Keine Verletzung von Grundrechten: Verkehrssünder dürfen geblitzt werden

Keine Verletzung von Grundrechten
Verkehrssünder dürfen geblitzt werden

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2010
Verkehrssünder dürfen geblitzt werden
Foto: dpa

Die Karlsruher Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers, der in Brandenburg mit 117 km/h statt der erlaubten 80 km/h geblitzt worden war (Az. 2 BvR 759/10).

Keine Verletzung von Grundrechten

Der Autofahrer hatte sich gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße von 135 Euro gewehrt. Er war der Ansicht, die Anfertigung des Fotos verletze sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und damit sein Persönlichkeitsrecht, weil es für den Eingriff keine ausreichende Rechtsgrundlage gebe.
 
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Eine Verletzung von Grundrechten sei nicht festzustellen. Die Verkehrsüberwachung diene dem Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben. Die Aufnahmen zielten «nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben», so das Gericht.