Kläger können beim Nürburgring hoffen: Gutachten zum Verkauf liegt vor

Hoffnung für Kläger gegen Nürburgring-Verkauf
Gutachten stellt Rechtsmängel fest

Zuletzt aktualisiert am 30.04.2021

Am 11. März 2014 ging der damals insolvente Nürburgring für einen Kaufpreis in Höhe von 77 Millionen Euro an die deutsche Capricorn Group. Dagegen haben der Verein "Ja zum Nürburgring" und das seinerzeit im Bieterwettstreit unterlegene US-Unternehmen Nexovation geklagt. Ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat jetzt im erstinstanzlichen Urteil Rechtsmängel festgestellt.

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Nürburgring

Hohe Subventionen

Bei dem Rechtsstreit geht es hauptsächlich um die Frage, ob das Land Rheinland-Pfalz rechtswidrig eine halbe Milliarde Euro an Steuergeldern in den Nürburgring gepumpt hat und dieser dann nach einem angeblich undurchsichtigen Verfahren für zu niedrig angesetzte 77 Millionen Euro an die Capricorn Group gegangen ist.

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Beihilfen teilweise rechtswidrig

Die Europäische Kommission entschied bereits am 1. Oktober 2014 [Beschlussnummern SA.31550 (2012/C) (ex 2012/NN)], dass tatsächlich einige Beihilfen unzulässig waren. Sie sah aber keine Möglichkeit für eine Rückforderung, da es zwischen den früheren staatlichen Eigentümern und der Capricorn Group keine wirtschaftliche Kontinuität gäbe. Zudem sei das Bieterverfahren offen, transparent und frei von Diskriminierungen gewesen. Den Kaufpreis stufte die EU-Kommission als marktgerecht ein.

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Nach dem EuG zum EuGH

Diesem Beschluss folgte das Gericht der Europäischen Union (EuG) in seinem Urteil vom 19. Juni 2019 (Rechtssachen T-353/15 und T-373/15). Das EuG ist dem EuGH nachgeordnet, beide Gerichte sitzen in Luxemburg. Nach dem Urteil des EuG fochten die Kläger dieses vor dem EuGH an – als letztinstanzliche Möglichkeit.

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Angefochtenes Urteil mit Begründungsmängeln

EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella hat jetzt das Ergebnis seines im Auftrag des Gerichts verfassten Gutachtens vorgelegt. Im Wesentlichen untersuchte er, ob der möglicherweise zu niedrige Kaufpreis eine versteckte staatliche Subvention darstellt. Pitruzzella stellt in seinem Gutachten fest, dass das EuG auf einige Argumente der Kläger nicht eingegangen ist. Damit habe das angefochtene Urteil Begründungsmängel. Ob der Europäische Gerichtshof dieser Ansicht folgt, wird sich in dem Urteil zeigen, dass in ein paar Wochen gefällt sein dürfte.