MISSING :: structure.inactiveTabOverlay
{"irCurrentContainer":"19847928","configName":"structure.inactiveTabOverlay"}
MISSING :: ads.vgWort
{"irCurrentContainer":"19847928","configName":"ads.vgWort"}

Neues Lkw-Gesetz der EU
Fahrer dürfen nicht im Lkw schlafen

Das EU-Parlament hat am Mittwoch (8.7.2020) trotz massiven Widerstands aus Osteuropa härter Regeln für Lkw-Fahrer durchgesetzt. Damit will man die Situation der Fahrer verbessern und Lohndumping unterbinden.

Lkw Parkplatz
Foto: Getty Images

Das Gesetzespaket, das nun in Brüssel angenommen wurde, besagt unter anderem, dass Lkw-Fahrer ihre gesetzlichen wöchentlichen Pausen nicht mehr im Fahrzeug verbringen dürfen. Können die Fahrer ihre Ruhepause nicht zu Hause verbringen, muss der Arbeitgeber für die Kosten einer Unterkunft aufkommen, heißt es im Gesetzestext.

Heim-Fahrt für ausländische Fahrer

Des Weiteren muss der Dienstplan eines ausländischen Lkw-Fahrers nach drei bis vier Wochen Arbeit eine Heimatfahrt vorzusehen. Diese Regelung gilt auch für Fahrer von Fernbussen. Unternehmen müssen nach Inkrafttreten die Fahrpläne entsprechend anpassen.

Unsere Highlights

Um Betrug zu verhindern, werden Fahrten über Grenzen hinweg in Zukunft mit elektronischen Fahrtenschreibern registriert. Damit die nur vorübergehend erlaubte Kabotage (gewerblicher Güterverkehr mit Be- und Entladeort in einem Staat, von einem Unternehmen, das dort keinen Sitz oder Niederlassung hat) nicht systematisch angewandt wird, dürfen weitere Kabotagefahrten in demselben Staat mit demselben Fahrzeug erst nach einer Wartezeit von vier Tagen durchgeführt werden.

Fahrtenschreiber auch für 2,5-Tonnen-Lkw

Nach den neuen Vorschriften müssen außerdem Lastwagen alle acht Wochen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren. Unter die EU-Vorschriften für Verkehrsunternehmen fällt künftig auch der Einsatz von leichten Nutzfahrzeugen über 2,5 t, die dann ebenfalls mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen.

Außerdem schafft das neue Gesetz einen Rechtsrahmen für eine gleiche Bezahlung der Fahrer. Die Entsendevorschriften gelten für die Kabotage und den internationalen Güterverkehr. Der Transitverkehr, bilaterale Gütertransporte und bilaterale Gütertransporte mit zwei zusätzlichen Be- oder Entladevorgängen sind jedoch davon ausgenommen.

Umfrage
Reicht das neue Lkw-Gesetz der EU aus,um die Situation der Lkw-Faherer zu verbessern?
5369 Mal abgestimmt
Ja, ein richtiger Schritt!Nein, Schlupflöcher werden gefunden!

Deutschland befürwortet die harten Regeln

Insbesondere Deutschland, Frankreich und die Beneluxstaaten haben im EU-Parlament auf diese harte Änderung gedrängt, auch um Lohndumping osteuropäischer Speditionen einen Riegel vorzuschieben. Kritik kam aus Polen, Bulgarien und weiteren osteuropäischen Ländern. Sie werfen den westlichen Ländern Protektionismus vor. Änderungsanträge fanden jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.

EU-Verkehrskommissarin Adina Valean begrüßte die Annahme des sogenannten Mobilitätspakets. Die sozialen Verbesserungen dadurch seien erheblich, so Valean. Allerdings befürchtet die Branche auch, dass es durch vermehrte Leerfahrten zu höheren Umweltbelastungen kommt. Das will die EU-Kommission noch prüfen und das Gesetz möglicherweise anpassen.

Welche Fristen gelten?

Das neue Gesetz tritt in wenigen Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Entsendevorschriften haben eine Übergangszeit von 18 Monaten, ebenso die Rückkehr-Vorschrift der Lkw. Die Rückkehr der Fahrer ist erstmals 20 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes von Nöten.

Fazit

Die EU verschärft ihren Kampf gegen Betrug und Lohndumping und stärkt die Rechte der Lkw-Fahrer. Das ist lobenswert und längst überfällig, ist doch die Situation von Fahrern, die am Wochenende auf Rastplätzen campieren, menschenunwürdig. Gut auch, dass die 2,5-Tonne-Lkw nun auch verpflichtend einen Fahrtenschreiber erhalten. So können Speditionen nicht mehr auf kleinere Fahrzeuge umsteigen. Fraglich bleibt, ob diese Gesetze ausreichen, die Situation der Fahrer nachhaltig zu verbessern.

Die aktuelle Ausgabe
AUTO MOTOR UND SPORT 21 / 2024

Erscheinungsdatum 26.09.2024

148 Seiten