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Leistungen KFZ-Versicherung
Darf es etwas mehr sein?

Wer eine Kfz-Versicherung sucht, sollte vor allem auf die Leistungen achten. Denn viele Billig-Angebote am Markt sind nur sehr mager ausgestattet. So sieht eine gute Police aus.

Versicherung, Vertreter, Leistungen
Foto: Matthias Seeburger

Ohne eine Kfz-Versicherung geht gar nichts. Wer schon mal ein Fahrzeug zugelassen hat, weiß das. Doch viele Autofahrer schenken dem Thema nur wenig Interesse. Ein Irrtum – denn der Markt bietet nicht nur kundenfreundliche Tarife. Vor allem bei den günstigen Policen ist ein genauer Blick empfehlenswert. In der Regel fallen die Leistungen hier dem Rotstift zum Opfer.

Beliebter Leistungsverzicht ist etwa eine geringere Deckungssumme in der Haftpflicht (50 statt 100 Millionen Euro). Auch auf den Einspruch bei grober Fahrlässigkeit wird häufig im Kaskobereich nicht verzichtet. Das heißt: Wer etwa eine CD wechselt, dabei unaufmerksam ist und einen Unfall verursacht, geht leer aus. Das Gleiche passiert, wenn man eine rote Ampel missachtet und es kracht. Bei guten Verträgen wird auch bei Fahrlässigkeit gezahlt.

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Selbst bei den versicherten Autoteilen ziehen viele Assekuranzen eine Grenze. Das bedeutet: Die schicken neuen Alufelgen oder das Navigationsgerät zum Beispiel müssen dann extra versichert werden. Mehr noch: In Sachen Unfallreparaturen oder Neuwertentschädigung im Kaskobereich streichen die Unternehmen ebenfalls gerne. Wer etwa einen Vertrag mit Werkstattbindung abschließt, darf nach einem Crash den Wagen nur im Partnerbetrieb der Versicherung instand setzen lassen – ansonsten droht ein Strafgeld. Zwar spart der Kunde Jahresbeitrag, riskiert aber auch, dass die Fahrzeuggarantie erlischt.

Noch schlimmer sieht es beim Punkt Neuwertentschädigung aus. Wird das Auto gestohlen oder erleidet einen Totalschaden, bekommt der Kunde oft nur in den ersten sechs Monaten den Neupreis erstattet. Obendrein fehlt häufig noch die so genannte Gap-Deckung, die bei geleasten Wagen wichtig ist. Sie schließt nach Komplettverlust die Differenz zwischen Ablösewert bei der Bank und Wiederbeschaffungswert.

Beliebt sind darüber hinaus Einschnitte bei Tier-Schäden. Hat sich etwa der Marder im Auto ausgetobt, wird oft nur das angeknabberte Bauteil ersetzt – Folgeschäden nicht. Ähnlich düster sieht es bei Zusammenstößen mit Tieren aus: Zwar ist der Unfall mit Haarwild in der Teilkasko bei allen Tarifen versichert, doch nur leistungsstarke Policen zahlen auch nach Unfällen mit anderen Wirbeltieren und übernehmen zudem die Folgeschäden bei Marderbissen.

Fallstricke verstecken sich auch im Kleingedruckten der Verträge. So ist beispielsweise von Interesse, welcher Beitrag nach selbst verschuldeten Unfällen zu zahlen ist. Die Versicherungen handhaben die Rückstufungen in niedrigere und somit ungünstige Schadenfreiheitsklassen sehr unterschiedlich. Gerade bei den Billig-Angeboten kommen Kunden nach Unfällen schneller in schlechtere SF-Klassen.

Für solche Fälle hat die Branche Zusatzpakete entwickelt, die höhere Beiträge verhindern sollen. Gerade für Autofahrer in guten Schadenfreiheitsklassen (SF) ist der so genannte Rabattretter lukrativ, der aber je nach Gesellschaft erst zwischen SF 20 und 25 in Kraft tritt. Wer davor den Schutz möchte, muss zur ähnlichen Zusatzleistung „Rabattschutz“ greifen. In guten Policen gibt es sie gratis.

Alle aufgezählten Punkte machen deutlich, wie umfangreich oft der Leistungsbeschnitt bei den billigen Tarifen ausfällt. Damit nicht genug: Auch die Preisersparnis hält sich in Grenzen. Im Schnitt sind es gerade mal 15 Prozent, die Autofahrer im Jahr mehr in der Brieftasche behalten.

Oftmals ist der Premiumtarif aber nur auf dem Papier teurer. Mittlerweile gibt es in der Branche einen bunten Strau. an Rabattmerkmalen. Zu den Standards gehören bereits Nachlässe für Besitzer von Wohnungen, Häusern und Garagen, für Wenig- und Alleinfahrer, Bahncard-Inhaber oder Absolventen eines Fahrsicherheitstrainings. Außerdem spielen für Rabatte die Jahresfahrleistung, das Alter des Fahrers und des Autos sowie ein eingeschränkter Nutzerkreis eine Rolle. Im Klartext: Neuwagenkäufer zwischen 25 und 70 Jahren, ledig, mit nicht mehr als 10 000 Kilometer Jahresfahrleistung, erhalten gute Nachlässe. Kurios sind auch Preisabschläge für geschiedene Frauen oder „punktefreies“ Fahren bei jungen Menschen. Die so genannten weichen Tarifmerkmale, so skurril sie auch sein mögen, spielen für die Höhe des Beitrags eine wichtige Rolle. Wer die Rabatte ausschöpft, spart bis zu zwei Drittel seiner jährlichen Versicherungskosten.

Einen Blick hat auch die Rabattstaffelung verdient. Viele Versicherungen überarbeiten derzeit das alte System. Im Klartext: Wer bislang 25 Jahre und länger unfallfrei unterwegs war, wurde in der Haftpflicht in die SF-Klasse 25 eingruppiert und zahlte 30 Prozent der Grundprämie. Die neue Staffelung endet nun nach 35 Jahren mit SF 35 und einem Beitragssatz von 20 Prozent.

Die Änderung hat Auswirkungen auf alle SF-Klassen. So sind in der Klasse M künftig nicht mehr 245 Prozent der Grundprämie, sondern lediglich 135 zu zahlen. Fahranfänger, die ein eigenes Auto zulassen, bekommen ebenfalls Prozente angerechnet. In der SF-Klasse Null rutscht der Beitragssatz von 230 auf 95 Prozent, in der Klasse . von 140 auf 75 Prozent. In der Vollkasko sieht die neue Staffelung übrigens ähnlich aus.

Was auf den ersten Blick positiv anmutet, muss es in der Praxis nicht sein. Denn die Prozente sagen nichts über die Grundprämie aus – so kann die alte Rabattstaffel immer noch günstiger sein. Das zeigt, wie wichtig der Vergleich im Vorfeld ist. Wer nur auf den Preis oder die Werbung vertraut, riskiert bei einem Schaden vor allem eines: viel Ärger und wenig Schutz.

So sparen Autofahrer Geld

Rabatte senken die Versicherungsprämie
Wer alle Angaben macht und die Rabattmerkmale ausschöpft, kann den Jahresbeitrag um bis zu zwei Drittel senken. Mit anderen Worten: Bei einer Rechnung von 1200 Euro würden am Ende nur noch 400 Euro anfallen. Allerdings funktioniert das nur dann, wenn die Assekuranz auch alle Rabatte anbietet. Das ist nicht immer der Fall. Und noch etwas: Man sollte nicht für einen Nachlass schummeln, denn das zieht eine Strafzahlung nach sich.

Rückstufung im Schadensfall
Reguliert eine Versicherung den Schaden, dann wird der Kunde in eine niedrigere und somit ungünstige SF-Klasse eingestuft. Gegen das Prinzip ist nichts einzuwenden, schließlich zahlt die Assekuranz den Schaden. Doch wie weit man fällt, hängt vom Vertrag ab. Gerade bei Billig-Angeboten kommen Kunden nach Unfällen schneller in sehr niedrigere SF-Klassen. In der Regel werden sie um zwei Klassen weiter nach hinten geworfen als bei teuren Policen. Noch schlimmer wird es, wenn man mehrere Schäden verursacht, dann kann es fast 20 Jahre dauern, um wieder die alte Einstufung zu erreichen. Daher immer die Rückstufungsklauseln vor Vertragsschluss beachten.

Modulare Kfz-Police
Bei vielen Konzernen lässt sich die Police um ein paar Zusätze ergänzen. Die Allianz geht jetzt noch weiter und bietet mit „MeinAuto“ einen Tarif, der sich individuell zusammenstellen lässt. Autofahrer wählen nur die Leistungen, die sie brauchen, und zahlen nicht unnötig mehr. So können sie in der Haftpflicht zum Basisschutz etwa den Schutzbrief, Auslandsschutz oder Rabattschutz dazubuchen. Die Teilkasko lässt sich unter anderem um eine Gap-Deckung oder einen Tierbissschutz, der auch Folgeschäden abdeckt, erweitern. In der Vollkasko kann man zum Beispiel die Neuwertentschädigung auf 24 Monate hochstufen oder sich vor Hochstufungen bei Parkschäden schützen.

Diese Zusatzleistungen bieten die Versicherung en an

Schutzbrief
Er umfasst die Pannenhilfe. Die Versicherung koordiniert die Hilfe und trägt die Kosten für die Bergung, das Abschleppen sowie für Übernachtungen. Voraussetzung ist jedoch häufig: Die Panne oder der Unfall muss sich mindestens 50 Kilometer vom Wohnsitz entfernt ereignet haben.

Mallorca-Police
Sie gleicht bei Mietwagen im Ausland geringere Haftpflicht-Deckungen aus. Ratsam ist auch der Auslandsschutz: Er schließt bei unverschuldeten Crashs mit dem eigenen Auto mögliche Lücken im ausländischen System. Man wird so gestellt, als sei der ausländische Unfallverursacher bei uns versichert.

Rabattschutz
Kunden mit der kostenpflichtigen Zusatzoption werden bei einem oder mehreren Schäden nicht zurückgestuft. Sollte der Kunde jedoch den Versicherer wechseln, teilt der alte Versicherer dem neuen die niedrigere und damit schlechtere Schadenfreiheitsklasse mit. Werkstattbindung Bei einem Kaskoschaden schreibt der Versicherer vor, in welcher Werkstatt das Fahrzeug repariert wird. Es handelt sich zwar immer um eine geprüfte Fachwerkstatt, jedoch nur zum Teil um einen Markenbetrieb. Vorsicht bei Neuwagen: Die Werksgarantie kann erlöschen.

Rabattretter: (meist bei SF-Klasse 25)
Nach einem Unfall erfolgt zwar eine Rückstufung in der SF-Klasse (meist auf SF 22), jedoch bleibt der Beitragssatz gleich und damit auch die Höhe der Prämie. Der Rabattretter kostet in älteren Tarifen keinen Mehrbeitrag, in neueren Policen ist er nicht immer fester Bestandteil.

Grobe Fahrlässigkeit
Diese Leistung ist wichtig und wird von einigen Assekuranzen noch immer nicht angeboten. So kann es nach einem Unfall passieren, dass die Gesellschaft zum Beispiel einen CD-Wechsel als grob fahrlässig ansieht und den Ausgleich verweigert. Deshalb gehört dieser Schutz in den Vertrag.

Neuwertentschädigung
Wer in den ersten Monaten ab Neuzulassung durch Totalschaden oder Diebstahl das Auto verliert, bekommt den vollen Kaufpreis ersetzt. Üblich ist nur der Wiederbeschaffungswert. In guten Verträgen beträgt der Schutz mindestens zwölf Monate.

Unfall mit Tieren
Nicht nur der Unfall mit Haarwild sollte gedeckt sein. Der Schutz muss im Vertrag auf alle Wirbeltiere ausgeweitet sein. In guten Verträgen ist das der Fall.

Insassenunfallversicherung
Darauf können Sie verzichten. Im Falle eines Unfalls sind die Insassen über die Kfz-Haftpflicht versichert. Für den Fahrer empfiehlt sich eine private Unfallversicherung, die bei jeder Art von Unfällen einspringt.

Allgefahrendeckung
Hiermit sollen alle Gefahren abgedeckt sein, die entstehen können. Selbst unvorhersehbare Ereignisse soll die Leistung abdecken. Doch Vorsicht: Der Rundumschutz kennt auch Ausnahmen.

Schäden durch Schneelawinen
Neben den Schäden durch die Elementarereignisse Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung werden auch diese Schäden versichert.

Gap-Deckung
Wird ein geleastes Fahrzeug zu Schrott gefahren, gleicht diese Leistung die Differenz zwischen Ablösewert bei der Bank und dem Wiederbeschaffungswert aus.

Mitversicherung von Zubehör
Nicht immer ist Zubehör ausreichend mitversichert. Diese Leistung erhöht den Versicherungswert um den nötigen Betrag. Verzicht auf Abzug: „neu gegen alt“ Versicherungen verzichten in der Kasko bei der Ersatzteil-Erstattung auf einen Abzug, weil das Auto durch die Neuteile eine Wertsteigerung erfährt. Vorsicht: Der Schutz kann nach sechs Jahren enden.

Marderbiss
In guten Verträgen sind auch die Folgeschäden abgesichert und nicht nur das angeknabberte Bauteil. Wie hoch die Erstattung der Folgeschäden ausfällt, ist von den Versicherungen abhängig.

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Erscheinungsdatum 03.07.2024

148 Seiten