Parkscheibe einstellen, pah, ganz einfach. Die Drehscheibe auf die Ankunftszeit gestellt, die Scheibe sichtbar hinters Fenster geklemmt und sorgenfrei ab zum Shopping. Klingt banal, ist aber nicht so. In Deutschland regelt die Nutzung der Parkscheibe die Straßenverkehrsordnung. Der § 13 Abs. 2 StVO erlaubt das Parken mit Parkscheibe nur für die Zeit, die auf dem jeweiligen Verkehrszeichen angegeben ist und nur insoweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat. Einen konkreten Platz für die Parkscheibe im Fahrzeug, etwa hinter der Frontscheibe, schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Mit dieser Parkscheibe gehen Sie auf Nummer sicher!
Parkscheibe: Immer auf einen Strich einstellen
Eingestellt werden muss nicht die tatsächliche Ankunftszeit, sondern die nächste volle halbe Stunde. Wer also um 09:17 Uhr sein Auto abstellt, muss die Parkscheibe auf 9:30 Uhr stellen. Unberührt davon bleibt die tatsächliche, erlaubte Höchstparkdauer. Liegt diese bei zwei Stunden, so muss der Parkplatz spätestens bis 11:17 Uhr geräumt sein, wobei in der Praxis auch ein Parken bis 11:30 Uhr toleriert wird. Wer seinen Parkplatz aber partout behalten möchte, muss einmal um den Block fahren und kann dann einen neuen Parkvorgang einleiten. Das Auto nur ein paar Zentimeter innerhalb der Parklücke zu bewegen, ist nicht zulässig.
Parken ohne vorgeschriebene Parkscheibe | Verwarngeld |
bis 30 Minuten | 20 Euro |
mehr als 30 Minuten | 25 Euro |
mehr als eine Stunde | 30 Euro |
mehr als zwei Stunden | 35 Euro |
mehr als drei Stunden | 40 Euro |
Gilt für die ausgewiesenen Parkplätze nur eine eingeschränkte Parkzeit – beispielsweise von 9 – 17 Uhr – so kann außerhalb dieser Zeiten ohne Parkscheibe geparkt werden. Wer früher kommt, aber wenigstens bis 9:00 Uhr bleibt, muss 09:00 Uhr auf der Parkscheibe einstellen. Wer nicht sauber einstellt, riskiert auch trotz Parkscheibe ein Verwarnungsgeld.
Ein Nachstellen der Parkscheibe ist nicht erlaubt, zudem sind nur die blauen genormten Parkscheiben zulässig. Bunte Ausgaben, selbst nachstellende Scheiben, handgeschriebene Zettel oder auch Handy-Parkscheiben-Apps sind nicht zulässig.
Fazit
Nur wenn Sie die Parkscheibe richtig einstellen, entgehen Sie einem Knöllchen wegen Falschparkens. Dazu müssen Sie Uhrzeit immer auf die folgende halbe Stunde einstellen. Wichtig, die Parkscheibe ist genormt, wer eine nicht StVO-gerechte Scheibe nutzt, riskiert auch eine Strafe.