Neue Förderung: Klingbeil will Elektro-Firmenwagen boosten

Sonderabschreibung Elektroautos ab Juli 2025
Regierung will Elektro-Firmenwagen boosten

Zuletzt aktualisiert am 02.06.2025

Laut einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums unter Lars Klingbeil (SPD) sollen Unternehmen schnellstmöglich umfangreich steuerlich entlastet werden. Ein zentrales Element dabei: eine neue Sonderabschreibung für rein elektrisch betriebene Firmenfahrzeuge. Mit dieser könnten tatsächlich massive Investitions-Anreize in umweltfreundliche Antriebe geschaffen werden – auch zur Einhaltung der Klimaziele.

75 Prozent Abschreibung im ersten Jahr

Noch ist die Idee längst kein Gesetz – doch der Entwurf sieht so aus: Unternehmen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 neue, rein elektrische Fahrzeuge anschaffen, sollen von besonders großzügigen Abschreibungsregeln profitieren. Im Jahr der Anschaffung könnten nämlich 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Im Folgejahr sind weitere zehn Prozent absetzbar. In den darauffolgenden Jahren sinkt der Satz: fünf Prozent im zweiten und dritten Jahr nach Kauf, drei Prozent im vierten Jahr und schließlich zwei Prozent im fünften Jahr.

Diese Sonderabschreibung gilt nicht nur für Elektro-Pkw, sondern ausdrücklich auch für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse. Damit setzt die Regierung ein starkes Signal für den Ausbau der Elektromobilität im gewerblichen Bereich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Maßnahme Teil eines größeren steuerpolitischen Reformpakets wird, dem sogenannten "Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland". Klingbeil selbst spricht vom "Investitions-Booster."

Hohe Ausgaben, niedrige Steuer

Tatsächlich ist eine so hohe Sonderabschreibung für Selbstständige, Firmen und Unternehmen durchaus reizvoll. Schließlich lassen sich die Einnahmen im Veranlagungszeitraum – hier also im Jahr der Anschaffung – massiv senken. Normalerweise müssten Firmenwagen über sechs Jahre linear abgeschrieben werden. Jedes Jahr werden also 16,6 Prozent des Anschaffungswerts als Ausgaben vom Gewinn abgezogen. Kostet der Firmenwagen beispielsweise 50.000 Euro, wären das jeweils 8.333 Euro im ersten wie im zweiten oder sechsten Jahr. Bei einer Sonderabschreibung von 75 Prozent könnten Unternehmen ihren Gewinn mit dem gleichen Fahrzeug dagegen bereits im ersten Jahr um 37.500 Euro mindern – würden also deutlich weniger Steuern zahlen.

Dieser Trick würde auch funktionieren, wenn der Firmenwagen erst im Dezember zugelassen würde. Oftmals suchen Unternehmen, die gut gewirtschaftet haben, am Ende des Jahres noch nach Möglichkeiten, hohe Ausgaben zu produzieren. Die Anschaffung eines Elektroautos wäre dank Sonderabschreibung also eine extrem effiziente Methode dafür. Weiterer Vorteil: Das E-Auto hätte bereits nach ein bis zwei Jahren einen großen Teil seines Werts verloren – zumindest in den Firmen-Büchern. Er könnte also früh günstig wieder als junger Gebrauchter verkauft werden. Die Sonderabschreibung von 75 Prozent wäre also auch eine gute Nachricht für Privatleute, die sich auf günstige Jahreswagen freuen dürften.

Erhebliche Mindereinnahmen für den Staat

Neben der E-Auto-Sonderabschreibung enthält das Programm weitere Investitionsanreize. Dazu zählt die Sonderabschreibung von bis zu 30 Prozent auf andere bewegliche Wirtschaftsgüter – wie Maschinen oder Büroausstattung – im Zeitraum 2025 bis 2027. Ab 2028 ist zudem eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer geplant – von derzeit 15 auf künftig zehn Prozent bis zum Jahr 2032. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch eine ausgeweitete steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung.

Die finanziellen Auswirkungen für den Staatshaushalt wären allerdings erheblich. Die Entlastungen aus dem Gesamtpaket sollen sich bis 2029 auf rund 48 Milliarden Euro summieren. Auf die Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge entfallen dabei wesentliche Teile. Für 2025 rechnet das Finanzministerium mit Steuermindereinnahmen von etwa 630 Millionen Euro, die bis 2029 auf 17 Milliarden Euro anwachsen könnten. Diese betreffen nicht nur den Bund, sondern auch Länder und Kommunen – weshalb die Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist.

Ob der Entwurf als Gesetz wie vorgesehen bereits Anfang Juni 2025 im Kabinett beschlossen wird, hängt unter anderem von der Zustimmung innerhalb der Koalition und der Länder ab.

Die Fotoshow zeigt, welche E-Autos 2025 auf den Markt kommen.