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Lkw-Fahrverbot ab 6.7.
Was Autofahrer wissen müssen

In den Sommermonaten gilt in Deutschland ein Lkw-Fahrverbot auf Autobahnen an den Wochenenden. Doch es gibt Ausnahmen – auch bei den Autobahnstrecken.

Lkw Autobahn
Foto: RistoArnaudov

Die Fernreiseverordnung schreibt auf deutschen Autobahnen und einigen Bundesstraßen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August ein Fahrverbot für bestimmte Lkw vor. Da der 1. Juli auf einen Montag fällt, gilt diese Verordnung ab dem 6.7.2024. Entsprechend dürfen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr Solo-Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, Lkw mit Anhängern sowie Sattelzüge nicht bewegt werden.

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Doch es gibt Ausnahmen für Fahrzeuge:

  • Allein fahrende Sattelzugmaschinen
  • Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-Fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
  • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
  • selbst fahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Mähdrescher, Bagger)

Und es gibt Ausnahmen für bestimmte Verkehrsarten, wie:

  1. Verkehr Schiene/Straße vom Versender bis zum nächsten geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof zum Empfänger.
  2. für den kombinierten Verkehr Hafen/Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafens (An- oder Abfuhr).
  3. für die Beförderung von frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, leicht verderblichem Obst und Gemüse.
  4. für die Beförderung von tierischen Nebenprodukten
  5. für den Einsatz von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles
  6. für den Transport von lebenden Bienen
  7. für Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten unter den Nummern 4-6 stehen

Auch sind nicht alle Autobahnen in der Ferienzeit für Lkw generell gesperrt. Auf welchen Autobahnen Lkw nicht fahren dürfen, zeigt die folgende Tabelle.

Autobahnen mit Lkw-Fahrverbot

Autobahn

Abschnitt

A 1

vom Autobahndreieck Erfttal über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Lohne/Dinklage

A 2

von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen

A 3

von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost, von Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz Nürnberg

A 4

vom Kirchheimer Dreieck bis zur Landesgrenze Thüringen bei Herleshausen

A 5

von Hattenbacher Dreieck bis Bad Homburger Kreuz, von Darmstädter Kreuz bis Anschlussstelle Karlsruhe-Süd und von der Anschlussstelle Offenburg bis Autobahndreieck Neuenburg

A 6

von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd

A 7

von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Autobahndreieck Bordesholm, von Anschlussstelle Soltau-Süd bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen

A 8

von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle München-Obermenzing und von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall

A 9/E 51

Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Anschlussstelle München-Schwabing

A 10

Berliner Ring, von Autobahndreieck Werder über Anschlussstelle Potsdam-Nord bis Anschlussstelle Berlin-Spandau

A 45

von Anschlussstelle Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck

A 61

von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim

A 67

von Darmstädter Kreuz bis Viernheimer Dreieck

A 81

von der Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen bis Anschlussstelle Gärtringen

A 92

von Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschlussstelle Oberschleißheim und von Autobahnkreuz Neufahrn bis Anschlussstelle Erding

A 93

von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle Reischenhart

A 99

von Autobahndreieck München Süd-West über Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach, Autobahndreieck München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, Autobahnkreuz München-Ost, Autobahnkreuz München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried

A 831

von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart

A 980

von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle Waltenhofen

A 995

von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz München-Süd.

B 31

von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96

B 96

ab Landesgrenze Berlin bis zur B 104 in Neubrandenburg.

Neben dem Ferienfahrverbot an den Wochenenden zwischen Juli und August gibt es in Deutschland noch das Sonn- und Feiertagsverbot, das der §30 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt. Demnach dürfen an den folgenden Feiertagen keine Lkw auf Autobahnen fahren:

  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
  • Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
  • 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.

Weitere Detail-Ausnahmen gibt es für das Land Brandenburg sowie Nordrhein-Westfalen. Lkw-Fahrern bietet die Autobahn-App digitale Ausweichstrecken an. Die App gibt es kostenlos im Google Play Store und im Apple App-Store.

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Fazit

Die Fernreiseverordnung verbietet vom 1. Juli bis 31. August bestimmte Lkw-Fahrten auf deutschen Autobahnen und einigen Bundesstraßen. Ausnahmen gibt es für spezielle Fahrzeuge und Verkehrsarten. Zudem gelten Sonn- und Feiertagsfahrverbote. Die Autobahn-App bietet digitale Ausweichstrecken an.

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Erscheinungsdatum 03.07.2024

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