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Maut in Europa 2019
Das kosten Autobahngebühren, Maut und Vignetten

Urlaub mit dem eigenen Auto mag auf den ersten Blick die günstigste Reisealternative zu Zug oder Flugzeug sein. Wer die schönste Zeit des Jahres jedoch außerhalb der Grenzen Deutschlands verbringen möchte, sieht sich oft mit Kostenfallen im Maut-Kostüm konfrontiert.

Österreichische Autobahn
Foto: Fotos: Archiv, Asfinag

Der Urlaub auf vier Rädern sollte ja eigentlich günstig sein. Doch wenn am Ende des Urlaubs dreistellige Beträge ein Loch in die so hart angesparte Urlaubskasse gerissen haben, ist die gerade erst mühevoll aufgefrischte gute Laune im Nu verschwunden. Wir zeigen in unserer Fotogalerie gemeinsam mit dem ADAC, welches Urlaubsland wie weit die Maut-Hand aufhält.

Innerhalb der EU wird es teuer

Neben den Informationen rund um die Maut-Gebühren in unseren Nachbarländern, ist natürlich auch die Frage zu klären „Was passiert, wenn ich nach meinem Urlaub Post von der Polizeistation meines Urlaubslandes bekomme?“ Innerhalb der EU ist die Antwort auf den ersten Blick recht simpel. Denn „hier gibt es ein Abkommen, welches die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldbußen ermöglicht“, erklärt der ADAC. Wer es genauer wissen möchte, dem wird die internale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) nahegelegt. Hier finden sich vorwiegend im (neuen) neunten Teil, §§ 86 ff. IRG (Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union) alle wichtigen Informationen.

Unsere Highlights

Wichtig auf den ersten Blick ist die Tatsache, dass von den 28 EU-Mitgliedstaaten alle, bis auf Griechenland, den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) umgesetzt haben. In sämtlichen EU-Nachbarstaaten Deutschlands ist die Umsetzung bereits erfolgt. Die Vollstreckung obliegt in diesem Fall dem Bundesamt für Justiz. Der ADAC fügt gern hinzu: „Inkassobüros können zwar zur Zahlung auffordern, eine Vollstreckung durch diese ist aber nicht möglich.“ Bußgelder aus Nicht-EU-Staaten wie Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz können nicht vollstreckt werden. Wer jedoch innerhalb der Verjährungsfristen, die je nach Land vier, fünf oder mehr Jahre betragen können, das Land betritt, wird direkt vor Ort zur Kasse gebeten.

Die magische Grenze: 70 Euro

Interessant ist aber natürlich noch, dass in den meisten Fällen erst ab einer bestimmten Bußgeldhöhe der Aufwand für das jeweilige Land lohnt. Hier darf der Betrag in Höhe von 70 Euro als Referenz genommen werden. Allerdings inklusive Verfahrens- und Mahnkosten. So können also auch schon 50 Euro-Verstöße plus 25 Euro „Bearbeitungsgebühr“ das Limit sprengen. Für unbelehrbare Raser gibt es eine gute Nachricht: Sanktionen wie Führerscheinmaßnahmen gelten nur für das Tatortland. Somit ist auch klar, dass im Ausland begangene Sünden, keinerlei Einfluss auf das Flensburger Fahreignungsregister haben.

Die aktuelle Ausgabe
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Erscheinungsdatum 26.09.2024

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