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Digitale Parkraumbewirtschaftung
Knöllchen vor dem Supermarkt

Immer mehr private Parkplätze werden überwacht, zunehmend mit digitalen Kennzeichen-Scannern. Doch wie funktioniert die Technik? Was passiert mit den Daten? Und was kostet ein Knöllchen?

Falsch parken, Ticket
Foto: Nico De Pasquale Photography vis GEtty Images

Parkplätze sind Mangelware – vor allem in Ballungsräumen. Supermärkte, Fitness-Studios, Tankstellen oder auch Kliniken halten ihren Kunden dagegen oft große Flächen zum Parken frei. Von Parkschnorrern wird das oft als Einladung zum mehrstündigen Freiparken verstanden. Die Parkraumüberwachung soll für Ordnung sorgen – jetzt auch zunehmend vollautomatisch und digital.

In den meisten Fällen wehren sich die privaten Parkplatzbesitzer noch mit einer Parkscheibenpflicht. Wird die maximale Parkdauer überschritten, verteilen Angestellte von externen Dienstleistern der Parkraumbewirtschaftung Knöllchen. Ein saftiger Betrag von 30 Euro ist dabei die gängige Strafe. Wer anschließend einen Kassenbeleg aus dem Zeitraum vorweist, kann das Ticket in aller Regel stornieren. Doch dieses System wird immer mehr von günstigerer, schnellerer und einfacherer Überwachungstechnik abgelöst.

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Wie funktioniert die Technik?

Die gängigste Methode für die digitale Parkraumüberwachung funktioniert über eine automatische Kennzeichenerfassung. Bei Einfahrt in ein Parkhaus oder auf einen Parkplatz wird dazu das Kfz-Kennzeichen mit einer LPR-Kamera (steht für License Plate Recognition) erfasst. Die Bilder zeigen nur das Nummernschild und nicht das gesamte Fahrzeug, also auch nicht den Fahrer oder die Fahrerin.

Über eine integrierte Texterkennungssoftware wird das Kfz-Kennzeichen ausgewertet und zusammen mit Datum und Uhrzeit in einer Datenbank gespeichert. Dann werden die Daten abgeglichen – mit Reservierungen, dauerhaften Mietverträgen oder App-Daten von mobilen Nutzern. Bei der Ausfahrt passiert das gleiche. Theoretisch könnte so auch eine Schranke geöffnet werden, wenn das System keine Verletzungen der Parkordnung erkannt hat.

Die Daten des Bezahlvorgangs werden vor allem zur Erfüllung buchhalterischer Zwecke und zur Erfüllung handelsrechtlicher Vorschriften weiterverarbeitet. Letzteres geschieht jedoch nicht erst seitdem Kfz-Kennzeichenerfassungssysteme eingesetzt werden. Diese Datenverarbeitungsvorgänge passieren normalerweise bei jedem Bezahlvorgang.

Abfrage bei Zulassungsbehörde

Wurde nun aber ein Verstoß gegen die Parkordnung erkannt, muss der Halter ermittelt werden. Dazu beschreibt der Paragraf 39 des Straßenverkehrsgesetzes genau, in welchen Fällen das Kraftfahrt-Bundesamt oder die zuständige Zulassungsbehörde bestimmte Auskünfte über Kfz-Halter geben darf. Neben Fahrerflucht oder Tankbetrug gehört eben auch das unerlaubte Parken auf einem privaten Parkplatz dazu. In der digitalen Welt passiert das dann wie auch die Aus- und Zustellung des Tickets natürlich vollautomatisch.

Ein klassisches Knöllchen werden Fahrer dann nicht an ihrer Frontscheibe finden. Stattdessen flattert die Rechnung vom Dienstleister dann einige Tage später in den Briefkasten. Für die Parkplatzbetreiber bietet diese vollautomatisierte Lösung noch weitere Vorteile. Sie liefert nämlich umfangreiche Daten zur Auslastung, Stoßzeiten, durchschnittlichen Parkdauer und vieles mehr. So können Stellplätze beispielsweise außerhalb der hochfrequentierten Zeiten untervermietet werden. Ebenso können Wiederholungstäter einfacher erkannt und mit einem Hausverbot belegt werden.

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Vertragsstrafen auf Privatparkplätzen

Da Privatparkplätze nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehören, gilt hier nicht automatisch die Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier ist also auch nicht das Ordnungsamt zuständig. Stattdessen gehen Autofahrer beim Befahren des Platzes einen privaten Vertrag mit dem Parkplatzbesitzer ein. Und der legt genau fest, welche Regeln gelten, ob ein Ticket gezogen werden muss. und riskiert beim Falschparken vergleichsweise hohe Vertragsstrafen. Ein Bußgeld wie am Straßenrand wird es dagegen nicht geben, denn es handelt sich rechtlich nicht um eine Ordnungswidrigkeit.

Der Parkplatzbetreiber ist ebenso berechtigt, das Auto abschleppen zu lassen, wenn dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Das ist beispielsweise bei Dauerparkern der Fall. Rechtlich wäre es sogar möglich, bei mehrmaligen Verstößen eine Unterlassungserklärung gegen Fahrzeughalter zu fordern. Bei Verstößen gegen diese Erklärung könnten dann theoretisch Hausverbote oder mehrere tausend Euro Vertragsstrafe gefordert werden.

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Fazit

Die digitale Parkraumüberwachung nimmt vor allem in engen Ballungsräumen zu. Die Technik hilft vor allem, Parkschnorrern auf Supermarkt-Parkplätzen, vor Krankhäusern oder Tankstellen auf die Schliche kommen. Bußgelder werden über die Halterabfrage vollautomatisch erstellt. Auf privaten Parkplätzen beträgt die Strafe beim Überschreiten der erlaubten Parkzeit in der Regel rund 30 Euro.

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