MISSING :: structure.inactiveTabOverlay
{"irCurrentContainer":"24347180","configName":"structure.inactiveTabOverlay"}

Rechtsfahrgebot
Gilt zwar, aber nicht immer

In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot. Nur halten sich viele Autofahrer scheinbar nicht daran oder gelten für diese doch Ausnahmen? Wir klären auf.

Autobahn
Foto: CHRISTOF STACHE via Getty Images

Die Szenerie kennt jeder Autofahrer auf einer deutschen Autobahn: Die rechte Spur ist frei und auf der mittleren Spur und auch oftmals auf der ganz linken Fahrbahn sind Pkw durchgehend unterwegs – ohne nach rechts zu wechseln. Für die herannahenden schnelleren Fahrer und Fahrerinnen ein Ärgernis.

Unsere Highlights

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ist teuer

Dabei ist das rechts fahren in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in §2 angeordnet: "(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn. (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit."

Damit möchte der Gesetzgeber einen reibungslosen Verkehrsfluss erreichen und den Verkehr sicherer machen. Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot kostet 80 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg. Aber es gibt Ausnahmen, die Autofahrer kennen sollten. Die StVO schränkt im §7 ein: (1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.

Die Ausnahmen

Bedeutet: Grundsätzlich muss auf mehr- oder dreispurigen Straßen rechts gefahren werden. Der mittlere Fahrstreifen bei dreispurigen Straßen darf dann durchgängig befahren werden, wenn auf der rechten Fahrbahn hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind. Hier haben Gerichte in der Vergangenheit entschieden: Ist der nächste Überholvorgang absehbar, brauchen die Fahrerinnen oder Fahrer, die auf der mittleren Spur unterwegs sind, nicht sofort einscheren. Indes gilt: Könnte die rechte Spur deutlich länger als 20 Sekunden ohne einen Überholvorgang befahren werden, muss man auf diese Spur wechseln. Bei einem Tempo von 100 km/h sind das rund 560 Meter. Bei Fahrbahnen mit mehr als drei Fahrstreifen gilt die zweite Spur von rechts. Übrigens: Der linke Fahrstreifen auf einer Autobahn mit mindestens drei Spuren ist für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie für Gespanne tabu.

Und wie sieht es mit dem Rechtsfahrgebot innerorts aus? Auch hier gilt es, möglichst weit rechts zu fahren. Aber: Kfz bis 3,5 Tonnen dürfen bei mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung die Spur frei wählen und sogar rechts schneller als links fahren. Die Ausnahme stellen Autobahnen innerorts dar. Übrigens 2.0: Das Rechtsfahrgebot gilt auch in Kreisverkehren und in Einbahnstraßen.

Umfrage
Müsste ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot stärker bestraft werden?
2454 Mal abgestimmt
Nein, Bußgeld und Punkt reicht!Ja, müsste höher ausfallen!

In unserer Fotoshow zeigen wir Ihnen die Irrtümer im Straßenverkehr.

Fazit

Das Rechtsfahrgebot ist alles andere als eindeutig definiert. Klar, jeder Autofahrer oder jede Autofahrerin muss möglichst rechts fahren – aber die 20-Sekunden-Regel ist alles andere als praxistauglich und öffnet Tür und Tor für den Missbrauch der mittleren Spur. Die Frage, warum so viele Fahrer den "Mittelspurschleicher" geben, ist indes nicht beantwortet. Ist es Unsicherheit, fehlende Fahrpraxis, Faulheit oder Unwissen?

Die aktuelle Ausgabe
AUTO MOTOR UND SPORT 15 / 2024

Erscheinungsdatum 03.07.2024

148 Seiten