Klage wendet sich gegen etliche werbliche Aussagen von Tesla (Az. 33 O 14041/19). Kern der Auseinandersetzung war die Bezeichnung der Fahrassistenzsysteme des kalifornischen Herstellers als "Autopilot" sowie die Bewerbung einzelner, separat buchbarer Komponenten unter der Überschrift "Volles Potenzial für autonomes Fahren". Der beanstandete Text auf der deutschen Tesla-Website ist in den Bestellvorgang des Model 3 integriert. Im Juli 2019 stand da:

AutopilotInklusive

  • Ermöglicht automatisches Lenken, Beschleunigen und Bremsen unter Berücksichtigung von Fahrzeugen und Fußgängern auf seiner Spur.

Volles Potenzial für autonomes Fahren

  • Navigieren mit Autopilot-Funktionalität: automatische Fahrt auf Autobahnen von der Ein- bis zur Ausfahrt einschließlich Autobahnkreuzen und Überholen von langsameren Fahrzeugen.
  • Einparkautomatik: paralleles und rechtwinkliges Einparken.
  • "Herbeirufen": Ihr geparktes Auto findet Sie auf Parkplätzen und kommt zu Ihnen. Unglaublich, aber wahr!

Bis Ende des Jahres:

  • Ampel-/Stoppschilder Erkennung mit Anhalte-/Anfahrautomatik
  • Automatisches Fahren innerorts.

Darunter schränkte Tesla wie gehabt ein: "Die gegenwärtig aktivierten Funktionen verlangen eine aktive Überwachung durch den Fahrer – ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich. Die Aktivierung und Verwendung von Autonomiefunktionen verlangen dagegen den Nachweis über Milliarden von gefahrenen Kilometern, dass ihre Zuverlässigkeit das Vermögen von menschlichen Fahrern weit überschreitet. Zudem sind für den autonomen Betrieb gesetzliche Genehmigungen erforderlich, die je nach Rechtsprechung noch länger dauern dürften. Im Zuge der Weiterentwicklung dieser Selbstfahrfähigkeiten wird Ihr Fahrzeug kontinuierlich über Mobilfunk aktualisiert und aufgewertet."

Trotz dieser Einschränkungen sieht das Gericht sowohl die Werbeaussage als Ganzes als auch Bestandteile als irreführende geschäftliche Handlungen (gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG). Denn die Verwendung der maßgeblichen Begriffe und Formulierungen erwecke bei den angesprochenen Durchschnittsverbrauchern (siehe Bildergalerie, wo Model-3-Käufer herkommen) eine Vorstellung, die mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht in Einklang stehe. Sprich: Der Begriff "Autopilot" suggeriert Otto-Normalverbraucher ein System wie das gleichnamige im Flugzeug, das die Maschine ohne Piloten zu steuern vermag. Der Tesla-Autopilot und das zubuchbare Paket "Volles Potenzial für autonomes Fahren" seien aber lediglich Komponenten eines Fahrassistenzsystems, bei dem eine Fahrt, ohne dass menschliches Eingreifen erforderlich wäre, nicht möglich ist, so das Gericht. Durch die Verwendung der Bezeichnung "Autopilot" und anderer Formulierungen suggeriere Tesla aber eben doch, die Fahrzeuge seien technisch in der Lage, vollkommen autonom zu fahren. "Weiter werde der Eindruck erweckt, ein autonomer Fahrzeugbetrieb sei in der Bundesrepublik Deutschland straßenverkehrsrechtlich zulässig, was jedoch nach den geltenden Vorschriften" nicht der Fall sei, so das Gericht weiter. Der von der Beklagten vorgehaltene Hinweis am Ende der Website beseitige die Irreführung mangels inhaltlicher Klarheit und Transparenz nicht.

Das ist ein ziemlicher Schlag gegen die bisherige Vorgehensweise von Tesla. Der Einschätzung der Münchner Juristen könnten sich durchaus andere in Europa anschließen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Oberlandesgericht ist möglich.

Klagen auch in den USA

Das in Washington, D.C. ansässige Center for Auto Safety (CAS) klagte bereits im Juli 2019 gegen Tesla. Die Klage geht bei der ebenfalls in der US-Hauptstadt sitzenden Federal Trade Commission (FTC) ein, einer unabhängigen Bundesbehörde, die für Verbraucherschutz zuständig ist. Das CAS wandte sich bereits vor einem Jahr an die FTC mit der Bitte, Teslas Verhalten in Sachen Assistenzsysteme zu überprüfen. Seitdem gab es weitere Unfälle mit Toten und Verletzten, betont das CAS. Zudem arbeitet das CAS mit weiteren Gruppen zusammen, um von Generalstaatsanwälten die Werbepraktiken Teslas untersuchen zu lassen.

Tesla Model 3, Autopilot-Unfall
NTSB
Die Technik des von Tesla "Autopilot" genannten Systems hat inzwischen mehrfach beim Erkennen einfacher Hindernisse versagt und zu tödlichen Unfällen geführt. Tesla beruft sich darauf, dass die Fahrer weiterhin hätten aufmerksam sein müssen.

Anwälte haben Tesla im Visier

Adam Scow, einer der Chefanwälte der im kalifornischen Santa Monica beheimateten Verbraucherschutzorganisation Consumer Watchdog (viele Mitglieder sind Rechtsanwälte), findet deutliche Worte. Er wirft Tesla vor, seine Technologie verantwortungslos als sicherheitsfördernd angepriesen zu haben – stattdessen wurden Menschen getötet. Tesla habe die Technik konsequent und täuschend hochgespielt, es sei an der Zeit, dass die Aufsichtsbehörden einschreiten und die Öffentlichkeit schützen.

Institut bestätigt vermeintliche Irreführung mit Studie

Das Insurance Institute for Highway Safety (IIHS) aus Arlington im US-Bundesstaat Virginia ist eine von US-Autoversicherern finanzierte gemeinnützige Organisation mit der Hauptaufgabe, die Zahl an Fahrzeugkollisionen zu reduzieren. Das IIHS führt eigene Crashtests und Studien durch. In einer Studie untersuchte die Organisation die Auswirkungen von Teslas Autopilot-System auf dessen Anwender. Das Ergebnis: Die Verbraucher haben den Eindruck, es sei absolut sicher, bei eingeschaltetem Autopilot während der Fahrt die Hände vom Steuer zu nehmen. Dabei ist die Tesla Technik nur für rudimentäres teilautonomes Fahren nach Level 2 geeignet – vollautonom wäre Level 5 und der Entwicklungssprung steigt von Level zu Level.

Das CAS fordert jetzt eine förmliche Untersuchung zu Teslas Sprache in Sachen Autopilot. Die Verbraucher sollten umfassend über die stark eingeschränkten Möglichkeiten des Systems informiert sein.

Tesla Model S Assistenzsysteme
Tesla
Aktuell schaffen Teslas teure Assistenzsysteme gerade mal teilautonomes Fahren nach Level 2 - vollautonom wäre Level 5.

Auch Captain Sully sieht Autopilot kritisch

Selbst der in den USA äußerst beliebte Captain Sully hat sich jetzt zum Tesla-Autopiloten geäußert. Sully vertrauen die Amerikaner, er heißt mit vollem Namen Chesley Sullenberger III und ist der Pilot, dem am 15. Januar 2009 nach einem Vogelschlag in den Triebwerken die Notwasserung mit einem Airbus A320 auf dem Hudson River gelang. Nach der Evakuierung der Passagiere ging Sullenberger zweimal komplett durch das sinkende Flugzeug, um sicherzugehen, dass niemand mehr an Bord ist. Dann verließ er als Letzter den Airbus. Jetzt twitterte der weltweit anerkannte Sicherheitsexperte, dass Tesla die Einführung von vollautonomem Fahren angekündigt hätte – dies ginge jeden etwas an, der auf den gleichen Straßen als Fahrer oder Fußgänger unterwegs ist. Die Amerikaner verstehen dies als Warnung. In US-Medien sind Vorschläge zu lesen, dass Captain Sully persönlich die Aktivitäten rund um den Tesla Autopilot prüfen solle. Dazu hat sich der Flugkapitän, der auch an den Untersuchungen zu den beiden Abstürzen der Boeing 737 MAX 8 beteiligt ist, noch nicht geäußert.

Andere Hersteller dämpfen Erwartungen in autonomes Fahren

Während Elon Musk nach wie vor an eine Einführung von vollautonomem Fahren bis Ende 2019/Anfang 2020 zu glauben scheint, treten andere Entscheider gerade heftig auf die Erwartungsbremse. So heißt es von Ford, dass man die Geschwindigkeit zur Einführung von vollautonomem Fahren stark überschätzt habe. Aktuell seien viele Probleme noch ungelöst. Unter anderem gäbe es kaum Möglichkeiten, die Absichten anderer Verkehrsteilnehmer sensorisch zu erkennen.

Auch wenn sich in der gesamten Branche die Zweifel mehren: Elon Musk verkündet weiterhin, dass es in Kürze vollautonom fahrende Autos gibt.

Auch Cruise Automation aus San Francisco, GMs Abteilung für autonomes Fahren, kündigte kürzlich überraschend an, dass man dieses Jahr keine autonom fahrenden Taxis liefern könne. Deren Einführung war für Ende 2019 geplant. Jetzt teilen die Cruise-Verantwortlichen mit, dass sowohl regulatorische als auch technische Hürden die Einführung von autonomen Fahren kurzfristig unrealistisch erscheinen lassen. So betont Cruise-Chef Dan Ammann, dass das Silicon-Valley-Startup-Motto "Move Fast and Break Things" (sinngemäß: Handele schnell und breche mit Gewohnheiten) bei Sicherheitsthemen nicht ausreicht. Hier müsse gleich der erste Versuch funktionieren. Die Technik habe nur eine Chance, wenn sie nachweislich die Sicherheit auf den Straßen erhöhe.

Umfrage
Ist die Bezeichnung "Autopilot" für die Tesla-Assistenzsysteme okay?
2469 Mal abgestimmt
Ja, der Fahrer muss schließlich trotzdem immer die volle Kontrolle über das Auto haben.Nein, das klingt danach, als könnte das Auto vollautonom fahren.

Fazit

Der Begriff "Autopilot" scheint sich für Tesla von einer cleveren Marketingidee zu einem Alptraum zu wandeln. Die Unfähigkeit der Tesla-Entscheider, von der möglicherweise irreführenden Begrifflichkeit abzurücken, könnte jetzt Konsequenzen haben. Und das in Sachen Sicherheit und autonomes Fahren durch mehrere tödliche Unfälle ohnehin schwer ramponierte Image des kalifornischen Autoherstellers könnte weiter Schaden nehmen.

Warum Tesla so verbittert an seiner Sichtweise zum autonomen Fahren festhält, ist in den USA mit seinen äußerst klagefreudigen Anwälten unverständlich. Das Münchner Urteil zeigt, dass die vollmundigen Versprechen selbst in Europa Widerstand provozieren. Und mehrere Verkehrstote durch versagende Technik dürften selbst bei dem begeistertsten Tesla-Fan auf Unverständnis stoßen.

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