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Neues Straßenverkehrsgesetz
Stadtstraßen nur noch für Radfahrer und Fußgänger?

Am 17.6. haben Bundestag und Bundesrat ein neues Straßenverkehrsgesetz verabschiedet (StVG). Es macht Schluss mit dem Primat des Autos. Ein bisschen. Schlecht für Autofahrer und gut vor allem für Stadtbewohner? Oder für alle?

Parken Stadt
Foto: Alexander-Spatari via Getty Images

Bei der Änderung besonders alter Gesetze lässt sich offenbar besonders lang streiten. Das taten Regierung und Opposition, Bund und Länder beim neuen Straßenverkehrsgesetz (StVG) ausgiebig. Gemessen daran, dass das StVG auf das "Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen" vom 3. Mai 1909 zurückgeht und in der letzten Fassung bereits am 23. Januar 1953 in Kraft trat, sind ein paar Monate Gezänk allerdings nur ein Wimpernschlag.

Unsere Highlights

Im ersten Moment scheinen die Änderungen allerdings ähnlich marginal wie die Verzögerung, sodass sich der Grund für Meinungsverschiedenheiten vor allem Juristen und Politikern erschließt. Und doch wurden Vorgaben zumindest relativiert, die schon der Formulierung nach aus der Zeit gefallen scheinen: Oberste Maßgabe war nämlich bisher neben der Sicherheit die sogenannte "Flüssigkeit" und die "Leichtigkeit" des Kraftfahrzeugverkehrs. Daran mussten Städte und Gemeinden ihre Verkehrspolitik orientieren. Abweichungen wurden nicht selten von klagefreudigen Autofahrern unter Berufung auf das StVG vor Gericht gebracht (in unserer Bildergalerie finden Sie das Ranking der autofreundlichsten Städte Deutschlands).

Umweltschutz und Gesundheit jetzt gleichberechtigt

In der neuen Fassung sind Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung dann den beiden früheren Zielen gleichgestellt. Was die Neufassung konkret bedeutet, können Sie hier nachlesen. Nicht unwichtig: Durch die explizite Erwähnung im Gesetz sind dann im Zweifel auch die neuen Ziele für lokale Verkehrsplanung einklagbar.

Feinstaub: Aus für die rote Plakette

Vor allem aber bedeuten die neuen Ziele einen Paradigmenwechsel, der selbst dann überfällig erscheint, wenn man Autofan ist. Schließlich steigt man selbst als solcher immer wieder aus dem Auto, hat vielleicht Kinder, die sich nicht damit fortbewegen können, aber umso mehr gefährdet sind, von Emissionen und Lärm ganz zu schweigen. Und seien wir mal ehrlich: Fahrspaß findet sich selten in der Stadt.

"Flüssigkeit" und "Leichtigkeit" gab’s schon bislang nicht

Vielmehr ist Autofahrers Frust kaum größer als dort, wo Parkplatznot und Stau Normalzustand sind – obwohl "Flüssigkeit" und die "Leichtigkeit" des Kraftfahrzeugverkehrs bisher oberste Maxime waren. Dass die Alternative ÖPNV teils nicht besser ist, ergibt nicht automatisch ein Argument für mehr motorisierten Individualverkehr in der Stadt.

Das Problem bleibt der Pendelverkehr: Wer außerhalb wohnt, kann seinen Arbeitsweg häufig kaum anders beginnen als mit dem Auto. Und wer einmal drinsitzt, steigt oft erst wieder aus, wenn er endgültig am Ziel ist. Das ist vielfach nicht einfach Bequemlichkeit oder Gewohnheit. Es fehlen vielmehr die passenden Alternativen – zumindest solche, die den Zeitaufwand für den Arbeitsweg in vertretbaren Grenzen halten. Vermutlich auch, weil das Straßenverkehrsgesetz lange blieb, was der Vorläufer von 1909 war: ein "Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen".

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Fazit

Das, "was wir bisher hatten, ist nicht akzeptabel", fand selbst Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). Insofern ist die Änderung auf jeden Fall besser als keine. Eine Lösung ist ein neues Gesetz allein freilich selten, aber innerhalb des neuen Rahmens findet sich vielleicht schneller eine.

Dafür braucht es einen einfacheren Wechsel zwischen Verkehrsmitteln und die konsequente Nutzung neuer Möglichkeiten der Digitalisierung für bedarfsgerechte Mobilitätsangebote – am besten so, dass der Privatwagen in der Stadt in den meisten Fällen die langsamere Lösung ist. Und zwar nicht, weil man ihn einbremst, sondern weil die Alternativen besser sind.

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