So gibt's mit einem Elektro-Dienstwagen mehr Netto vom Bruttogehalt

E-Auto-Förderung für Dienstwagen wirkt
Mit dem E-Dienstwagen gibt's mehr Netto vom Brutto

Veröffentlicht am 18.04.2025

Bevor die neue Bundesregierung zusammengefunden hat, wurde bereits verkündet, dass eine erneute Förderung der E-Mobilität in Planung sei. Nur wie sie aussehen und wer sie bekommen soll, war lange nicht bekannt. Jetzt ist klar: Die neue Koalition in Berlin hat vor allem die dienstlich genutzten Elektroautos im Blick und führt die steuerliche Förderung fort.

Ein verständlicher Schritt, denn bislang stützen die gewerblichen Zulassungen den Markt in Deutschland – zwei Drittel aller Neuwagen kauft die Industrie. Das bedeutet auch, dass darunter ein großer Teil an E-Autos ist, was der Blick in die Zulassungsstatistik bestätigt: Bei vielen Modellreihen übersteigt der gewerbliche Anteil die Hürde von 50 Prozent.

Förderung wird aufgestockt

In der Praxis heißt das: Weiterhin reduziert der Fiskus den Bemessungssatz für den geldwerten Vorteil. Bei E-Autos bis zu einem Bruttolistenpreis von jetzt 100.000 Euro (vormals 70.000 Euro) setzt der Staat statt 1,0 Prozent nur 0,25 Prozent an – über dieser Preisgrenze sind es 0,5 Prozent. Plug-in-Hybride kommen in den Genuss der Steuervergünstigung, wenn sie höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer weit elektrisch fahren können. Zumindest ist das die bisherige Lösung. Ob an ihr gerüttelt wird, ist noch unklar – aber nicht sehr wahrscheinlich. Die neue Bundesregierung plant nämlich eine gezielte Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen (PHEVs) und Elektrofahrzeugen mit Range Extender (EREVs). Dazu soll auf europäischer Ebene eine entsprechende Regulierung angestoßen werden.

Bis zu 13 Prozent Ersparnis

Das sind weiterhin perfekte Anreize, wie die Rechenbeispiele verdeutlichen. Durch die Steuerabsenkungen bei den Stromern bleibt vom Nettogehalt mehr übrig als bei den VerbrennerAusführungen – in diesem Vergleich bis zu 13 Prozent –, und das trotz des höheren Listenpreises. Das bietet den Unternehmern einen größeren Spielraum. Zum einen können sie so den Mitarbeitern eine größere Bandbreite an Autos bieten. Zum anderen zahlt das auf die Nachhaltigkeit ein, die in Firmen immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Das Förderprogramm für die dienstlich genutzte Elektromobilität kann sich auszahlen. Erst wenn sich der Fahrzeugpreis beim E-Auto mehr als vervierfacht, hat die Verbrenner-Ausführung beim geldwerten Vorteil eine Chance. Verständlicher ausgedrückt: Wenn ein Dienstwagenfahrer statt zum vollelektrischen BMW i4 oder Mercedes EQE lieber zum Kleinwagen Dacia Sandero mit dem 91-PS-Benziner greift, hat er unterm Strich mehr in der Tasche – eine Entscheidung, zu der es in der Praxis aber äußerst selten kommen dürfte.

Kleingedrucktes beachten

Obwohl ein Dienstwagen als Statussymbol gilt und zunächst einmal sehr verlockend scheint, ist es in der Regel keine kostenlose Dreingabe für den Mitarbeiter. An dieser Stelle kommt das sogenannte Gehaltsumwandlungsmodell ins Spiel. Die Idee dahinter ist einfach: Für den vom Arbeitgeber gestellten Dienstwagen verzichtet der Kollege auf einen Teil seines Gehaltes oder auf eine Lohnerhöhung. Für die Firmen bietet dieses Konzept vor allem steuerliche Anreize. Denn Anschaffung und Unterhalt des Dienstwagens lassen sich als Betriebsausgaben abschreiben, was für den Arbeitgeber die Lohnnebenkosten senkt und günstiger sein kann als die Gehaltserhöhung.

Der Beschäftigte spart ebenfalls bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben. Zudem muss er kein privates Auto unterhalten und profitiert obendrein von den guten Einkaufskonditionen seines Arbeitgebers bei den Automarken. Am Ende bleibt nach der Gehaltsumwandlung mehr Geld in der Tasche. Allerdings gibt es einige Punkte, auf die Chef und Mitarbeiter achten müssen.

Bevor man sich für die Gehaltsumwandlung entscheidet, sollte ein Steuerberater den Vertrag prüfen. Der Entgeltverzicht muss nämlich arbeitsrechtlich zulässig sein. Liegt ein Tarifvertrag zugrunde, ist das Modell kompliziert. Unproblematischer ist eine übertarifliche Lohnerhöhung. Auch sollte der Fachmann checken, ob die Sozialversicherungsträger der Gehaltsumwandlung zustimmen. Unter Umständen erkennen sie das Modell nicht an, da ihnen Einnahmen verloren gehen. Doch wenn es aufseiten der Sozialkosten keine Ersparnisse gibt, platzt der Traum.

Aber selbst bei Zustimmung der Ämter kann eine Gefahr bei den Sozialabgaben lauern: Es ist darauf zu achten, dass man wegen der Gehaltsumwandlung nicht unter die Beitragsbemessungsgrenze von Renten- und Krankenversicherung rutscht. Weniger Abgaben führen am Ende zu weniger Leistungen – auch in der Arbeitslosenversicherung.

Und noch etwas ist zu klären: Weil die Kosten für den Arbeitnehmer vom gewählten Automodell abhängen, sollte man die Wahl genau überlegen. Ist das Fahrzeug zu teuer, schnellt der geldwerte Vorteil in die Höhe und macht die Kalkulation zunichte. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sollte der Arbeitgeber daher ein Auge darauf haben, dass beim Mitarbeiter die monatliche Gehaltsumwandlung 30 Prozent des Nettogehalts nicht übersteigt.

Ebenso zu beachten ist die Entfernung zur Firma: Wer das Auto privat nutzt, muss nicht nur jeden Monat ein Prozent des Listenpreises versteuern, sondern auch noch 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer für den Arbeitsweg. Liegt der Betrieb weit vom Wohnort entfernt, wirkt sich dies negativ aus. Einziger Ausweg ist in diesem Fall das Führen eines Fahrtenbuches. Hier berücksichtigt der Fiskus nur den privaten Gebrauch. Das kann viel Geld sparen, aber nicht Nerven, denn das Fahrtenbuch muss lückenlos geführt werden.

Besonderheit bei E-Autos

Anstrengend kann auch die Beantwortung der Frage sein, wie die Ladekosten für die dienstlich genutzten E-Autos verrechnet werden. Bei fossil betriebenen Firmenautos ist die Handhabung einfach: Die Tankbelege werden eingereicht, der Arbeitgeber erstattet den ausgelegten Betrag.

Die Abrechnung der Ladekosten für E-Firmenwagen ist komplexer als bei Verbrennern. Was daran liegt, dass sich die Stromer auch zu Hause an der Steckdose aufladen lassen. Das macht es kompliziert bei der Abrechnung. Es sei denn, der Dienstwagennutzer rüstet bei bestehender Wallbox einen geeichten Zähler nach oder baut gleich eine dementsprechend ausgerüstete Variante zu Hause ein. Einziges Problem: Die Ladeeinheit steht nur für den Dienstwagen zur Verfügung; hat die Familie noch ein E-Auto, ist eine weitere Wallbox nötig. Lösen kann dieses Problem eine Wallbox mit "Zugangskontrolle", die sich über eine App oder über eine Chipkarte bedienen lässt und unterschiedliche Ladevorgänge erfassen bzw. verschiedene Nutzer erkennen kann.

Es gibt noch eine andere Möglichkeit, die weniger Aufwand für alle Beteiligten verspricht. Bis zu einer gewissen Höhe erlaubt der Fiskus eine Pauschale des Arbeitgebers, ohne darauf Steuern zu erheben. Kurzum: Nutzt der Dienstwagenfahrer in der Firma kostenlose bzw. verbilligte Lademöglichkeiten oder bekommt er eine Ladekarte gestellt, so sind bis zu 30 Euro monatlich für E-Autos und 15 Euro für Plug-ins steuerfrei. Gibt es keine Lademöglichkeit in der Firma, erlauben die Finanzämter bis zu 70 Euro (35 Euro bei Plug-in-Hybriden).

Autofinanzierung entscheidet

Ist das geklärt, ist noch ein Blick auf die Autofinanzierung zu werfen. Denn selbst diese kann dazu beitragen, dass sich die Gehaltsumwandlung nicht mehr lohnt. Je geringer die Belastung, desto positiver wirkt sich das aus – vor allem für den Arbeitgeber, der die Rate trägt.

Meist wird der Dienstwagen mit einem Vertrag übergeben, der alle Ausgaben abdecken soll – also die Kosten für Wartung, Kfz-Steuern und Versicherungen sind bereits inklusive. Für den Arbeitnehmer wird somit der Dienstwagen im Vergleich zur Gehaltserhöhung noch lukrativer, während der Arbeitgeber die Ausgaben für das Auto quasi mit zu den Lohnnebenkosten zählen muss. Selbst wenn er die Fahrzeugkosten beim Fiskus steuerlich geltend machen kann, sollten diese nicht zu hoch ausfallen, der Chef könnte sonst das Interesse an der Dienstwagenüberlassung verlieren.

Aber auch für den Beschäftigten sind die Finanzierungskonditionen nicht ganz unerheblich. Ist nämlich das Fahrzeug privat günstiger zu bekommen, kann die Lohnerhöhung plus Anschaffung eines Neuwagens aus eigenen Mitteln die bessere Wahl sein. Das heißt im Vorfeld der Dienstwagenüberlassung: erst rechnen, dann annehmen.

*Geldwerter Vorteil: Vom Listenpreis ein Prozent bzw. 0,25 Prozent bei E-Autos bis 70.000 € plus die Strecke zur Arbeitsstätte (0,03 Prozent des Listenpreises mal den Entfernungskilometern). Ausgangslage: 35-jähriger Arbeitnehmer aus Baden-Württemberg, Lohnsteuerklasse I, keine Kinder, gesetzliche Krankenkasse (17,1 Prozent), Entfernung zur Arbeitsstätte (ein Weg): 20 km. Quelle: Berechnung über nettolohn.de; Stand: März 2025