Millionen-Yacht auf Schrott-Transporter gestoppt: Mehr als 20 Mängel

Hessen statt St. Tropez
Millionen-Yacht auf Schrott-Transporter gestoppt

Zuletzt aktualisiert am 02.07.2025

Am Montag (30.6.2025) wurde eine Streife der Verkehrsinspektion Nordhessen auf den Großraumtransport aufmerksam, der auf der A7 in südlicher Richtung unterwegs war. Die 21 Jahre alte Sattelzugmaschine des Gespanns konnte die Spur nicht halten und wich mehrfach auf den Seitenstreifen aus. Beim Wechsel vom Kreuz Kassel-Mitte auf die A49 beanspruchte der Fahrer zwei Fahrspuren gleichzeitig. Die Polizei stoppte das Fahrzeug bei Kassel-Niederzwehren.

Erhebliche Verstöße bei Fahrzeug und Ladung

Schon bei der ersten Überprüfung stellte sich heraus, dass das Gespann deutlich breiter war als erlaubt. Die gemessene Breite lag bei über 3,60 Metern – zulässig wären maximal 2,55 Meter. Eine vorgeschriebene Ausnahmegenehmigung lag nicht vor, ebenso fehlte ein Begleitfahrzeug zur Absicherung des Verkehrs.

Dazu entdeckten die Beamten, dass die Sattelzugmaschine weder zugelassen noch versichert war, die angebrachten Kennzeichen gehörten nicht zu dem Fahrzeug. Zusätzlich war die Betriebserlaubnis erloschen, unter anderem durch einen manipulierten Klappenauspuff und nicht genehmigte Peilstäbe an der Fahrzeugfront. Auch der Tieflader war technisch nicht in Ordnung – an beiden Seiten des Rahmens wurden Risse festgestellt.

Gutachten bestätigt sicherheitsrelevante Mängel

Ein hinzugezogener Sachverständiger dokumentierte insgesamt 20 erhebliche technische Mängel an der Zugmaschine. Dazu gehörten unter anderem eine defekte Bremsanlage, fehlerhafte Beleuchtung, starker Ölverlust an Motor und Getriebe sowie eine beschädigte Frontscheibe. Die Polizei untersagte daraufhin die Weiterfahrt und stellte die Kennzeichen sicher.

Gegen den 67-jährigen Fahrer aus dem Heidekreis wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Außerdem besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Gegen die Halterfirma läuft ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Durchführung eines genehmigungspflichtigen Transports ohne die erforderlichen Nachweise.

Die Yacht verbleibt bis auf Weiteres auf einem gesicherten Abstellplatz im Raum Kassel. Eine Weiterfahrt ist erst möglich, wenn alle Mängel behoben und sämtliche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.