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Rechte der Polizei
Das dürfen Polizisten bei Verkehrskontrollen

Die Polizei darf Fahrzeugkontrollen jederzeit durchführen – auch verdachtsunabhängig. Doch welche Rechte haben Sie bei unverschämten Autofahrern?

Police officer regulates traffic in a traffic accident, Stuttgart, Germany
Foto: imageBROKER/Oskar Eyb via Getty Images

Für viele Autofahrer ist eine Fahrzeugkontrolle immer mit Stress verbunden. So manch einer verliert dabei schnell die Geduld und reagiert emotional. Doch wann ist dabei die Grenze überschritten? Welche Rechte haben Polizisten bei der Verkehrskontrolle?

Grundsätzlich dürfen Polizisten jeden Fahrer zum Zwecke einer Verkehrskontrolle anhalten. Paragraf 36 Absatz 5 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt das. Darüber hinaus ermöglicht dieses Gesetz, Fahrzeuge auch verdachtsunabhängig zu stoppen. Während der Kontrolle dürfen die Polizisten dann eine Ausweiskontrolle durchführen – also Angaben zur Person erfassen – und den Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 kontrollieren. Darüber hinaus dürfen die Gesetzeshüter den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs prüfen. Dabei kann sich beispielsweise der Verbandskasten, das Warndreieck oder die Warnweste gezeigt werden. Die Polizisten dürfen aber auch die Profiltiefe der Reifen begutachten und das Datum der Hauptuntersuchung checken.

Unsere Highlights

Bußgelder verhängen

Falls beim Fahrzeug etwas fehlen sollte, dürfen die Polizisten Bußgelder verhängen. Als Faustregel gilt dabei: Wer andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, muss mit höheren Bußgeldern rechnen – besonders bei vorsätzlichem Verhalten.

Bußgelder bei Polizeikontrollen

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Grundlos hupen

10

/

/

Unzulässig halten (z.B. näher als 10 Meter vor einer Ampel)

10

/

/

Führerschein oder Fahrzeugschein nicht dabei

10

/

/

Warnweste nicht dabei

15

/

/

Warndreieck nicht dabei

15

/

/

Im Halteverbot parken

25

/

/

Auf Geh- oder Radweg parken

55

/

/

Haltegebot der Polizei nicht befolgt

70

1

/

Fahren bei roter Ampel

90

1

/

Ampel war länger als eine Sekunde rot

200

2

1

Mit 0,5 Promille Alkohol im Blut fahren

500

2

1

Polizisten bemerken alkoholisierten Fahrer

Autofahrer, die Ihre Rechte gut kennen, wissen: Einen Alkoholtest können sich auch ablehnen. Die Gesetzeshüter greifen dabei häufig auf Drogenschnelltests zurück. Die Lage ändert sich aber, sobald ein Verdacht aufkommt, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Falls besagt Person im Auto also beispielsweise eine Alkoholfahne hat, anfängt zu lallen oder etwas erweiterte Pupillen hat, ist eben jener Verdacht gegeben. Die Polizisten können den Fahrer dann auch ohne richterlichen Beschluss zur Blutabnahme bei einem Arzt mitnehmen. Dieser Maßnahme können sich die Fahrer dann nicht widersetzen.

Was darf die Polizei in einer Gefahrensituation?

In seltenen Fällen können die Gesetzeshüter sich auf den Grundsatz "Gefahr im Verzug" berufen. Der Begriff beschreibt eine Situation, in der sofortiges Handeln erforderlich ist, um einen Schaden zu vermeiden. Laut den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts muss dieses Handeln mit Tatsachen begründet sein. Reine Spekulationen oder hypothetische Erwägungen reichen demnach nicht aus. Eine solche Gefahrensituation könnte also zum Beispiel vorliegen, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Dann können die Beamten eine Person festhalten und erhalten einen sofortigen Durchsuchungsbefehl auch ohne richterliche Anordnung.

Fahrer verhält sich unverschämt

Zusätzliche Rechte für die Polizisten gibt es bei unverschämten Verhalten seitens des Autofahrers nicht. Bei einer Beleidigung sieht die Rechtslage allerdings anders aus. Christian Janeczek, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, erklärt: "Wenn die Grenze zum strafrechtlichen Verhalten durch beispielsweise eine Beleidigung überschritten ist, kann ein weiteres Strafverfahren eingeleitet werden." Das gelte ebenso bei körperlichem Widerstand, welcher als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach Paragraf 113 StGB einzustufen ist.

Autofahrer filmt Verkehrskontrolle

Mal schnell das Handy zücken und die Verkehrskontrolle filmen? Schwierig. Hier ist die Rechtslage nämlich nicht eindeutig geklärt. Das kann unter Umständen sogar eine Straftat sein, wie ein Urteil des Amtsgerichts München bestätigt (AZ 1034 Ls 458 Js 197562/19 jug.). Wenn Polizisten bei einer Verkehrskontrolle den Fahrer mehrfach dazu aufgefordert haben, die Aufzeichnung zu stoppen, wäre das demnach eine Straftat. Um das Handy zu beschlagnahmen, müsste dies aber die polizeiliche Maßnahme stören – was beim Filmen aus der Ferne eher selten der Fall ist. Falls das Mobiltelefon allerdings für Beweiszwecke benötigt wird, kann es verwahrt werden.

Umfrage
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1174 Mal abgestimmt
Ja, das kommt gelegentlich vor und ist unvermeidlich.Nein, bisher kam das eher selten vor.

Fazit

Alles müssen sich Polizisten bei einer Polizeikontrolle nicht gefallen lassen. Gerade, wenn die Beamten beleidigt werden. Zusätzliche Rechte für die Polizisten gibt es vor allem dann, wenn eine Gefahrensituation vorliegt. Damit sollen die Gesetzeshüter schnell in Situationen eingreifen können, die zu einem Schaden führen.

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