Wie der Österreichische Automobilclub ÖAMTC mitteilt, treten zum 1. Mai 2023 Teile der 41. Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) in Österreich in Kraft. Im Rahmen dieser werden auch bestimmte Bußgelder erhöht.
Handy-Bußgeld verdoppelt
Für die Verwendung eines Handys am Steuer ohne Freisprecheinrichtung steigt das "Organmandat" (Strafzettel) von bislang 50 auf dann 100 Euro. Bei einer Anzeige – vor allem bei Strafen, die durch Fotos von Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen veranlasst werden – sind Strafen bis zu 140 Euro möglich.
Verschärft werden auch die Strafen bei Gurt-Vergehen oder Missachtung der Helmpflicht. Ein Verstoß gegen die Pflicht, einen Sicherheitsgurt im Auto sowie einen Sturzhelm auf Motorrädern oder Mopeds zu verwenden, kostet als Organmandat an Ort und Stelle künftig 50 statt bisher 35 Euro – eine Anzeige bis zu 100 Euro.
Im Jahr 2022 wurden österreichweit laut Innenministerium 88.394 Übertretungen gegen die Gurtpflicht festgestellt. 130.540 Fahrer wurden wegen Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung angezeigt oder direkt an Ort und Stelle mit einem Bußgeld belegt.
Fazit
Da die bestehenden Bußgelder für Handy- und Gurtsünder zu niedrig sind, um noch abschreckende Wirkung zu entfalten, passt Österreich diese zum 1. Mai 2023 an. Das Bußgeld für Telefonieren am Steuer wird von 50 auf 100 Euro angehoben.