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Klarstellung zum H-Kennzeichen
Saisonkennzeichen ist erlaubt

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Ein H-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen zu kombinieren geht nicht – soweit zumindest die landläufige Meinung. Geht doch, stellt der Gesetzgeber jetzt in einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung klar. Zu haben ist die Kombination ab 1. Oktober 2017.

H-Kennzeichen Saison 2017
Foto: Patrick Lang

Es sind nur ein paar Absätze in der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die der Bundesrat am 10.2.2017 beschlossen hat. Aber diese Drucksache 770/16 (b), auf die der VDA jetzt hinweist, hat es für Oldtimerfahrer in sich.

Der Gesetzgeber stellt damit eindeutig klar, was eigentlich schon immer möglich war – ein H-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen zu kombinieren. So heißt es auf Seite 3 der Verordnung: § 9 Absatz 3 [der bisherigen Verordnung, Anmerkung des Verfassers] wird wie folgt geändert: a) Satz 4 wird wie folgt gefasst. „Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“

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Als Ergänzung wurde noch folgende Passage verabschiedet: „Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.“

H-Saison-Kennzeichen kann Steuern und Versicherungsprämien sparen

Auch zu den möglichen Veränderungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer nahm der Bundesrat Stellung: „Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.“ Der Bund rechnet mit Kfz-Steuer-Mindereinnahmen von 10 Millionen Euro im laufenden Jahr und 20 Millionen Euro jährlich ab 2018, wenn ein Großteil der Halter Saisonkennzeichen nur für acht Monate (März bis Oktober) nutzen. Hinzu kämen nicht abschätzbare Einbußen bei der Versicherungssteuer.

Zu haben ab 1. Oktober 2017

Wirksam werden die Änderungen, die faktisch ja keine Änderung der Gesetzeslage nach sich ziehen, mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, die jetzt erfolgt ist. Damit erlauben die Zulassungsbehörden die Kombinationaus H-Kennzeichen und Saison-Kennzeichen ab dem 1. Oktober 2017. Aber auch als Saisonkennzeichen, darf das Nummernschild nur 8 Stellen haben. Ist die verwendete Nummer aber bereits 8 Stellen lang, dann muss eine neue Kombination gewählt werden.

Oldtimer-Halter können also für ihr Fahrzeug ein H-Kennzeichen inklusive Saisonkennzeichen beantragen und so von reduzierter Kfz-Steuer sowie anteiligen Versicherungsprämien profitieren. Der Gesetzgeber geht auf jeden Fall davon aus, dass die Möglichkeit des Saisonkennzeichens von Oldtimerfahrern stark genutzt wird.

Zum 1. Januar 2016 verzeichnete das KBA einen Bestand von 388.120 Fahrzeugen mit H-Kennzeichen, darunter 343.958 Pkw. Die Kfz-Steuer für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen beträgt pauschal 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für alle anderen Kfz. In Summe spülen die Oldtimerbesitzer so aktuell rund 72 Millionen Euro jährlich in die Staatskasse.

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