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Klebstoff-Attacken in Wolfsburg
Wer bezahlt jetzt den entstandenen Schaden?

Erneut wurden Fahrzeuge in Wolfsburg mit Sekundenkleber beschädigt. Die Polizei ermittelt bisher ohne Erfolg. Betroffenen stellt sich daher die Frage, wer in solchen Fällen für den Schaden aufkommt.

Klebstoff Attacken Wolfburg
Foto: Polizei Wolfsburg

Bereits seit 2017 werden der Polizei in Wolfsburg immer wieder Klebstoff-Attacken auf Autos gemeldet. Ein bis dato unbekannter Täter soll im Stadtgebiet mittlerweile schon über 450 Fahrzeuge mit schnell härtendem Sekundenkleber beschmiert haben. Dieser Industriekleber ist so aggressiv, dass er bei den betroffenen Fahrzeugen sogar den Lack angreift und nachhaltig zerstört. Nach Aussage der örtlichen Polizei entstand so bisher ein Gesamtschaden von über 1,5 Millionen Euro.

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Trotz intensiver Ermittlungen und einer Öffentlichkeitsfahndung konnte die "Soko Kleber" der Wolfsburger Polizei noch keinen Täter ermitteln. Zwar ist der Kleber nicht im Einzelhandel frei verkäuflich, doch kann man ihn sehr leicht online erwerben. Die Taten lassen sich einfach im Vorbeigehen verüben und der Täter schlägt oft nachts zu. Betroffene Autobesitzer bemerken somit oft erst am nächsten Morgen die entstandenen Schäden. Die Wolfsburger Polizei hält Opfer dazu an, einen Schaden sofort der Polizei zu melden.

Auffällig bei den bis dato betroffenen Fahrzeugen ist, dass es sich großteils um VWs handelt und dabei speziell um Leasing-Fahrzeuge, die leicht an ihrem Kennzeichen auszumachen sind. Es wird somit demnach vermutet, dass sich die Taten besonders gegen den Volkswagenkonzern richten. Von Seiten der Polizei hieß es jedoch, dass dies auch dem Umstand geschuldet sein kann, dass in Wolfsburg sehr viele VWs zugelassen sind. So wären unter den betroffenen Fahrzeugen auch BMWs und Toyotas. Im Allgemeinen könne dem Vorgehen des Verursachers kein Muster zugeordnet werden.

Bei Vandalismus greift nur die Vollkaskoversicherung

Für Betroffene stellt sich in so einem Fall die Frage, wie sie für den Schaden entschädigt werden. Bei unabsichtlichen Beschädigungen haftet in der Regel die Haftpflicht des Versursachers. Wird der Schaden mit Vorsatz herbeigeführt, so haftet der Täter selbst. Kann der Täter aber – wie in diesem Fall – nicht ermittelt werden, muss man sich auf die eigene Kfz-Verscherung verlassen. Allerdings gilt: Da es sich bei den Klebstoff-Attacken um Vandalismus handelt, greift nur eine Vollkasko-Versicherung. Bei geleasten Fahrzeugen ist diese in der Regel Pflicht. Soll die Versicherung den Schaden übernehmen, muss er innerhalb von sieben Tagen dem Versicherer gemeldet werden. Aber Achtung: Regelt die Vollkasko den Schaden, muss mit einer Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse gerechnet werden, was wiederum die Verscherungsprämie in die Höhe treibt.

Um sich abzusichern, wäre es somit am Besten das Fahrzeug in einer abschließbaren Garage zu parken. Sollte dies nicht möglich sein lohnt es sich, das Auto auf einem bewachten Parkplatz oder Parkhaus oder zumindest unter einer nachts durchgehend beleuchteten Laterne abzustellen. Dies kann den Täter abschrecken, beziehungsweise im Zweifelsfall, ihn überführen.

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