Tempolimit mit Schneeflocke: Das gilt auch im Sommer

Tempolimit mit Schneeflocke
Das gilt auch im Sommer !

ArtikeldatumVeröffentlicht am 20.08.2025
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Viele Verkehrsteilnehmer sind überzeugt, dass diese Beschränkung nur in der kalten Jahreszeit greift. Doch juristisch ist die Lage eindeutig: Das Tempolimit gilt immerauch im Hochsommer bei Sonnenschein.

Gesetzliche Grundlage

Rechtsgrundlage ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In § 39 Abs. 3 StVO heißt es:

"Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht."

Damit ist festgelegt: Zusatzzeichen wie die Schneeflocke konkretisieren das Hauptschild, sie schaffen aber keine eigenen Bedingungen. Sie erklären also lediglich, warum das Tempolimit an dieser Stelle angeordnet wurde – in diesem Fall wegen der Gefahr von Glätte.

Unterschied zu "bei Nässe"

Eine wichtige Abgrenzung ergibt sich gegenüber dem Zusatz "bei Nässe". Dieser ist ausdrücklich als Bedingung ausgestaltet. Das Tempolimit gilt dort nur dann, wenn die Fahrbahn tatsächlich nass ist. Das Schneeflockensymbol hingegen enthält keinen solchen Vorbehalt. Es dient allein der Erläuterung, warum die Behörde das Tempolimit verhängt hat.

Würde die Schneeflocke mit einem "bei" kombiniert, also zum Beispiel "bei Schneefall", läge eine Bedingung vor. Dann müsste das Tempolimit nur bei entsprechenden Wetterverhältnissen beachtet werden. Genau das ist hier aber nicht der Fall.

Wichtige Urteile

Mehrere Gerichte haben die Bedeutung des Schneeflockensymbols bestätigt:

  • OLG Hamm, Beschluss vom 04.02.2014 (Az. 1 RBs 125/13) Das Tempolimit mit Schneeflocke gilt auch bei trockener Fahrbahn. Autofahrer können sich nicht darauf berufen, dass keine Glätte bestand.
  • OLG Schleswig, Beschluss vom 02.07.2013 (Az. 2 Ss-OWi 96/13) Das Zusatzzeichen Schneeflocke ist keine Einschränkung, sondern eine Begründung.
  • OLG Dresden, Beschluss vom 27.04.2005 (Ss [OWi] 144/05) Ein falsches Verständnis des Zusatzzeichens entschuldigt die Missachtung nicht.
  • AG Lüdinghausen, Urteil vom 19.03.2008 (19 OWi-89 Js 1422/07-15/08) Auch wenn Zusatzzeichen unklar wirken, bleibt das Hauptschild bindend.

Die Rechtsprechung ist damit einheitlich: Das Schneeflockensymbol verändert die Geltung des Tempolimits nicht – es bleibt immer verbindlich.

Konsequenzen für Autofahrer

Für die Praxis bedeutet das:

  • Das Tempolimit mit Schneeflocke muss unabhängig von Jahreszeit und Wetterlage beachtet werden.
  • Verstöße werden wie jede Geschwindigkeitsüberschreitung geahndet – Bußgeld, Punkte und gegebenenfalls Fahrverbot sind möglich.
  • Eine Berufung auf den vermeintlich "saisonalen Charakter" des Zeichens greift nicht.

Die Straßenverkehrsbehörden setzen die Schneeflocke gezielt an Streckenabschnitten ein, an denen auch im Sommer erhöhte Glättegefahr besteht – zum Beispiel auf Brücken, in Senken oder an Waldschneisen. Das Symbol soll die Akzeptanz erhöhen, indem es den Grund für die Beschränkung verdeutlicht.