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Kennzeichen, Bußgelder & Maut
Das ändert sich für Autofahrer 2015

Autofahrer müssen sich ab dem 1.1.2015 auf einige Neuerungen einstellen. So gibt es 2015 u.a. Änderungen bei der Kennzeichenvergabe, der Streckenradar wird getestet und die Euro 6-Norm wird eingeführt. Hier alle Änderungen für 2015.

Feuerwerk

Kennzeichenmitnahme:
Wer ab dem 1.1.2015 in einen neuen Zulassungsbezirk umzieht, kann sein aktuelles Kennzeichen weiter führen. Autobesitzer können dies bei jedem Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands in Anspruch nehmen. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens am neuen Wohnort ist weiterhin möglich. Der Wohnortwechsel muss dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden.

Fahrzeugabmeldung, Kennzeichen und Plaketten mit QR-Code:
Fahrzeugbesitzer können künftig ihr Auto im Internetportal des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) online abmelden. Die ist ein erster Schritt hin zu einem internetbasierten Zulassungsverfahren, das das Bundesverkehrsministerium plant. Ab dem 1.1.2015 vergeben die Zulassungsstellen nur noch Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichen-Plaketten mit versteckten QR-Codes. Mit diesem Code kann das Fahrzeug online außer Betrieb gesetzt werden. Erst ab 2017 soll dann auch die Online-Zulassung möglich sein.

Unsere Highlights

Abgasnorm Euro 6:
Die Abgasnorm Euro 6 gilt ab 1.9.2015 und ist bei der Erstzulassung des Fahrzeugs verbindlich. Seit September 2014 gilt die Euro 6-Norm bereits für die Typprüfung.

Verbandskästen:
Vom 1.1.2015 dürfen nur noch Verbandkästen mit der DIN-Norm 13164 verkauft werden. Bis zum Ablaufdatum der alten Verbandskästen dürfen diese weiterhin genutzt werden.

Europaweite Gerichtsurteile:
Ab 10. Januar 2015 werden Entscheidungen nationaler Gerichte in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht nur anerkannt, sondern auch vollstreckt. Gleiches gilt im Grundsatz auch für öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche.

Kurzzeitkennzeichen:
Die Vergabe der Kurzzeitkennzeichen wird am dem 1.4.2015 verschärft. Nur noch klar identifizierte Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung erhalten ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage. Das Fahrzeug muss in den Fahrzeugschein eingetragen sein. Einzige Ausnahme ohne gültige HU: Fahrten zur nächsten Werkstatt oder Untersuchungsstelle beziehungsweise Zulassungsstelle innerhalb des Zulassungsgebiets. Wer bei der Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen die Zulassungsbescheinigung I nicht mitgeführt, riskiert ein Verwarngeld von 20 Euro. Kurzzeitkennzeichen können künftig auch am Standort des Fahrzeugs ausgegeben werden.

Section Control:
Auf der B6 in Niedersachesen wird ab Frühjahr 2015 der Strecken-Radar (Section Control) erprobt. Auf der 3 Kilometer langen Strecke wird am Anfang und am Ende das Kennzeichen erfasst und die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Auch in Baden-Württemberg soll eine Teststrecke eingeführt werden.

Lkw-Maut:
Ab dem 1.6.2015 werden 1.100 Kilometer vierspurige Bundesstraßen mautpflichtig.
Ab dem 1.10.2015 wird die Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erweitert.

Elektrofahrzeuge und Carsharing:
Ab Mitte 2015 sollen Elektrofahrzeuge und Teilnehmer von Carsharing-Projekten Vorteile im Straßenverkehr erhalten. Wer auf Strom zur Fortbewegung setzt, soll bevorzugt parken und ausgewiesene Busspuren benutzen dürfen. Für Carsharing-Projekte sind kostenlose Sonderparkplätze geplant.

Alternative Streitbeilegung:

Spätestens ab 9. Juli 2015 soll es in allen EU-Mitgliedsstaaten außergerichtliche Streitbeilegungsstellen geben. Sie stehen bei innerstaatlichen sowie grenzüberschreitenden Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zur Verfügung - etwa bei Streitigkeiten aus dem Kauf von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen.

E-Call:
Ab 1.10.2015 müssen alle Neufahrzeuge mit dem automatischen Notrufsystem "ECall" ausgerüstet sein. Der Termin ist noch nicht bestätigt.

Steuerfreiheit für Elektroautos:
Wer bis zum 31.12.2015 ein Elektroauto zulässt, erhält eine Steuerbefreiung für 10 Jahre. Ab 2016 wird die Frist auf 5 Jahre verkürzt.

Änderungen im Ausland:

Großbritannien: Zum 2.3.2015 werden sehr niedrige Grenzwerte für Drogen wie Cannabis, Kokain oder Ecstasy eingeführt. Als Geldstrafe sind bis zu 5.000 Pfund und/oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten vorgesehen. Zudem wird die Fahrerlaubnis für mindestens zwölf Monate entzogen.

Italien: Zum 1.1.2015 werden die Bußgelder dem aktuellen Lebenshaltungskostenindex angepasst - und damit um ein Prozent teurer. Zudem treten 2015 - voraussichtlich Mitte des Jahres - unter anderem folgende neue Regelungen in Kraft:

- Lebenslanger Führerscheinentzug bei sehr schweren Verkehrsverstößen wie z.B. Verursachung eines Unfalls mit Todesfolge unter Alkohol- und Drogeneinfluss
-Einführung von "Rosa Parkzonen" für schwangere Frauen oder Frauen mit Kleinkindern
- Roller und Kleinkrafträder mit einem Hubraum über 120 Kubikzentimeter dürfen künftig auch auf Autobahnen fahren
- Parkbußen bei Parkzeitüberschreitung: Die Höhe der Buße soll sich künftig an der Dauer der Parkzeitüberschreitung orientieren
- Fahrräder, Kleinkrafträder und Motorräder dürfen künftig auch für Busse reservierte Fahrspuren benutzen
Schweiz: Ab 1.1.2015 wird der obligatorische Rückgriff der Kfz-Haftpflichtversicherungen bei Schäden, die in angetrunkenem, fahrunfähigem Zustand oder durch zu hohe Geschwindigkeit verursacht wurden, eingeführt. Rückgriff genommen wird auf die Person, die den Unfall verursacht hat. Der Umfang richtet sich nach dem Verschulden und der finanziellen Leistungsfähigkeit dieser Person.

Österreich: Die Preise für Vignetten werden in Österreich an den Verbraucherpreisindex angepasst - und damit um 2,1 Prozent teurer. Das bedeutet für 2015: Die Pkw-Jahresvignette kostet neu 84,40 Euro (bisher 82,70), die Zwei-Monats-Vignette neu 25,30 Euro (bisher 24,80), die Zehn-Tages-Vignette neu 8,70 Euro (bisher 8,50). Angehoben werden auch die Preise für die Motorrad-Vignetten.

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