Klage gegen Gigaliner-Einsatz: Regelbetrieb verstößt gegen EU-Recht

Klage gegen Gigaliner-Einsatz
Regelbetrieb verstößt gegen EU-Recht

Veröffentlicht am 05.04.2017
Gigaliner, Seitenansicht
Foto: Dino Eisele

Nach Informationen der Süddeutschen, haben beide Verbände am Dienstag (4.4.2017) eine entsprechende Klage gegen Zulassung von sogenannten Gigalinern für den regulären Verkehr in Deutschland in Berlin bei Gericht eingereicht. Offiziell wollen die Verbände ihre Klage am Mittwoch vorstellen.

Die Kläger glauben, dass Dobrindt mit der Zulassung gegen EU-Recht verstößt, das nur unbefristete Tests erlaube. Kritiker fürchten mit den großen Gefährten neue Probleme auf deutschen Straßen. Aber auch verkehrspolitisch gibt es Widerstand. Der Einsatz solcher Lkw im größeren Stil würde den Schienenverkehr hart treffen, weil noch mehr Verkehr auf die Straße abwandern könnte. Neue Einbußen aber könnten den Abwärtstrend der ohnehin angeschlagenen Güterbahnen in Deutschland noch zusätzlich beschleunigen.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hatte den Regelbetrieb für Gigaliner zum Jahresanfang auf bestimmten Teilen des deutschen Straßennetzes grundsätzlich freigegeben. Sie dürfen auf mehr als 10.000 Straßenkilometern fahren - vor allem auf Autobahnen.