„Wir wollen das System einfacher, gerechter und transparenter machen“, sagte Ramsauer in Berlin. Die Reform ist für 2013 angepeilte, wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Punktetacho:
Bei ein bis drei Punkten (grün) wird der Fahrer im Register nur vorgemerkt. Bei vier bis fünf Punkten (gelb) gibt es eine Ermahnung mit Informationen, bei sechs bis sieben Punkten (rot) eine Verwarnung und die Pflicht zu einem Seminar. Bei acht Punkten und mehr (schwarz) geht der Führerschein verloren.
Statt des bisherigen 7-Punkte-Systems gibt es nur noch ein 2-Punkte-System. Ein schwerer Verstoß (Ordnungswidrigkeit) wird mit einem Punkt geahndet. Ein „sehr schwerer Verstoß“ mit zwei Punkten. Als sehr schwerer Verstoß gelten Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen mit Anordnung eines Fahrverbotes sowie verkehrssicherheitsrelevante Straftaten.
Es gibt feste Tilgungsfristen:
- Bei einer Straftat (sehr schwerer Verstoß = 2 Punkte) verfallen die Punkte nach 10 Jahren (bisher fünf Jahre).
- Bei Ordnungswidrigkeiten mit Anordnung eines Regelfahrverbotes (entspricht sehr schwererem Verstoß = 2 Punkte) nach 5 Jahren (bisher 2 Jahre).
- Bei Ordnungswidrigkeiten (entspricht schwerem Verstoß = 1 Punkt nach 2,5 Jahren (bisher zwei Jahre)
Nein, neu dazugekommen Punkte hemmen nicht mehr wie beim bisherigen System den Abbau der älteren Punkte.
Es gibt keine Möglichkeit mehr freiwillig Punkte abzubauen, stattdessen wird es bei 6 bis 7 Punkten (Punktetacho gelb) die Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar geben. Das muss innerhalb von drei Monaten absolviert werden. Vorgesehen sind ein Informationsteil mit einem Fahrlehrer und ein Beratungsteil mit einem Verkehrspsychologen. Der Informationsteil soll das Gefahrenbewusstsein schärfen und erklären, warum Verkehrsregeln sinnvoll sind. Dafür sind in kleinen Gruppen zwei je 90-minütige Sitzungen vorgesehen. Im Beratungsteil soll ein Psychologe „individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens“ aufzeigen, die dann auch erprobt werden. Für die Betroffenen soll es nicht teurer werden als bisher.
Nein. Die bisherige 18-stufige Skala wird in eine neue 8-stufige Skala überführt, wie das Bundesverkehrsministerium erklärt. Daraus ergeben sich folgende Umrechnungen:
- 1-3 Punkte > 1 Punkt
- 4-5 Punkte > 2 Punkte
- 6-7 Punkte >3 Punkte
- 8-10 Punkte > 4 Punkte
- 11-13 Punkte > 5 Punkte
- 14-15 Punkte > 6 Punkte
- 16-17 Punkte > 7 Punkte
- 18 oder mehr Punkte > 8 Punkte
Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums werden voraussichtlich ein Millionen Personen nicht mehr im Register in Flensburg erfasst werden, man rechnet jedoch mit einer Steigerung von rund 500 Führerscheinentzügen mehr pro Jahr.
Nein, der Punktetacho ist nicht abgedruckt, die Eintragung der Punkte ist aber vermewrkt.
Bisher gibt es noch keine Aufstellung. Nach Angaben des Bundesverkehrministeriums wird die Aufzählung später in einer Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung zu finden sein.
Ja, die Fahrverbote ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog. Auch nach dem neuen System wird es sie geben.
Hier gibt es keine Änderung. Der Antrag auf Neuerteilung kann frühestens nach sechs Monaten gestellt werden.
Ja, allerdings ist die MPU nicht Bestandteil des neuen Punktesystems und wird in einem eigenen Projekt bearbeitet.
Das neue Punktesystem beinhaltet nicht die Änderung der Bußgelder. Eine Erhöhung ist mit der Einführung nicht vorgesehen.
Ja, hier gibt es keine Änderung.
Der Verkehrsteilnehmer kann wie bisher eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt stellen, vermutlich ab 2015 auch elektronisch. Ab der gelben Stufe erhält er eine Ermahnung sowie die Hinweise zum weiteren Ablauf.
Aus dem aktuellen „Verkehrszentralregister“ (VZR) soll künftig das „Fahreignungsregister“ (FAER) werden. Aus dem „Mehrfachtäter-Punktesystem“ soll das „Fahreignungs-Bewertungssystem“ werden.