So gehen Sie mit Strafzetteln aus Italien richtig um

Post aus Italien
Das müssen Sie zum Bußgeldbescheid wissen

Veröffentlicht am 05.07.2025
Polizei Italien
Foto: abile via Getty Images

Gerade in beliebten Regionen wie Südtirol erhalten viele deutsche Autofahrer Strafzettel, etwa wegen Übertretungen in Zonen mit beschränktem Verkehr ("Zona a Traffico Limitato", ZTL), Falschparken oder Tempoverstoß. Inzwischen ist Italien wieder voll in das EU-weite System zum Halterdaten-Austausch eingebunden. Bußgeldbescheide kommen daher auch wieder regulär in deutschen Briefkästen an.

Bußgelder und Fristen

Verkehrsverstöße in Italien können teuer werden. Die Bescheide richten sich an den Halter des Fahrzeugs, unabhängig davon, wer gefahren ist. Wer innerhalb von fünf Tagen bezahlt, erhält in der Regel einen Rabatt. Erfolgt keine Zahlung, verdoppelt sich die Summe nach 60 Tagen.

Die Zustellung muss innerhalb von 360 Tagen nach dem Verstoß erfolgen. Danach ist die Verfolgung verjährt. Die Vollstreckungsverjährung beträgt fünf Jahre. Bei Wiederholungstätern oder schwerwiegenden Verstößen kann zudem das Fahrzeug in Italien beschlagnahmt werden, bis die Forderung beglichen ist.

Ein Fahrverbot, das in Italien ausgesprochen wird, gilt nur dort. Punkte in Flensburg gibt es für Verstöße in Italien nicht. Private Inkassofirmen dürfen öffentliche Bußgelder nicht eintreiben – anders sieht es bei privaten Forderungen etwa durch Mautbetreiber aus.

Muss der Strafzettel auf Deutsch sein?

In Deutschland können italienische Bußgeldbescheide ab 70 Euro durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) vollstreckt werden. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist die Verständlichkeit des Bescheids. Da die meisten italienischen Strafzettel auf Italienisch verschickt werden, kann ein Einspruch gegen die Vollstreckung in Deutschland erfolgreich sein, wenn keine deutschsprachige Version vorliegt und der Inhalt für den Betroffenen somit nicht verständlich ist. Das BfJ prüft bei der Vollstreckung unter anderem, ob der italienische Bescheid formell korrekt ist und eine nachvollziehbare Begründung enthält. Wichtig ist auch die Halterhaftung in Italien, die auch für Mietwagennutzer gilt. Die Mietwagenfirma ist dann verpflichtet, Ihre Daten als Mieter an die italienischen Behörden weiterzugeben. In vielen Fällen berechnen Mietwagenfirmen dafür auch eine Bearbeitungsgebühr, die zusätzlich zum eigentlichen Bußgeld anfällt.

Wie bezahle ich das Bußgeld und wann lohnt sich ein Einspruch?

Bezahlt werden kann per Überweisung oder in vielen Fällen auch online. Die Bankdaten finden sich in der Regel im Bescheid. Ein Einspruch ist möglich, muss aber in italienischer Sprache und innerhalb der gesetzten Frist eingelegt werden. Bei rechtlichen Unsicherheiten empfiehlt sich anwaltlicher Beistand.

Ein Fahrverbot, das in Italien ausgesprochen wird, gilt nur dort. Punkte in Flensburg gibt es für Verstöße in Italien nicht. Private Inkassofirmen dürfen öffentliche Bußgelder nicht eintreiben – anders sieht es bei privaten Forderungen etwa durch Mautbetreiber aus.

Bußgeld- oder Vollstreckungsbescheid?Ein Bußgeldbescheid ist die ursprüngliche Zahlungsaufforderung der spanischen Verkehrsbehörde, zum Beispiel nach einem Blitzerverstoß. Er enthält Angaben zum Verstoß, zur Höhe der Geldbuße sowie Fristen und mögliche Rabatte bei schneller Zahlung.Ein Vollstreckungsbescheid wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt, wenn Spanien ein rechtskräftiges Bußgeld zur Eintreibung in Deutschland übermittelt. Der Vollstreckungsbescheid wirkt wie ein deutscher Verwaltungsakt – es drohen Pfändung oder andere Zwangsmaßnahmen, wenn nicht gezahlt wird.