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Kfz-Versicherung - Tarifvergleich
(Schnäppchen-)Jäger und (Rabatt-)Sammler

Die Kfz-Versicherungen überbieten sich darin, mit lukrativen Angeboten neue Kunden gewinnen zu wollen. Doch volle Leistung ist nicht zum Dumping-Preis zu haben, wie Tarifvergleiche zeigen.

Tarifvergleich Versicherungen
Foto: Matthias Seeburger

Auch wenn der Steinzeitmensch von vorgestern das Rad längst erfunden und darüber hinaus seit geraumer Zeit motorisiert hat, ist der (Schnäppchen-)Jäger und (Rabatt-)Sammler in uns quicklebendig. Seine Instinkte reagieren sensibel auf das für die Versicherungswelt magische Datum 30. November. Bis zu diesem Stichtag können sich Autofahrer ohne Angabe von Gründen von ihrer Kfz-Versicherung verabschieden und bei einem anderen Unternehmen Schutz suchen.

Unsere Highlights

Sonderkonditionen für geringe Fahrleistung und für Besitzer von Garagen

Und weil der Zeitpunkt näher rückt, laufen sich die Konkurrenten des Marktes zum Teil schon von Anfang September an warm, um im Rennen um die Gunst neuer Kunden die Nase vorn zu haben - die Tarife sind aufpoliert und den neuen Branchen-Strömungen angepasst. Zu den Rabatt-Klassikern zählen Sonderkonditionen für geringe Fahrleistung und für Besitzer von Garagen, Häusern und Wohnungen. Auch Bahncard-Inhaber und Absolventen von Fahrsicherheitstrainings werden bevorzugt.

Die Assekuranzen beweisen ungeheure Kreativität, wenn es um Prozente geht - es gibt sogar Abschläge für geschiedene Frauen oder für ein leeres Punktekonto junger Fahrer. Als Faustregel gilt: Ledige zwischen 25 und 70 Jahren, die nicht mehr als 10.000 Kilometer im Jahr fahren, kommen am besten weg. Die so genannten weichen Tarifmerkmale sind für die Höhe der Prämie ausschlaggebend. Wer eine günstigere Autoversicherung sucht, kann auch erst einmal mit der eigenen verhandeln. So genannte Beliebigkeitsrabatte werden individuell auf den jeweiligen Kunden zugeschnitten und können bis zu 15 Prozent Nachlass ausmachen - etwa wegen langer Versicherungsdauer.

Viele Versicherungsunternehmen bieten Zweit- oder Dritt-Tarife an

Die Vertriebspolitik mit unzähligen Rabattmerkmalen wird den Assekuranzen anscheinend zu anstrengend und dürfte auch langfristig nicht durchzuhalten sein. Deshalb zieht die Branche einen neuen Joker, wie Hartmut Schmid vom Marktbeobachter Aspect-Online weiß. "Der Trend geht zu Nebentarifen", so seine Einschätzung. Viele Unternehmen bieten Zweit- oder Dritt-Tarife an, die besonders preissensible Kunden ansprechen sollen. Die Policen sind billig, bieten aber nur Minimalausstattung. Eine beliebte Light-Version ist etwa der Ausschluss der groben Fahrlässigkeit.

Das spart dem Geiz-ist-geil-Jünger zwar Geld bei der Kasko-Versicherung, kann ihn aber teuer zu stehen kommen: Hat er eine rote Ampel überfahren und kam es deshalb zum Unfall, muss er selber für seinen Schaden zahlen. Gleiches gilt bei Karambolagen, die auf Übermüdung am Steuer zurückzuführen sind - auch dies gilt als grobe Fahrlässigkeit.

In Sachen Unfallreparatur und Neuwertentschädigung bieten Billigverträge nur wenig Schutz

Die Billigverträge streichen auch die versicherten Autoteile rigoros zusammen: Neue Leichtmetallräder beispielsweise müssen dann extra versichert werden. Und auch in Sachen Unfallreparatur und Neuwertentschädigung ist mit äußerst spitzem Stift kalkuliert. Wer einen Vertrag mit Werkstattbindung unterschreibt, um zu sparen, der darf den Wagen nach einem Crash nur in einem Partnerbetrieb des Versicherers reparieren lassen. Damit wird bei neuwertigen Fahrzeugen die Herstellergarantie aufs Spiel gesetzt.

Die so genannte Neuwertentschädigung ist ebenfalls ein heikler Punkt: Wird das Auto gestohlen oder kommt es beim Unfall zum Totalschaden, gibt es beim Billigheimer nur in den ersten sechs Monaten den Neupreis als Schadenersatz. Auch der Schutzschirm für Leasingnehmer - die so genannte GAP-Deckung - wird gar nicht erst aufgespannt: Der Autofahrer bleibt nach Totalverlust auf der Differenz zwischen Ablösewert bei der Bank und dem Wiederbeschaffungswert sitzen. Feine Fallstricke verbergen sich aber auch regelmäßig im Kleingedruckten der Verträge beim Normaltarif.

Rabattretter: lukrativ für Fahrer in hohen Schadenfreiheitsklassen

Eine Kardinalfrage bei Haftpflicht und Vollkasko lautet: Welche Prämie ist nach einem Unfall zu bezahlen? Die Versicherungen gehen nämlich ganz unterschiedlich dabei vor, wie die Rückstufung in niedrigere und somit ungünstigere Schadenfreiheitsklassen (SF) erfolgt. Bei manchen Anbietern fallen Versicherte mit bislang gutem Schadenverlauf schon nach zwei Unfällen binnen eines Jahres so tief, dass es beinahe 20 Jahre dauert, bis sie wieder auf dem alten Stand sind. Deshalb hat die Branche den Rabattretter erfunden, der vor allem für Autofahrer in hohen Schadenfreiheitsklassen lukrativ ist: Im Schadenfall wird der Versicherungsnehmer zwar in eine schlechtere Klasse zurückgestuft, die Prämie bleibt aber gleich.

Dieses Privileg räumen die Assekuranzen aber erst zwischen SF 20 und 25 ein. Relativ neu ist die Zusatzleistung Rabattschutz, die ab SF vier angeboten wird - die Versicherungen verzichten auf eine Rückstufung bei bis zu drei Schäden während der Vertragslaufzeit. Hört sich gut an, ist aber auch ein prima Instrument, den Kunden zu binden. Will der Autofahrer den Versicherer wechseln, wird er dort nämlich aufgrund der Schäden hochgestuft.

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Erscheinungsdatum 26.09.2024

148 Seiten