Der Volkswagenkonzern muss weltweit rund 39.000 Autos der Baureihe Golf 8 in die Werkstätten zurückbeordern. Wie das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) über seine Rückrufdatenbank mitteilt, gibt es möglicherweise Beeinträchtigung bei der Rückhaltewirkung des Sicherheitsgurts auf der Beifahrerseite, ausgelöst durch eine mangelhafte Gurtbefestigung an der B-Säule. Beim KBA werden dazu zwei getrennte Rückrufe gelistet, die letztlich aber das gleiche Problem behandeln.
Gurtsystem muss geprüft werden
Der erste Rückruf betrifft weltweit 39.131 VW Golf- und Golf Variant-Modelle aus dem Produktionszeitraum 9.02.2024 – 24.05.2024. Davon entfallen auf den deutschen Markt 17.376 Autos. Hier hat das KBA die Referenznummer 15269R vergeben, VW selbst führt den Rückruf unter dem Code 69PD.
Im zweiten Rückruf zum gleichen Problem werden vom KBA nur 10 Autos weltweit und zwei in Deutschland, ebenfalls aus dem Produktionszeitraum 9.02.2024 – 24.05.2024, gelistet. Hier hat das KBA die Referenznummer 15275R vergeben, VW selbst führt diesen Rückruf unter dem Code 69PP.
In beiden Fällen werden die Fahrzeughalter über das KBA angeschrieben und mit ihrem Fahrzeug in die Werkstätten gebeten. Dort wird das Gurtband überprüft und gegebenenfalls getauscht. Vorfälle mit Sach- und/oder Personenschäden sind dem Hersteller im Zusammenhang mit der Rückrufproblematik nicht bekannt.