Nach Unfällen: ID.4-Fahrer verklagen VW wegen Lenkrad

Sammelklage in den USA nach Unfällen
ID.4-Fahrer verklagen VW wegen Lenkrad

ArtikeldatumVeröffentlicht am 19.08.2025
Als Favorit speichern

Als Volkswagen die berührungsempfindlichen Touchfelder 2019 beim damals neuen Golf 8 (siehe Video nach dem zweiten Absatz) und später ebenso bei anderen Modellen einführte, ließ der Aufschrei nicht lange auf sich warten. Eine intuitive und sichere Bedienung sei damit kaum möglich, heißt es seitdem unisono vonseiten der Kundschaft sowie von Profitestern. Auch auto motor und sport hat die sogenannten kapazitiven Touchfelder stets kritisiert. Und VW hat aus den Beschwerden seine Lehren gezogen: Seit dem Facelift des Golf 2024 (siehe Fotoshow über dem Artikel) kehren nach und nach echte Tasten auf die VW-Lenkräder zurück.

Touchfelder sollen Unfälle verursacht haben

Doch nun holt den Wolfsburger Konzern der Irrweg mit den Touchfeldern noch einmal ein. Ein Kunde aus dem Bundesstaat Massachusetts und eine Kundin aus Connecticut haben in den USA eine Sammelklage gegen die Volkswagen Group of America Inc. eingereicht, weil die Touchfelder am Lenkrad angeblich Unfälle begünstigen. Die Personen waren zuvor in Unfälle verwickelt und seien deshalb "verängstigt und zögern, ihre Fahrzeuge weiterhin zu nutzen". Zudem suchen sie weitere Unterstützer und Unterstützerinnen für die Sammelklage, die bereits am 10. Juni 2025 bei einem Bundesgericht in New Jersey eingereicht wurde.

Der Klägerin und dem Kläger zufolge seien die kapazitiven Touchfelder ihrer VW-ID.4-Exemplare "übermäßig berührungsempfindlich". Somit könne unbemerkt die adaptive Geschwindigkeitsregelung aktiviert werden, was ein plötzliches ungewolltes Beschleunigen hervorrufen könne. Der Klageschrift zufolge reiche "eine leichte Berührung mit den Fingern oder der Hand aus, um das Fahrzeugsystem wieder auf die zuletzt eingestellte Geschwindigkeit des Tempomats zu bringen". Laut Klage habe es bereits "tödliche Unfälle" gegeben, die auf die Touchfelder zurückzuführen seien.

VW hätte Mangel abstellen müssen

Die beiden Kläger waren jedoch nicht in Unfälle mit ernsten Personenschäden verwickelt. Im vom Kläger geschilderten Fall beschleunigte der VW ID.4 ungewollt beim Einfahren in die Garage, wodurch sowohl deren Tor als auch die Front des Elektro-SUV beschädigt wurden. Die Klägerin erlebte zwei ähnliche Situationen jeweils beim Einparken. Einmal konnte sie rechtzeitig bremsen, ein anderes Mal fuhr das Auto gegen einen Baum. Dabei entstand ein Sachschaden von 14.172 Dollar (nach aktuellem Kurs umgerechnet gut 12.000 Euro) sowie Mietwagen- (742 Dollar) und Behandlungskosten (206 Dollar), da sie sich leicht an der Hand verletzte. Zudem habe der ID.4 für 100 Tage in der Werkstatt gestanden.

Die Klägerin und der Kläger behaupten, dass sie das Auto nicht gekauft hätte, wenn sie zuvor über die sehr berührungsempfindlichen Touchfelder Bescheid gewusst hätte. Sie sind der Ansicht, dass VW aufgrund von Kundenbeschwerden, Händlerinformationen und internen Aufzeichnungen Kenntnis von dem Mangel hatte. Demnach hätte der Hersteller den Kundinnen und Kunden geeignete kostenlose Reparaturen oder Ersatzteile oder eine finanzielle Erstattung anbieten müssen. Folgerichtig habe sich der Hersteller unter anderem des Betrugs durch Unterlassung, der Verletzung ausdrücklicher und stillschweigender Gewährleistungen und der ungerechtfertigten Bereicherung schuldig gemacht und gegen Verbraucherschutzgesetze in Connecticut und Massachusetts verstoßen. In der Sammelklage werden von VW Schadensersatzleistungen in bislang unbekannter Höhe gefordert.

NHTSA hat Untersuchung eingeleitet

Bei VW-Exemplaren, die über die kapazitiven Touchfelder verfügen, steuern jene auf der linken Lenkradseite die Fahrassistenzsysteme und rechts am Volant die Funktionen des Infotainment-Systems. Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA startete im Sommer 2024 eine Untersuchung und dokumentierte in deren Rahmen mehrere Vorfälle, die mit denen der Kläger vergleichbar sind. Ein offizieller Rückruf wurde bisher allerdings nicht eingeleitet.