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Bundestag und Bundesrat stimmen neuem StVG zu
Weg für mehr Tempo-30-Zonen in Städten frei

Bundestag und Bundesrat stimmen dem neuen Entwurf des StVG zu – Städte können künftig einfacher über Verkehrsbeschränkungen entscheiden.

Tempo 30
Foto: Getty Images

Am Freitag (14. Juni 2024) stimmten Bundesrat und Bundestag in einer Bundesratssitzung einer Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zu. Der nächste Schritt ist nun, dieses neue Gesetz in die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingepflegt werden. Das soll Anfang Juli passieren, erst dann könnte das Gesetz in Kraft treten. Verkehrspolitiker Stefan Gelbhaar von den Grünen bezeichnet das als einen "bedeutsamen Schritt". Künftig können dann Städte und Gemeinden selbst über Verkehrsbeschränkungen entscheiden.

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Das ändert sich durch das neue Gesetz

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, haben es die Kommunen leichter, wenn sie Tempo-30-Zonen anordnen oder Radwege, Busspuren und Spielstraßen installieren wollen. Das einfachere Einrichten von Tempo-30-Zonen gilt im Umfeld von Schulen und hochfrequentierten Schulwegen sowie Spielplätzen und Fußgänger-Überwegen. Außerdem lassen sich künftig Tempo-30-Zonen in Gegenden errichten, in denen zwei Tempo-30-Straßen bis zu 500 Meter voneinander entfernt sind – bisher galten 300 Meter als maximale Entfernung. Außerdem haben Kommunen die Möglichkeit, in Vierteln mit einer geringen Anzahl an Parkplätzen und hohem Parkaufkommen, Abstellplätze für Anwohner und berechtigte Personen leichter zu reservieren. Die Bundesgeschäftsführerin des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), Caroline Lodemann, hofft auf mehr geschützte Fahrradstreifen und dadurch weniger Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern.

Reform "seit langem überfällig"

Die Kommunen hatten bereits länger ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Tempo-30-Zonen gefordert. Allerdings tritt Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, der Befürchtung entgegen, die Kommunen würden flächendeckend in Städten und Gemeinden Tempo 30 einführen wollen. Er beschwichtigt: "Es geht uns nicht um ein generelles Tempo 30, sondern um eine größtmögliche Handlungsfreiheit."

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) erklärte: "Damit gehen wir einen großen Schritt in Richtung einer modernen, klimafreundlichen, fortschrittlichen und sicheren Mobilität." Der Verkehrsminister von Nordrhein-Westfalen, Oliver Krischer (Grüne), nannte die Reform "seit langem überfällig". Auch der Deutsche Städtetag findet, dass der Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Wissing lehnt generelles Tempo-30-Limit ab

Ein generelles Tempolimit von 30 km/h hatte Verkehrsminister Wissing abgelehnt. In einem Interview mit T-Online sagte er im Juni 2023: "Ich habe kein Problem damit, dass überall dort, wo es einen Grund gibt, Tempo 30 eingeführt werden kann. Aber in Deutschland gilt grundsätzlich eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts." Das sei unter anderem wichtig für den Durchgangsverkehr, der sich sonst seinen Weg durch Wohngebiete suchen würde. Und wenn eine Gemeinde von dieser Geschwindigkeitsregelung abweichen wolle, dann bedürfe das Ganze einer Begründung. "Das Abweichen von der Regelgeschwindigkeit muss geeignet, erforderlich und angemessen sein – das fordert unsere Verfassung. Das bedeutet einen gewissen Aufwand, aber daraus kann man die Kommunen nicht entlassen." Wissing habe seinen Ansprechpartner auf kommunaler Ebene klargemacht, "dass auch sie kein generelles Tempo 30 in Städten haben wollen".

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Fazit

Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sollen die Kommunen und Städte mehr Handlungsspielraum bei der Einführung von Tempo-30-Zonen, Busspuren, Radwegen und autofreien Straßen erhalten. Ein flächendeckendes Tempolimit in Städten und Gemeinden von 30 km/h wird es indes mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing nicht geben. Der FDP-Politiker pocht auf das im Grundgesetz verankerte Tempo 50 und sieht massive Probleme für den Durchgangsverkehr, falls flächendeckend Tempo 30 eingeführt würde. Frühestens im Juli 2024 könnte das Gesetz in Kraft treten.

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