Gerade in der Feriensaison häufen sich Verstöße durch Mietwagennutzer oder Urlauber mit dem eigenen Auto. Dabei gelten in Spanien teils strengere Regeln und empfindlichere Bußgelder als in Deutschland. Was im Fall eines Bußgeldbescheids zu tun ist und wie Sie mögliche Zusatzkosten vermeiden, zeigt der folgende Überblick.
Bußgelder und Verstoßkategorien
Die spanischen Behörden unterscheiden bei Verkehrsdelikten zwischen drei Schweregraden: Leichte, schwere und sehr schwere Verstöße. Leichte Delikte betreffen meist Parkverstöße, schwere Verstöße umfassen etwa Rotlichtfahrten, Handy-Nutzung oder das Nichtanlegen des Gurts. Sehr schwere Delikte beinhalten Alkohol- oder Drogenfahrten sowie Straßenrennen.
Die Bußgelder beginnen bei 100 Euro, in schweren Fällen können sie auf 600 Euro oder mehr ansteigen. Bei wiederholten Verstößen oder zusätzlicher Gefährdung ist ein Aufschlag von 30 % möglich. Punkte in Flensburg fallen bei Verstößen in Spanien nicht an.
Zustellung und Sprache
Die Bußgeldbescheide werden in der Regel durch die zentrale Straßenverkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) versendet. In einzelnen Fällen können auch Regionen oder Städte zuständig sein – vereinzelt kommen Schreiben sogar über private Inkassodienstleister.
Meist erfolgt die Zustellung ausschließlich auf Spanisch. In Deutschland können solche Bescheide jedoch nur vollstreckt werden, wenn sie für den Betroffenen verständlich sind. Eine nicht übersetzte Version ist in vielen Fällen rechtlich anfechtbar.
Zahlung und Rabatte
Wird ein Bußgeld innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung oder Tatfeststellung bezahlt, reduziert sich der Betrag um die Hälfte. Danach beginnt das reguläre Verfahren mit vollem Betrag und einer Zahlungsfrist von weiteren 45 Tagen. Erfolgt auch dann keine Zahlung, kann ein Aufschlag von 20 Prozent folgen.
Die Zahlung kann online über die DGT-Webseite erfolgen – auch ohne spanische Identifikationsnummer (NIE). Alternativ ist eine Banküberweisung möglich. Wichtig: Die Kontodaten sind oftmals nicht im Bescheid enthalten und müssen telefonisch bei der Behörde erfragt werden.
Rechtsmittel und Einspruch
Ein Einspruch gegen ein Bußgeld aus Spanien ist nicht sofort möglich. Wer innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung oder Tatfeststellung zahlt, profitiert zwar von einem Rabatt in Höhe von 50 Prozent, verzichtet damit aber auf die Möglichkeit eines Einspruchs. Wird in dieser Frist keine Zahlung geleistet, leiten die Behörden das reguläre Verfahren ein. Erst in diesem Rahmen wird ein formeller Bußgeldbescheid erlassen, gegen den innerhalb von 20 Tagen schriftlich Einspruch eingelegt werden kann.
Der Einspruch muss zwingend in spanischer Sprache erfolgen. Aus dem Bußgeldbescheid geht hervor, an welche Stelle er zu richten ist. Wer nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, sollte eine fachkundige Übersetzung oder anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Formale Fehler oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Einspruch abgewiesen wird. Eine rechtliche Prüfung empfiehlt sich insbesondere dann, wenn eine spätere Vollstreckung in Deutschland droht.
Vollstreckung in Deutschland
Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro können über das Bundesamt für Justiz (BfJ) auch in Deutschland vollstreckt werden. Dabei gelten dieselben formalen Bedingungen wie bei innerstaatlichen Bescheiden – insbesondere muss der Bescheid verständlich formuliert und ordnungsgemäß zugestellt sein.
Wer einen entsprechenden Vollstreckungsbescheid aus Bonn erhält, sollte nicht abwarten, sondern rechtzeitig rechtlichen Beistand suchen.
Ein unbezahltes Bußgeld bleibt in Spanien in der Regel vier Jahre vollstreckbar. Bei einer späteren Reise ins Land kann das zu Problemen führen: Die Polizei kann das Fahrzeug beschlagnahmen oder eine Sicherheitsleistung verlangen. In Einzelfällen berichten Reisende auch von Schwierigkeiten an der Grenze oder bei Passkontrollen.
FAQ: Bußgeldern aus Spanien
Wie kann ich ein Bußgeld aus Spanien bezahlen?
Ein Bußgeld aus Spanien kann auf mehreren Wegen beglichen werden. Die gängigste und bequemste Methode ist die Online-Zahlung über die Website der spanischen Straßenverkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico, kurz DGT). Unter dem Menüpunkt "Pago de Multas" lassen sich Bußgelder mit Hilfe der Referenznummer begleichen – auch ohne spanische Identifikationsnummer (NIE). Alternativ ist eine Überweisung auf das im Bescheid angegebene Konto möglich. Wenn keine Bankverbindung angegeben ist, muss sie telefonisch bei der zuständigen Behörde erfragt werden. In Ausnahmefällen kann auch direkt vor Ort gezahlt oder eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden.
Was passiert, wenn ich ein Bußgeld aus Spanien nicht bezahle?
Wenn ein Bußgeldbescheid aus Spanien nicht fristgerecht bezahlt wird, kann der Betrag zunächst erhöht werden – insbesondere nach Ablauf der 20-tägigen Rabattfrist. Bei weiterer Nichtzahlung kann das Bußgeld in Deutschland vollstreckt werden, sofern es mindestens 70 Euro beträgt. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn. Zusätzlich drohen bei späteren Spanien-Reisen Probleme bei Verkehrskontrollen oder Einreise, da offene Bußgelder im System gespeichert werden. In bestimmten Fällen kann sogar das Fahrzeug vorübergehend beschlagnahmt werden.
Gibt es in Deutschland Punkte für Verkehrsverstöße in Spanien?
Nein, für ein in Spanien verhängtes Bußgeld werden keine Punkte im deutschen Fahreignungsregister (Flensburg) eingetragen. Das gilt unabhängig von der Höhe des Bußgeldes oder der Art des Verstoßes. Allerdings kann das Bußgeld ab einer bestimmten Schwelle (70 Euro) durch die deutschen Behörden vollstreckt werden – Punkte in Flensburg bleiben dabei ausgeschlossen.
Kann ein Bußgeld aus Spanien in Deutschland vollstreckt werden?
Ja, ein Bußgeld aus Spanien kann auch in Deutschland vollstreckt werden, sofern es mindestens 70 Euro beträgt. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2015/413, die eine grenzüberschreitende Verfolgung bestimmter Verkehrsdelikte ermöglicht. Die spanischen Behörden übermitteln den Fall an das Bundesamt für Justiz, das die Forderung in Deutschland eintreibt. Voraussetzung ist, dass der Bescheid verständlich formuliert ist – idealerweise auf Deutsch. Ein rein spanischsprachiger Bescheid kann rechtlich angreifbar sein.
Wie lange ist ein spanischer Bußgeldbescheid gültig?
Ein Bußgeldbescheid aus Spanien verjährt in der Regel nach vier Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag der rechtskräftigen Feststellung des Verstoßes. Wird das Verfahren unterbrochen oder erneut aktiv verfolgt – zum Beispiel durch eine Mahnung oder Vollstreckung – kann sich die Verjährung entsprechend verlängern. Auch nach mehreren Jahren können offene Forderungen also noch relevant werden, insbesondere bei erneuter Einreise nach Spanien.