Mio-Abfindung für Porsche-Vorstand: Verstoß gegen Aktienrecht?

Porsche-Finanzvorstand Lutz Meschke
Verstößt die Millionen-Abfindung gegen Aktienrecht?

Zuletzt aktualisiert am 27.05.2025
Lutz Meschke
Foto: Porsche

Der frühere Mitentwickler des Deutschen Corporate Governance Kodex, Christian Strenger, kritisiert die Entscheidung des Porsche-Aufsichtsrats deutlich und warnt vor möglichen haftungsrechtlichen Konsequenzen. "Allein die nicht kodexgemäßen, zu hohen Abfindungen der Porsche AG sind eine übermäßige Belohnung für das Beiseitetreten nach dem kolportierten Machtkampf mit Herrn Blume", sagte Strenger der Stuttgarter Zeitung.

Nach seiner Einschätzung könnte die Zahlung nicht nur gegen die freiwilligen Regeln guter Unternehmensführung verstoßen, sondern auch gegen das Aktiengesetz. Dieses schreibt vor, dass Vorstandsvergütungen in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung und zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens stehen müssen. Außerdem sind Aufsichtsräte verpflichtet, bei der Festlegung von Vorstandsbezügen Sorgfalt walten zu lassen. "Das Aktiengesetz regelt auch, dass die Aufsichtsratsmitglieder persönlich zum Ersatz verpflichtet sind, wenn sie eine unangemessene Vergütung festsetzen", so Strenger weiter.

Erinnerungen an Wiedeking-Fall

Strenger zieht Parallelen zum Jahr 2009, als der damalige Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und sein Stellvertreter Holger Härter nach einem gescheiterten Übernahmeversuch von Volkswagen ihre Posten räumen mussten – ebenfalls gegen zweistellige Millionenbeträge. Gemeinsam mit der Deka-Bank und dem norwegischen Staatsfonds Norges hatte Strenger seinerzeit erfolgreich gegen die Abfindungen protestiert. In der Folge verzichteten die Eigentümerfamilien Porsche und Piëch sowie das Emirat Katar auf ihre Dividenden – ein Novum.

Strenger gilt als hartnäckiger Verfechter guter Unternehmensführung. Der ehemalige DWS-Chef entwickelte den Corporate Governance Kodex mit und ist in der Branche als "Mister Corporate Governance" bekannt. Nach Ansicht Strengers verstößt auch die aktuelle Abfindung gegen den Kodex. Dieser empfiehlt, dass bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung die Abfindung zwei Jahresvergütungen nicht übersteigen soll.

Union Invest kritisiert ebenfalls

Meschke verdiente im Jahr 2024 rund 3,3 Millionen Euro – inklusive fixer und variabler Bestandteile. In die Verhandlungen sind auch, wie es aus Porsche-Kreisen heißt, Langzeitboni eingeflossen sein, die Meschke in den Jahren 2026 und 2027 noch zugestanden hätten. Damit liegt die Abfindung von 11,6 Millionen Euro immer noch über der empfohlenen Obergrenze. Zusätzlich erhält Meschke bis Jahresende sein reguläres Fixgehalt, obwohl sein Vertrag eigentlich bis Ende 2027 lief.

Eine aktuelle Analyse der Union Investment kommt ebenfalls zu einem kritischen Ergebnis: Im DAX-Vergleich belegen die Porsche AG und ihre Muttergesellschaft Porsche SE in Sachen Corporate Governance die letzten beiden Plätze. Damit steht das Unternehmen auch institutionell unter Beobachtung.

Ungeachtet seines Ausscheidens bei der Porsche AG bleibt Meschke weiterhin Vorstandsmitglied der Porsche SE, wo er die Beteiligungen an Volkswagen und der Porsche AG verantwortet. Beide Unternehmen werden von Oliver Blume geführt, dessen Posten als Porsche-CEO Meschke intern offenbar angestrebt hatte. Die Höhe der Abfindung übertrifft sogar das Jahreseinkommen von Blume, der für seine Doppelfunktion bei VW und Porsche im Jahr 2024 rund zehn Millionen Euro erhielt, wie die Stuttgarter Zeitung schreibt.

Ob es zu einer rechtlichen Aufarbeitung kommt, bleibt abzuwarten. Strenger sieht jedenfalls Potenzial für Regressansprüche gegen den Aufsichtsrat: "Konkret könnte sich im Fall Meschke auch ein Problem mit dem Aktiengesetz ergeben", zitiert ihn die Tageszeitung.

Porsche sieht keine Probleme

Aus Porsche-Kreisen hört auto-motor-und-sport.de., dass man keine rechtlichen Konsequenzen befürchtet. Man habe die Abfindungsvereinbarung intern und auch extern juristischen prüfen lassen, sowie entsprechende Transparenz im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) getätigt. Dr. Wolfgang Porsche erklärte auf der Hauptversammlung dazu: "Nach Empfehlung G.13 DCGK (Deutsche Corporate Governance Kodex; Anm. d. Red.) sollen Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten. Im Februar 2025 ist das ehemalige Vorstandsmitglied Lutz Meschke aus seinem Vorstandsamt ausgeschieden. Der mit Herrn Meschke abgeschlossene Dienstvertrag endet nach einer Auslauffrist. Während der Auslauffrist erhält Herr Meschke seine vertraglich vereinbarte Vergütung. Nach Ablauf der Auslauffrist erhält Herr Meschke eine Abfindungszahlung. Das Gesamtvolumen der Vergütung während der Auslauffrist und der Abfindung berücksichtigt den Zeitraum zwischen dem 26. Februar 2025 und dem regulären Ende des Dienstvertrags am 5. November 2027 und überschreitet damit den Wert von zwei Jahresvergütungen. Die mit Herrn Meschke im Zuge seines Ausscheidens getroffenen Vereinbarungen sind das Ergebnis von Verhandlungen, die der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen und unter sorgfältiger Abwägung aller Umstände des Einzelfalls geführt hat."