Grund für den Rückruf ist ein Fehler in der Software der Stabilitätskontrolle, der dafür sorgt, dass die entsprechende Warnleuchte bei bestimmten Fehlfunktionen nicht aufleuchtet. Auch wenn das Fahrzeugverhalten dadurch nicht beeinträchtigt wird, liegt damit ein Verstoß gegen internationale Vorschriften vor. Der Hersteller reagiert mit einem offiziellen Rückruf, bei dem die betroffene Steuereinheit ausgetauscht wird. Bereits im Frühjahr musste Mazda MX-5 -Modelle wegen Problemen mit der Einparkhilfe zurückrufen.
Der Rückruf mit der Aktionsnummer AS011A betrifft Fahrzeuge, die zwischen dem 28. November 2023 und dem 24. Februar 2025 gebaut wurden. In diesen Modellen könnte es vorkommen, dass die Warnleuchte für Traktionskontrolle (TCS) bzw. Dynamische Stabilitätskontrolle (DSC) nicht wie vorgeschrieben aktiviert wird, wenn das System anormale Gierraten erkennt – also Bewegungen des Fahrzeugs um die Hochachse.
Die Ursache liegt laut Mazda in einem Programmierfehler innerhalb der Softwarediagnose. Das Problem stellt zwar kein akutes Sicherheitsrisiko dar und beeinträchtigt weder Fahrverhalten noch Bremsleistung, allerdings verstößt es gegen die UN-Regelung Nr. 13-H, die Anforderungen an Bremssysteme in Fahrzeugen definiert. Auf Nachfrage versichert Mazda, dass bisher keine Unfälle oder Personenschäden auf Grund des Softwarefehlers bekannt seien.
Austausch der DSC-Einheit – in nur einer Stunde erledigt
Im Rahmen der Maßnahme wird die komplette DSC-Einheit gegen eine überarbeitete Version ersetzt. Mazda beziffert den Werkstattaufenthalt mit rund einer Stunde. In Deutschland sind 1.883 Fahrzeuge betroffen, europaweit sogar 8.354 Einheiten.
Die Fahrzeughalter werden ab Ende August / Anfang September 2025 durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeschrieben. Das KBA listet den Rückruf unter der Referenznummer 15159R. Die Kontrolle erfolgt über die Fahrgestellnummer (FIN), die Werkstätten jederzeit im Mazda-System prüfen können. Für die Kunden entstehen laut Mazda keine Kosten.
Die Rückrufaktion hat keine Auswirkungen auf den Wartungsplan des MX-5. Eine physische Kennzeichnung am Fahrzeug erfolgt nicht – die Maßnahme wird digital im System dokumentiert. Sobald die Aktion abgeschlossen ist, erscheint sie nicht mehr als offen.
Betroffene Fahrzeuge
- Mazda MX-5 ND, Bauzeitraum vom 28. November 2023 bis 24. Februar 2025 (europaweit 8.354 und in Deutschland 1.883 Autos)
Softwarefehler bei Einparkhilfe bereits im März 2025
Bereits im Frühjahr 2025 war der MX-5 (ND) Ziel einer Rückrufaktion. Damals musste Mazda Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum November 2023 bis September 2024 wegen eines Fehlers in der Einparkhilfe und dem Notbremsassistenten zurückrufen.
Unter dem Code AS001A wurden weltweit über 15.000 Fahrzeuge, darunter 1.669 in Deutschland, betroffen. Der Grund: Ein Softwarefehler im Steuergerät der Einparkhilfe konnte dazu führen, dass Hindernisse beim Rückwärtsfahren nicht korrekt erkannt wurden – mit möglichen Auswirkungen auf den Notbremsassistenten. Zwar bestand auch hier keine unmittelbare Gefahr, dennoch wurde ein kostenfreies Softwareupdate empfohlen, das in etwa 20 Minuten in der Werkstatt durchgeführt wurde.