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Bericht der Regierungskommission
Dürftiger Kompromiss für Verkehrswende

Die einflussreiche Verkehrskommission der Bundesregierung hat ihren Bericht vorgelegt. Er sieht nur einen Minimalkonsens vor. Zu den Maßnahmen gehören der Ausbau des Radverkehrs und billigere Bahntickets. Zudem wird eine CO2-Steuer auf Sprit geprüft.

Tanken, tankstelle
Foto: DEKRA

Es sollte eigentlich ein Abschlussbericht sein. Doch nun, da ihn die Regierungs-Kommission „Nationale Plattform Zukunft der Mobilität“ vorgelegt hat, firmiert er nur noch als Zwischenbericht. Warum? Weil sich die darin versammelten Experten in ihrer 17-stündigen Abschlusssitzung nur auf einen Minimalkonsens einigen konnten. Zu weit sind in manchen Punkten die Positionen der Vertreter voneinander entfernt. Die Experten der Kommission stammen von Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherverbänden wie dem ADAC oder der Allianz pro Schiene ebenso wie von Gewerkschaften und Autoherstellern sowie -zulieferern wie VW und ZF.

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Günstigere Bahntickets, Förderung des Radverkehrs

Immerhin stimmten die Positionen der Teilnehmer in einigen zentralen Punkten überein. Zum Beispiel sollen die Ticketpreise für Bahnen günstiger werden, unter anderem durch eine geringere Mehrwertsteuer. Auch die Taktung der Bahn auf Fernstrecken soll verbessert und der Radverkehr ausgebaut werden. Ein weiterer Vorschlag sind Oberleitungen entlang der Autobahnen, damit Lastwagen elektrisch fahren können. Außerdem sollen der Verkehr digitalisiert werden und ein Elektroauto-Bestand von zehn Millionen Fahrzeugen bis 2030 realisiert werden.

Einige andere Punkte bleiben strittig. Zum Beispiel, ob es beim Autokauf ein sogenanntes Bonus-Malus-System geben soll. Dahinter verbirgt sich ein Konzept, das beim Kauf eines umweltfreundlichen Autos Subventionen vorsieht – oder Strafzahlungen für Kunden, die sich für einen Spritfresser entscheiden. Auch eine verbindliche Elektroauto-Quote hat es nicht in das Papier geschafft. Ob eine CO2-Steuer eingeführt wird, die Benzin und Diesel verteuert, soll fortan geprüft werden.

Das weitere Vorgehen ist unklar

Aktuell steht im Raum, dass die Expertenkommission ihre Arbeit nach Ostern fortsetzt. Ob es dazu tatsächlich kommt, ist derzeit ebenso unklar wie das weitere Vorgehen der Bundesregierung. Sie wollte eigentlich auf Basis der Kommissions-Vorschläge bis Jahresende ein Gesetz verabschieden, in dem verbindlich geregelt wird, wie die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden sollen.

Im letzten Entwurf des Berichtes, der unter anderem dem Handelsblatt vorlag, waren noch mehr und konkretere Vorschläge enthalten. Und eine Zahl: Die Verkehrswende könnte Bund und Länder bis 2030 insgesamt 120 Milliarden Euro kosten. Allein der Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Autos und Lastwagen schlage demnach mit 25 Milliarden Euro zu Buche. Zudem sahen die Experten in dieser Fassung des Berichtes massive staatliche Förderungen beim Kauf von und Steuernachlässe für Elektroautos vor. Neue Rad- und Fußwege sollten 18 Milliarden Euro, der Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs 14,5 Milliarden Euro kosten. Generell sollten alle Maßnahmen auf eine „umfassende Reform der Steuern und Abgaben auf Energie und Energieträger und auf Fahrzeuge“ hinauslaufen.

Generelles Tempolimit nur noch eine Fußnote

Auch die Vorschläge der Kommission hinsichtlich einer CO2-Steuer sahen im ursprünglichen Entwurf deutlich konkreter aus. Sie stellte in den Raum, die Spritpreise bis 2023 zwischen 20 und 85 Cent je Liter anzuheben. Die Steuer soll helfen, den Kohlendioxid-Ausstoß des Verkehrssektors – wie von Pariser Klimaabkommen gefordert – bis 2030 um 40 bis 42 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Die CO2-Adgabe soll außerdem dazu beitragen, die Entwicklung sparsamerer Motoren zu beschleunigen, regenerative und synthetische Kraftstoffe zu fördern und Menschen den Umstieg auf „energieeffizientere Verkehrsträger“ zu erleichtern.

Einen anderen, bereits heiß debattierten Punkt hatte die Kommission bereits vor Veröffentlichung des Berichts zum Randaspekt degradiert: Das allgemeine Tempolimit auf Autobahnen hatte nur noch den Status einer Fußnote. Die Experten pochten zuletzt nicht mehr auf dieses Instrument. Grund: Die Geschwindigkeitsbegrenzung würde kaum beim CO2-Sparen helfen, aber umso mehr Protest in der Bevölkerung auslösen. Vertreter der Umweltverbände haben aber bereits angekündigt, auf der Forderung beharren zu wollen. Allerdings weniger aus Umwelt-, sondern eher aus Sicherheitsgründen.

Das waren die ursprünglichen Pläne der Regierungskommission

Die Vorschläge der „Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität“, die zuvor vom Bundesverkehrsministerium eingesetzt wurde, werden schon seit einigen Wochen intensiv diskutiert. Das Experten-Papier stammt in seiner ursprünglichen Version aus dem Dezember 2018 und diente einer „ersten Orientierung“. Der erste Entwurf sah ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen vor.

Die ursprünglichen Pläne im Einzelnen:

  • Bis 2021 sollten die Steuersätze für Benzin und Diesel angeglichen werden.
    Derzeit ist der Liter Diesel mit rund 22 Cent geringer besteuert als Benzin.
  • Ab 2023 sollte die Kraftstoffsteuer um drei Cent erhöht werden und jährlich um einen Cent bis 2030 steigen.
  • Die Kfz-Steuer sollte komplett auf den CO2-Ausstoß von Diesel- und Benziner-Fahrzeugen ausgelegt werden.
  • Die Experten schlugen zudem die Quote für Elektroautos und Plug-in-Hybride von 25 Prozent für 2025 und 50 Prozent für 2030 vor. Entsprechend sollten die Kaufprämien weitergeführt werden. Der Bund sollte 8.000 Euro als Förderung zuschießen.
  • Die Lkw-Maut sollte sich am CO2-Ausstoß orientieren. Besonders saubere Fahrzeuge könnten bis zu 75 Prozent weniger Maut zahlen.

Das Experten-Papier stammt in seiner ursprünglichen Version aus dem Dezember 2018 und diente nach Medienberichten einer „ersten Orientierung“. Weitere Maßnahmen sollen aktuell noch evaluiert werden. Ende März 2019 will die 20-köpfige Kommission, in der unter anderem auch Experten der Autoindustrie sowie Vertreter von Gewerkschaften und Umweltverbänden sitzen, den Bericht fertigstellen.

Unionspolitiker gegen das Tempolimit

Die Forderung nach dem Tempolimit auf Autobahnen war jedoch schnell vom Tisch. Die Bundesregierung plane kein allgemeines Tempolimit, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert Ende Januar in Berlin. Es gebe intelligentere Maßnahmen für mehr Klimaschutz im Verkehr. CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer sprach in diesem Zusammenhang von einer „Phantomdebatte“. Die Diskussion erwecke ihrer Ansicht nach mehr den Anschein, „dass man eine ganze Gruppe, nämlich die Autofahrer, quälen und bestrafen will, als dass man wirklich damit eine sinnvolle Klimaschutzdebatte führen will.“

Auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sprach sich klar gegen ein generelles Tempolimit aus: „Deutsche Autobahnen sind die sichersten Straßen weltweit. Das System der Richtgeschwindigkeit funktioniert und hat sich bewährt“, sagte der CSU-Politiker Ende Januar der „Bild am Sonntag“. Tempolimits auf Autobahnen und höhere Dieselsteuern seien „gegen jeden Menschenverstand“ gerichtet. In der „Bild“-Zeitung erklärte er weiter: „Wir wollen die wirklich spannenden Zukunftsthemen der Mobilität ausarbeiten – und nicht Zorn, Verärgerung oder Wohlstandsverlust in der Bevölkerung hervorrufen mit völlig überzogenen, realitätsfernen Gedankenspielen.“

SPD will Tempolimit „unvoreingenommen prüfen“

Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner spricht sich hingegen dafür aus, die Einführung von Tempo 130 auf deutschen Autobahnen „unvoreingenommen zu prüfen“. Wenn ein Tempolimit einen nachweisbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten könne, „müssen wir das zumindest ernsthaft in Erwägung ziehen“, sagte er dem Berliner „Tagesspiegel“.

Der FDP-Verkehrsexperte Torsten Herbst sprach von einem „grünen Kulturkampf gegen das Auto“. Weder aus Sicherheits- noch aus Umweltgründen sei eine generelles Tempolimit von 130 Stundenkilometern geboten, sagte er der „Bild“-Zeitung. Ein „so weitreichender Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger“ sei „völlig unverhältnismäßig“. Eine politisch verursachte Verteuerung von Kraftstoffen wäre „ein Anschlag auf die Mobilität jener Bürger, die tagtäglich auf ihr Auto angewiesen sind“.

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