Chaos um Warntafeln an Fahrradträgenr: Italien ignoriert eigenes Gesetz - Bußgelder drohen

Chaos um Warntafeln an Fahrradträgern
Italien ignoriert eigenes Gesetz - Bußgelder drohen

Veröffentlicht am 31.07.2025
Fahrradträger mit Warntafel
Foto: swissmediavision via Getty Images

Mit einem Dekret hatte das italienische Verkehrsministerium am 21. Januar 2025 rückwirkend zum Jahresanfang die Pflicht zur reflektierenden Warntafel für bestimmte Fahrradträger am Fahrzeugheck gelockert. Demnach ist keine Warntafel mehr erforderlich, wenn:

  • der Träger auf der Anhängerkupplung montiert ist
  • ein Wiederholungskennzeichen vorhanden ist
  • eine vollständige Leuchtentraverse installiert ist
  • und keine überstehende Ladung transportiert wird

Die Regelung gilt für Fahrzeuge der Kategorien M1 (Pkw, SUV, Wohnmobile) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge) – unabhängig von der Zulassung in Italien oder im Ausland.

Warntafel-Chaos trotz Gesetz

Obwohl die Gesetzesänderung offiziell in Kraft ist, erkennen viele Polizeibehörden die Ausnahmeregelung nicht an. Ein späteres Rundschreiben des italienischen Innenministeriums hat für zusätzliche Verwirrung gesorgt und wird von den Behörden teilweise anders interpretiert als ursprünglich vorgesehen. Laut dem italienischen Automobilclub ACI sind Warntafeln auch bei modernen Kupplungsträgern weiterhin erforderlich.

Der deutsche Autoclub ADAC und das österreichische Pendat ÖAMTC berichten übereinstimmend, dass es regelmäßig zu Beanstandungen kommt – selbst wenn Beleuchtung und Kennzeichen vollständig sichtbar sind. Wer ohne Warntafel unterwegs ist, muss mit Bußgeldern rechnen.

Empfehlung der Autoclubs

Daher raten die Clubs, die Warntafel weiterhin zu verwenden, auch wenn das Gesetz eine Ausnahme vorsieht. Damit lassen sich Diskussionen mit der Polizei und unangenehme Überraschungen vermeiden – insbesondere auf Urlaubsfahrten, wo Zeitdruck oder Sprachbarrieren hinzukommen.

Generell gilt in diesen Fällen eine verpflichtende Warntafel

  • Träger an der Heckklappe oder am Kofferraum (nicht auf Kupplung montiert)
  • Träger ohne eigene Leuchtentraverse
  • Träger, die das Fahrzeugkennzeichen verdecken
  • Überstehende Ladung (z. B. lange Fahrräder, E-Bikes, Skier)
  • Träger, die auch ohne Ladung über das Fahrzeugheck hinausragen

Anforderungen an Warntafeln in Italien

Die italienischen Vorschriften legen genaue technische Anforderungen an Warntafeln fest. Die Tafel muss 50 × 50 Zentimeter groß sein, aus Metall bestehen und fünf diagonale rote Streifen auf weißem Grund zeigen. Eine reflektierende Beschichtung der Klasse II ist vorgeschrieben, um Sichtbarkeit bei Tag und Nacht zu gewährleisten. Zulässig sind nur typgenehmigte Tafeln mit Prüfnummer. Bei breiter Ladung sind zwei Tafeln erforderlich – jeweils links und rechts außen an der äußersten Stelle der Ladung.

Tafeln aus Kunststoff oder mit abweichendem Muster – wie die spanische Variante mit schwarzem Rand – erfüllen die italienischen Anforderungen nicht.

Bußgelder und Kontrolle

Ein Verstoß gegen die Warntafelpflicht kann laut italienischer Straßenverkehrsordnung mit Bußgeldern zwischen 87 und 344 Euro geahndet werden. Besonders an stark frequentierten Reiserouten – etwa auf der Brennerautobahn, in Küstenregionen oder an Alpenpässen – kommt es regelmäßig zu Kontrollen. Auch bei ausländischen Fahrzeugen greifen die Vorschriften uneingeschränkt.